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Nachprüfung Fischerprüfung (praktischer Teil)

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Beschreibung

Die Untere Fischereibehörde führt in der Zeit vom 30.09.-02.10.2024 die Fischerprüfung durch.

Eine bereits bestandene schriftliche Prüfung berechtigt Sie den praktischen Teil der Fischerprüfung nachprüfen zu lassen. Um die Zulassung zur praktischen Prüfung zu beantragen, nutzen Sie unseren Online-Antrag.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können. Ohne diesen Nachweis kann das Formular nicht online eingereicht werden.

  • Ablehnungsbescheid über die nicht bestandene praktische Prüfung

Downloads

106.01_EU_DS-GVO_Fischerpruefung

Kosten

Die Gebühr für die erneute Prüfung eines Prüfungsteils beträgt 30,00 Euro und kann innerhalb des Online-Formulars bezahlt werden. 

Zahlungsweisen

  • Lastschriftverfahren
  • Kreditkarten
  • Paypal
  • giropay

Weitere Informationen

Möchten Sie die Prüfung außerhalb von Wuppertal ablegen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Unteren Fischereibehörde Wuppertal für die Stadt oder den Kreis, in der Sie sich zur Prüfung anmelden möchten. Das entsprechende Formular kann ebenfalls online eingereicht werden: Ausnahmegenehmigung Fischerprüfung und kann ebenfalls vollständig digital beantragt und bezahlt werden.

Sie werden unter „Mein Postkorb“ im Serviceportal über den Bearbeitungsstand informiert. Parallel werden Sie über Ihre angegebene E-Mail informiert, wenn neue Informationen vorliegen und gelangen über einen Link direkt zum Postkorb.

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Zuständige Abteilung

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