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Nachprüfung Fischerprüfung (praktischer Teil)

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Beschreibung

Für die Fischerprüfung in 2023 sind derzeit keine Anmeldungen mehr möglich.

Die Nächste Fischerprüfung findet im Jahr 2024 statt. Voraussichtlich Anfang 2024 werden die Termine dazu bekannt gegeben.

Eine bereits bestandene schriftliche Prüfung berechtigt Sie den praktischen Teil der Fischerprüfung nachprüfen zu lassen. Um die Zulassung zur praktischen Prüfung zu beantragen, nutzen Sie unseren Online-Antrag.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können. Ohne diesen Nachweis kann das Formular nicht online eingereicht werden.

  • Ablehnungsbescheid über die nicht bestandene praktische Prüfung

Downloads

106.01_EU_DS-GVO_Fischerpruefung

Kosten

Die Gebühr für die erneute Prüfung eines Prüfungsteils beträgt 30,00 Euro und kann innerhalb des Online-Formulars bezahlt werden. 

Zahlungsweisen

  • Lastschriftverfahren
  • Kreditkarten
  • paydirekt
  • Paypal
  • giropay

Weitere Informationen

Möchten Sie die Prüfung außerhalb von Wuppertal ablegen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Unteren Fischereibehörde Wuppertal für die Stadt oder den Kreis, in der Sie sich zur Prüfung anmelden möchten. Das entsprechende Formular kann ebenfalls online eingereicht werden: Ausnahmegenehmigung Fischerprüfung und kann ebenfalls vollständig digital beantragt und bezahlt werden.

Sie werden unter „Mein Postkorb“ im Serviceportal über den Bearbeitungsstand informiert. Parallel werden Sie über Ihre angegebene E-Mail informiert, wenn neue Informationen vorliegen und gelangen über einen Link direkt zum Postkorb.

Verwandte Dienstleistungen

Zulassung zur Fischerprüfung

Ersatzausstellung/Zweitschrift Fischerprüfungszeugnis

Ausstellung/Verlängerung Fischereischein

Ausnahmegenehmigung Fischerprüfung



Zuständige Abteilung



Kontakt

Frau Ursula Nölle
Tel: 0202 563-5560
Nachprüfung Fischerprüfung (praktischer Teil)

Für die Fischerprüfung in 2023 sind derzeit keine Anmeldungen mehr möglich.

Die Nächste Fischerprüfung findet im Jahr 2024 statt. Voraussichtlich Anfang 2024 werden die Termine dazu bekannt gegeben.

Eine bereits bestandene schriftliche Prüfung berechtigt Sie den praktischen Teil der Fischerprüfung nachprüfen zu lassen. Um die Zulassung zur praktischen Prüfung zu beantragen, nutzen Sie unseren Online-Antrag.

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können. Ohne diesen Nachweis kann das Formular nicht online eingereicht werden.

  • Ablehnungsbescheid über die nicht bestandene praktische Prüfung

Möchten Sie die Prüfung außerhalb von Wuppertal ablegen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Unteren Fischereibehörde Wuppertal für die Stadt oder den Kreis, in der Sie sich zur Prüfung anmelden möchten. Das entsprechende Formular kann ebenfalls online eingereicht werden: Ausnahmegenehmigung Fischerprüfung und kann ebenfalls vollständig digital beantragt und bezahlt werden.

Sie werden unter „Mein Postkorb“ im Serviceportal über den Bearbeitungsstand informiert. Parallel werden Sie über Ihre angegebene E-Mail informiert, wenn neue Informationen vorliegen und gelangen über einen Link direkt zum Postkorb.

Die Gebühr für die erneute Prüfung eines Prüfungsteils beträgt 30,00 Euro und kann innerhalb des Online-Formulars bezahlt werden. 

Nachprüfung, nicht bestanden, Fischer, Fischerprüfung, fischen, durchgefallen, praktischer Teil https://serviceportal.wuppertal.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10569/show
106.01 Ressortmanagement, Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Untere Fischereibehörde
Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal

Frau

Ursula

Nölle

Sachbearbeiterin

C-372

0202 563-5560

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