KFZ-Zulassung online
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Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Im STVA-Portal (Straßenverkehrsamts-Portal) der Stadt Wuppertal haben Sie die Möglichkeit, die folgenden Dienstleistungen online zu beantragen und abzuwickeln:
- Neuzulassung
- Umschreibung*
- Wiederzulassung*
- Adressänderung (ohne eID-Authentifizierung möglich)
- Außerbetriebsetzung (ohne eID-Authentifizierung möglich)
*Hinweis: Bei einer Umschreibung oder einer Wiederzulassung mit Halter- oder Kennzeichenwechsel, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem 01.01.2018 ausgestellt sein. Des Weiteren darf es sich hier nicht um ein Saison-, H- oder E-Kennzeichen handeln.
Voraussetzungen
Für einige Dienstleistungen ist eine elektronische Identifizierung (eID) notwendig. Mehr dazu in unseren FAQ-STVA
Keine KFZ-Steuerrückstände/ rückständige Gebühren
Im Rahmen Ihrer Antragstellung wird das System automatisiert prüfen, ob zu Ihrer Person KFZ-Steuerrückstände und/oder rückständige Gebühren aus Verwaltungsvorgängen gespeichert sind. Sollte dies der Fall sein, wird der Antrag abgelehnt. Bei Gebührenrückständen ist eine persönliche Vorsprache beim Straßenverkehrsamt notwendig. In Bezug auf KFZ-Steuerrückstände ist ausschließlich Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt aufzunehmen.
Unterlagen
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen / Voraussetzungen:
Sicherstellung Ihrer Identität
- einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils freigeschaltet für Online-Funktionen
- PIN zum Ausweisdokument
- Smartphone mit NFC-Fähigkeit und kostenloser AusweisApp2 (Möglichkeit des Downloads, AusweisApp2 für Apple oder AusweisApp2 für Android) oder
- ein Kartenlesegerät das am Computer / Laptop angeschlossen werden muss oder
- einen Computer / Laptop mit kostenloser AusweisApp2 (Möglichkeit des Downloads, AusweisApp2 für Computer / Laptop)
Im Falle einer Zulassung/Umschreibung müssen Sie desweiteren bereit halten:
- die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Versicherung
- die IBAN für die Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats zur Vereinnahmung der KFZ-Steuer
Sicherheitscodes auf Dokumenten:
Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie, die auf den Fahrzeugpapieren und auf den Kennzeichen befindlichen Sicherheitscodes, eingeben.
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| Detailierte Informationen und wichtige Hinweise zur Authentifizierung und den Sicherheitscodes erhalten Sie hier: FAQ-STVA |
Downloads
405.21_EU DSG-VO__KFZ_Zulassung
Kosten
Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, den fälligen Gesamtbetrag ausweist.
Zahlungsweisen
- Lastschriftverfahren
- giropay
- paydirekt
- Kreditkarten
Hinweise und Besonderheiten
Grüne Sicherheitscodes:
Mit dem Entfernen der grünen Sicherheitsabdeckung und dem Freilegen des Codes ist die Zulassungsbescheinigung ungültig. Bitte stellen Sie vor Entfernung sicher, dass alle notwendigen Unterlagen zur Hand sind.
Abbildung: Sicherheitscode mit grüner Sicherheitsabdeckung
Verfahrensablauf
Nach Absenden des Antrags entscheidet das Portal eigenständig, ob in Ihrem Fall eine vollautomatisierte Entscheidung (ohne Prüfung durch einen Sachbearbeiter) vorliegt und Sie sofort losfahren können.
Zu den vollautomatisierten Vorgängen gehört zur Zeit die Außerbetriebsetzung, die Adressänderung und die Umschreibung bei Kennzeichenmitnahme.
Sollte in Ihrem konkreten Fall keine vollautomatisierte Entscheidung möglich sein, wird der Antrag durch die Zulassungsbehörde manuell bearbeitet. Die entsprechenden Unterlagen (Zulassungsbescheinigung Teil I und II und Stempelplaketten) werden Ihnen per Post zugestellt, erst dann ist eine Teilnahme am Straßenverkehr möglich.
Weiterführende Informationen des BMDV zur Internetbasierten Fahrzeugzulassung
Internetadressen
Weiterführende Links
Informationen zur Internetbasierten Fahrzeugzulassung (BMDV)