City-Parkausweis
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Kurzbeschreibung
Es können keine neuen Parkausweise für die Bereiche Aue und Barmen ausgegeben werden, da das Kontingent erschöpft ist.
Bestehende City-Ausweise können innerhalb von höchstens 2 Monaten nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden.
Bei Wegzug aus dem Geltungsbereich ist der City-Ausweis ungültig und unverzüglich zurückzugeben.
Eine Übertragung auf Dritte ist unzulässig.
Wenn Sie im City-Bereich der Aue, Barmen oder Elberfeld wohnen, kann Ihnen ein kostenpflichtiger City-Parkausweis ausgestellt werden. Mit diesem Ausweis können Sie im Innenstadtbereich auf ausgewiesenen Parkflächen parken. Einen City-Parkausweis können nur Anwohner im Innenstadtbereich erhalten, die in bestimmten Straßen bzw. Hausnummernbereichen in Barmen, Elberfeld oder der Aue wohnen. Eine detaillierte Auflistung finden Sie unter Downloads und direkt im Antragsformular. Hier können Sie folgendes beantragen:
- Neuantrag (Bezahlung nach Prüfung)
- Verlängerung (mit direkter Bezahlfunktion)
- Änderung (Kennzeichen oder Adresse) siehe weitere Infos unter "Erforderliche Unterlagen".
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| Sie erhalten keinen City-Parkausweis, wenn Sie bereits einen Bewohnerparkausweis nutzen. |
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können (maximal 5 MB pro Datei):
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit aktueller Meldeanschrift / bitte auseinanderklappen
- Führerschein (Vorderseite und Rückseite / einzelne Dateien)
- Gültiges Ausweisdokument (Vorderseite und Rückseite / einzelne Dateien) *
- ggf. Nutzungsbestätigung durch Privatperson oder Nutzungsbestätigung für Dienst- oder Firmenfahrzeuge (wenn antragstellende und fahrzeughaltende Person nicht identisch sind)
Bei Änderung (Umzug oder anderes Kennzeichen)
- Bitte kontaktieren Sie und per Mail oder Telefon.
- Der alte, noch gültige Ausweis muss postalisch an die Stadt zurückgeschickt werden.
- Eine Änderung beantragen Sie grundsätzlich für die Restlaufzeit Ihres bestehenden Parkausweis.
- Wenn Sie nur noch eine geringe Laufzeit haben und eine Änderung vornehmen möchten, könnte es sinnvoller sein im Zuge einer Verlängerung Ihre Angaben zu ändern.
- Stellen Sie bitte sicher, dass Sie bei einer Änderung (speziell bei einer Adressänderung) nach wie vor berechtigt sind, einen City-Parkausweis zu erhalten.
* Beim Pass mit Meldebescheinigung steht die Adresse nur auf der Meldebescheinigung. Dann unter "Ausweisdokument hochladen (Rückseite)" bitte die Meldebescheinigung hochladen
Downloads
City-Parken_Parkflaechen_Barmen.pdf
City-Parken_Parkflaechen_Elberfeld.pdf
City-Parken_Parkflaeche_Aue.pdf
City-Parken Liste berechtigter Straßen
Kosten
- 190,00 Euro pro Jahr oder monatlich 16,00 Euro
- Änderungen 15,00 Euro
Aktuell erhalten Sie bei einer Verlängerung die Möglichkeit der direkten Online-Bezahlung. Der Betrag ist in einer Summe zu bezahlen, eine Ratenzahlung ist leider nicht möglich.
Zahlungsweisen
- Paypal
- Klassische Kreditkarte
- giropay
- paydirekt
Bearbeitungsdauer
Bis zu 14 Tage (aufgrund Postversands). Bitte frühzeitig Verlängerung vorzunehmen.
Hinweise und Besonderheiten
Detailierte PDF-Dateien der ausgewiesenen Parkplätze in den Innenstädten sowie der Aue finden Sie unter Downloads
- Das Fahrzeug darf werktags nicht länger als 24 Stunden abgestellt werden
- Für Fahrzeuge mit „LKW-Zulassung“ bzw. rein gewerblich genutzte Fahrzeuge können generell keine City-Parkausweise ausgestellt werden
- Pro Person wird nur ein City-Parkausweis ausgegeben
- Eine Ausstellung ist nur für Privatpersonen möglich die mit Ihrem Haupt- / Nebenwohnsitz in der betreffenden Straße gemeldet sind
- Bei Wegzug oder ersatzlose Abgabe/Abmeldung des Fahrzeugs erlischt die Erlaubnis zur Nutzung des City-Parkausweises. Die Parkgebühr wird anteilmäßig erstattet.
- Wenn Sie bereits einen Bewohnerparkausweis nutzen, kann Ihnen nicht zusätzlich bzw. gleichzeitig ein City-Parkausweis ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
1. Sie stellen einen Antrag über dieses Portal
2. Über den Postkorb des Serviceportals erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag:
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- Bei negativem Prüfergebnis, werden Sie über den Postkorb des Serviceportals informiert. Es entstehen keine Verwaltungsgebühren.
- Bei positivem Prüfergebnis werden Sie über den Postkorb des Serviceportals gebeten, die anfallende Verwaltungsgebühr online zu begleichen. Bitte nutzen Sie ausschließlich die dort angebotenen Bezahlarten und überweisen die Gebühr nicht separat.
3. Der City-Parkausweis wird Ihnen dann per Post zugestellt und kann sofort verwendet werden
Weiterführende Links
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Zuständige Abteilung
Rathaus Barmen
Johannes Rau Platz 1
42275 Wuppertal
E-Mail: parkausweise@stadt.wuppertal.de