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Ausnahmegenehmigung Fischerprüfung

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Kurzbeschreibung

Genehmigung zur Fischerprüfung außerhalb von Wuppertal.

Beschreibung

Wenn Sie die Prüfung außerhalb von Wuppertal ablegen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Fischereibehörde Wuppertal für die Stadt oder den Kreis, in der Sie sich zur Prüfung anmelden möchten. Die externe Prüfung kann nur innerhalb von NRW stattfinden.

Auf der Loginseite des Serviceportals finden Sie ein Video, das die Anmeldung am Serviceportal, bzw. am Servicekonto.NRW Schritt für Schritt erklärt.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Downloads

106.01_EU_DS-GVO_Fischerpruefung

Kosten

Die Gebühr beträgt 15,00 Euro und kann innerhalb des Online-Formulars bezahlt werden. Als Bezahlmöglichkeiten stehen Kreditkarte, Giropay und Paydirekt zur Verfügung.

Weitere Informationen

Sie werden unter „Mein Postkorb“ im Serviceportal über den Bearbeitungsstand informiert. Parallel werden Sie über Ihre angegebene E-Mail informiert, wenn neue Informationen vorliegen und gelangen über einen Link direkt zum Postkorb.

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Zuständige Abteilung



Kontakt

Frau Ursula Nölle
Tel: 0202 563-5560
Ausnahmegenehmigung Fischerprüfung

Wenn Sie die Prüfung außerhalb von Wuppertal ablegen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Fischereibehörde Wuppertal für die Stadt oder den Kreis, in der Sie sich zur Prüfung anmelden möchten. Die externe Prüfung kann nur innerhalb von NRW stattfinden.

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Die Gebühr beträgt 15,00 Euro und kann innerhalb des Online-Formulars bezahlt werden. Als Bezahlmöglichkeiten stehen Kreditkarte, Giropay und Paydirekt zur Verfügung.

Ausnahme, Ausnahmegenehmigung, Fischerei, Fischer, Fischerprüfung, fischen, Prüfungsort https://serviceportal.wuppertal.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10566/show
106.01 Ressortmanagement, Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Untere Jagdbehörde
Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal

Frau

Ursula

Nölle

Sachbearbeiterin

C-372

0202 563-5560

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