Identitätsbereich

Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV



Hinweis zur Nutzung für gewerbliche Zwecke!
Aktuell kann der Antrag für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung über das Serviceportal nur von Privatpersonen gestellt werden. Als juristische Person bzw. für den Gewerblichen Umgang (z. B. Sprengarbeiten, Feuerwerke, Verbringung), stellen Sie bitte den Antrag bei der Bezirksregierung.
Weitere Information erhalten Sie auch auf wuppertal.de

* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.