Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV
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Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV
Hiermit stelle ich den Antrag zur Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang für den Privaten Umgang (Vorder-, Wiederlader, Böllern)
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Hinweis zur Nutzung für gewerbliche Zwecke!
Aktuell kann der Antrag für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
über das Serviceportal
nur von Privatpersonen gestellt werden
. Als juristische Person bzw. für den Gewerblichen Umgang (z. B. Sprengarbeiten, Feuerwerke, Verbringung), stellen Sie bitte den Antrag bei der Bezirksregierung.
Weitere Information erhalten Sie auch auf
wuppertal.de
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Es handelt sich um eine Pflichtangabe.
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