Zahlungserleichterung für Forderungen der Stadt

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Kurzbeschreibung

Die Finanzbuchhaltung der Stadt Wuppertal ist für den Forderungseinzug der Stadt Wuppertal zuständig.

Beschreibung

Lässt die finanzielle Situation der zahlungspflichtigen Person die Rückzahlung (beispielsweise zuviel erhaltener Leistungen oder andere Rückforderungen) in einer Summe nicht zu, so können Ratenzahlungen vereinbart werden.

Sie haben Fragen? Finden Sie hier unter Kontakt die für Sie zuständige sachbearbeitende Person.

Rechtsgrundlagen

  • Nach § 27 KomHVO NRW dürfen Ansprüche ganz oder teilweise gestundet werden, wenn ihre Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.
  • Die Entscheidung über Anträge auf Zahlungserleichterungen ist von den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig.
  • Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für eine sachgerechte Entscheidung Ihres Antrages erforderlich. Die vollständige Beantwortung der erbetenen Auskünfte liegt in Ihrem Interesse.

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.

  • die letzten drei Gehaltsabrechnungen (Arbeitnehmer)
  • ggf. Wohngeldbescheid
  • Renten-, sowie der Grundsicherungsbescheid (Rentner/in)
  • Leistungsbescheid der Arbeitsagentur/des zuständigen Jobcenters/des Sozialamtes (nicht berufstätigen Personen)
  • ggf. weitere Ratenzahlungsverpflichtungen (bsp. Kreditrückzahlung usw.)


Bitte halten Sie die folgenden Angaben bereit, um sie im Prozess eingeben zu können.

  • Miete/Tilgung
  • Nebenkosten
  • Versicherungen
  • ggf. sonstge monatliche Verpflichtungen

 

Fristen

Einreichung der Unterlagen 3 Wochen nach Erhalt des Fragebogens wirtschaftliche Verhältnisse.

Bearbeitungsdauer

Je nach Arbeitsaufkommen bis zu 14 Tage

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Zuständige Abteilung

403 Ressort Finanzen
Rathaus Barmen
Johannes Rau Platz 1
42275 Wuppertal

403.32 Debitorenbuchhaltung



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