Nachprüfung Fischerprüfung (praktischer Teil)
Suche
Suche ...
Zum Onlineverfahren
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Beschreibung
Die Untere Fischereibehörde führt in der Zeit vom 30.09.-02.10.2024 die Fischerprüfung durch.
Eine bereits bestandene schriftliche Prüfung berechtigt Sie den praktischen Teil der Fischerprüfung nachprüfen zu lassen. Um die Zulassung zur praktischen Prüfung zu beantragen, nutzen Sie unseren Online-Antrag.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können. Ohne diesen Nachweis kann das Formular nicht online eingereicht werden.
- Ablehnungsbescheid über die nicht bestandene praktische Prüfung
Downloads
106.01_EU_DS-GVO_Fischerpruefung
Kosten
Die Gebühr für die erneute Prüfung eines Prüfungsteils beträgt 30,00 Euro und kann innerhalb des Online-Formulars bezahlt werden.
Zahlungsweisen
- Lastschriftverfahren
- Kreditkarten
- Paypal
- giropay
Weitere Informationen
Möchten Sie die Prüfung außerhalb von Wuppertal ablegen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Unteren Fischereibehörde Wuppertal für die Stadt oder den Kreis, in der Sie sich zur Prüfung anmelden möchten. Das entsprechende Formular kann ebenfalls online eingereicht werden: Ausnahmegenehmigung Fischerprüfung und kann ebenfalls vollständig digital beantragt und bezahlt werden.
Sie werden unter „Mein Postkorb“ im Serviceportal über den Bearbeitungsstand informiert. Parallel werden Sie über Ihre angegebene E-Mail informiert, wenn neue Informationen vorliegen und gelangen über einen Link direkt zum Postkorb.
Verwandte Dienstleistungen
Ersatzausstellung/Zweitschrift Fischerprüfungszeugnis
Zum Onlineverfahren
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.
Zuständige Abteilung
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
E-Mail: fischereibehoerde@stadt.wuppertal.de
Die Untere Fischereibehörde führt in der Zeit vom 30.09.-02.10.2024 die Fischerprüfung durch.
Eine bereits bestandene schriftliche Prüfung berechtigt Sie den praktischen Teil der Fischerprüfung nachprüfen zu lassen. Um die Zulassung zur praktischen Prüfung zu beantragen, nutzen Sie unseren Online-Antrag.
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können. Ohne diesen Nachweis kann das Formular nicht online eingereicht werden.
- Ablehnungsbescheid über die nicht bestandene praktische Prüfung
Möchten Sie die Prüfung außerhalb von Wuppertal ablegen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Unteren Fischereibehörde Wuppertal für die Stadt oder den Kreis, in der Sie sich zur Prüfung anmelden möchten. Das entsprechende Formular kann ebenfalls online eingereicht werden: Ausnahmegenehmigung Fischerprüfung und kann ebenfalls vollständig digital beantragt und bezahlt werden.
Sie werden unter „Mein Postkorb“ im Serviceportal über den Bearbeitungsstand informiert. Parallel werden Sie über Ihre angegebene E-Mail informiert, wenn neue Informationen vorliegen und gelangen über einen Link direkt zum Postkorb.