Ausstellung/Verlängerung eines Jagdscheins
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Beschreibung
Gemäß Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen III-571-10-00.00 vom 8.8.2002 dürfen Jagdscheine nur nach persönlicher Vorsprache ausgestellt bzw. verlängert werden!
Sie können einen Jagdschein beantragen, wenn Sie die Jägerprüfung bestanden haben und mindestens 16 Jahre alt sind und eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit abgeschlossen haben.
Sie können bei der unteren Jagdbehörde einen Jagdschein mit einer Gültigkeitsdauer von wahlweise 14 Tagen (Tagesjagdschein), 1, 2 oder 3 Jahren beantragen.
Der Jagdschein kann bis zu fünf Mal verlängert werden. Danach wird ein neuer Jagdschein ausgestellt. Verlängerungen für das neue Jagdjahr stellt die Untere Jagdbehörde ab dem 06. Januar des Jahres bei Vorlage des neuen Versicherungsnachweises aus.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Unterlagen
Erstmalige Ausstellung:
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.
- Nachweis der Jägerprüfung (Prüfungszeugnis)
- Versicherungsbestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit und die gesetzlich erforderlich Deckungssumme (kann nachgereicht werden)
- Vollmacht/Einverständniserklärung gesetzliche Vertretung (bei minderjährigen Personen)
- gültiger Personalausweis/ Pass
- Nachweis über die Schulung zur Kundigen Person (Fleischhygiene) bzw. Fallenschein
- Nachweis über die Jagdberechtigung/-Bezirk (Eigenjagdbezirk, Nießbrauch)
- Bei Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Nachweis über die Jagdberechtigung / Einladung
Zusätzlich ist per Post einzureichen:
- ein aktuelles Passbild (mit Namen auf der Rückseite beschriftet)**
Verlängerung/Neuausstellung:
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.
- gültiger Personalausweis/ Pass
- Versicherungsbestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit und die gesetzlich erforderlich Deckungssumme (kann nachgereicht werden)
- Vollmacht/Einverständniserklärung gesetzliche Vertretung (bei minderjährigen Personen)
- Nachweis über die Jagdberechtigung/-Bezirk (Pachtvertrag, Eigenjagdbezirk, Begehungsscheine, Nießbrauch)
- Bei Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Nachweis über die Jagdberechtigung / Einladung
Hinweis: Bitte prüfen Sie, ob eine Verlängerung in Ihrem Jagdschein (Seite 5 voll?) noch möglich ist.
Zusätzlich ist per Post einzureichen:
- Ihr alter Jagdschein (erst nach Aufforderung)*
- Sofern keine Verlängerung mehr möglich ist, ein aktuelles Passbild (mit Namen auf der Rückseite beschriftet)**
* Aufgrund der letzten Änderung des Waffengesetzes, §§6b i.V.m.44 Abs. 2 WaffG erfolgt die Prüfung der Zuverlässigkeit ausschließlich durch die Waffenbehörde.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, den Jagdschein erst nach Aufforderung postalisch einzusenden, damit die Verlängerung eingetragen werden kann.
** kein biometrisches Passbild erforderlich
Downloads
106.01 DS-GVO Jagd Angelegenheiten
Kosten
Die Kosten sind von der Art (Jagdschein für Erwachsene, Jugendjagdschein, Falknerjagdschein, Jugendfalknerschein) und der beantragten Gültigkeit (14 Tage, 1,2 oder 3 Jahre) Ihres Jagdschein abhängig. Die Bezahlung erfolgt direkt innerhalb dieses Formulars. Link zur Gebührenübersicht
Zahlungsweisen
- Lastschriftverfahren
- Kreditkarten
- Paypal
- giropay
Bearbeitungsdauer
Bei Eingang Ihrer Unterlagen ca. 2-6 Wochen aufgrund der erforderlichen Sicherheitsabfragen nach §§ 5 und 6 WaffG.
Sie werden unter „Mein Postkorb“ im Serviceportal über den Bearbeitungsstand informiert. Parallel werden Sie über Ihre angegebene E-Mail informiert, wenn neue Informationen vorliegen und gelangen über einen Link direkt zum Postkorb. Ihr fertiger Jagdschein wird Ihnen dann per Post zugestellt.
Weitere Informationen
Sie haben Ihren Antrag erfolgreich gestellt. Wie geht es jetzt weiter?
Beantragen Sie das erste Mal einen Jagdschein?
Dann legen Sie bitte ein Passbild (Rückseitig beschriftet mit Name und Vorname) in den Briefumschlag (Beschriftung siehe unten).
Besitzen Sie bereits einen Jagdschein?
Dann stellen Sie sicher, dass Ihr Jagdschein noch Platz zum Verlängern hat. Sollte er evtl. in einem unschönen Zustand sein und Sie möchten lieber einen neuen Jagdschein ausgestellt bekommen, dann legen Sie den bisherigen Jagdschein und ein neues Passbild (Rückseitig beschriftet mit Name und Vorname) in den adressierten Umschlag.
Hat Ihr jetziger Jagdschein noch Platz zum Verlängern?
Dann müssen Sie nur den Original- Jagdschein in den Briefumschlag legen.
Schicken Sie Ihren Original-Jagdschein und evtl. das Passbild per Post (frankiert) an:
Stadt Wuppertal – Ressort 106.01
Untere Jagdbehörde
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Oder nutzen Sie unseren Fristenbriefkasten!
Die schnellere Möglichkeit Ihren Jagdschein zu bearbeiten ist der Fristenbriefkasten. Dieser ist am Rathaus-Vorplatz in Barmen, rechts neben der Eingangstreppe angebracht. Werfen Sie dort einfach Ihren Umschlag unfrankiert, aber versehen mit der oberen Adresse, ein.
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Zuständige Abteilung
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
E-Mail: jagdbehoerde@stadt.wuppertal.de
Gemäß Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen III-571-10-00.00 vom 8.8.2002 dürfen Jagdscheine nur nach persönlicher Vorsprache ausgestellt bzw. verlängert werden!
Sie können einen Jagdschein beantragen, wenn Sie die Jägerprüfung bestanden haben und mindestens 16 Jahre alt sind und eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit abgeschlossen haben.
Sie können bei der unteren Jagdbehörde einen Jagdschein mit einer Gültigkeitsdauer von wahlweise 14 Tagen (Tagesjagdschein), 1, 2 oder 3 Jahren beantragen.
Der Jagdschein kann bis zu fünf Mal verlängert werden. Danach wird ein neuer Jagdschein ausgestellt. Verlängerungen für das neue Jagdjahr stellt die Untere Jagdbehörde ab dem 06. Januar des Jahres bei Vorlage des neuen Versicherungsnachweises aus.
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- Versicherungsbestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit und die gesetzlich erforderlich Deckungssumme (kann nachgereicht werden)
- Vollmacht/Einverständniserklärung gesetzliche Vertretung (bei minderjährigen Personen)
- gültiger Personalausweis/ Pass
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Zusätzlich ist per Post einzureichen:
- ein aktuelles Passbild (mit Namen auf der Rückseite beschriftet)**
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- Versicherungsbestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit und die gesetzlich erforderlich Deckungssumme (kann nachgereicht werden)
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- Bei Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Nachweis über die Jagdberechtigung / Einladung
Hinweis: Bitte prüfen Sie, ob eine Verlängerung in Ihrem Jagdschein (Seite 5 voll?) noch möglich ist.
Zusätzlich ist per Post einzureichen:
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- Sofern keine Verlängerung mehr möglich ist, ein aktuelles Passbild (mit Namen auf der Rückseite beschriftet)**
* Aufgrund der letzten Änderung des Waffengesetzes, §§6b i.V.m.44 Abs. 2 WaffG erfolgt die Prüfung der Zuverlässigkeit ausschließlich durch die Waffenbehörde.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, den Jagdschein erst nach Aufforderung postalisch einzusenden, damit die Verlängerung eingetragen werden kann.
** kein biometrisches Passbild erforderlich
Bei Eingang Ihrer Unterlagen ca. 2-6 Wochen aufgrund der erforderlichen Sicherheitsabfragen nach §§ 5 und 6 WaffG.
Sie werden unter „Mein Postkorb“ im Serviceportal über den Bearbeitungsstand informiert. Parallel werden Sie über Ihre angegebene E-Mail informiert, wenn neue Informationen vorliegen und gelangen über einen Link direkt zum Postkorb. Ihr fertiger Jagdschein wird Ihnen dann per Post zugestellt.
Sie haben Ihren Antrag erfolgreich gestellt. Wie geht es jetzt weiter?
Beantragen Sie das erste Mal einen Jagdschein?
Dann legen Sie bitte ein Passbild (Rückseitig beschriftet mit Name und Vorname) in den Briefumschlag (Beschriftung siehe unten).
Besitzen Sie bereits einen Jagdschein?
Dann stellen Sie sicher, dass Ihr Jagdschein noch Platz zum Verlängern hat. Sollte er evtl. in einem unschönen Zustand sein und Sie möchten lieber einen neuen Jagdschein ausgestellt bekommen, dann legen Sie den bisherigen Jagdschein und ein neues Passbild (Rückseitig beschriftet mit Name und Vorname) in den adressierten Umschlag.
Hat Ihr jetziger Jagdschein noch Platz zum Verlängern?
Dann müssen Sie nur den Original- Jagdschein in den Briefumschlag legen.
Schicken Sie Ihren Original-Jagdschein und evtl. das Passbild per Post (frankiert) an:
Stadt Wuppertal – Ressort 106.01
Untere Jagdbehörde
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
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