Ausstellung/Verlängerung Fischereischein - Serviceportal Wuppertal

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Ausstellung/Verlängerung Fischereischein

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Kurzbeschreibung

Um angeln zu dürfen ist ein Fischereischein notwendig.

Beschreibung

Wer in Gewässern angeln möchte, muss die Fischerprüfung bestanden haben, über einen gültigen Fischereischein verfügen und einen Gewässerschein (eine Angelkarte) erworben haben. Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung Ihres Fischereischeins kann über dieses Formular online erfolgen.

Anträge auf Verlängerungen für das neue Kalenderjahr können ab dem 01. Dezember des Vorjahres gestellt werden.

Weitere Hinweise 

Jugendfischereischein 
Für Kinder und Jugendliche  zwischen 10 bis 16 Jahren besteht die Möglichkeit, einen Jugendfischereischein zu beantragen. Dieser berechtigt die minderjährige Person, in Begleitung eines/r Fischereischeininhabers*in zu angeln. Hierfür ist keine Fischerprüfung erforderlich. Jugendfischereischeine werden jeweils für ein Kalenderjahr ausgestellt und können dann bis zum Ende des 15. Lebensjahres jährlich verlängert werden - mit dem 16. Geburtstag verliert er seine Gültigkeit. Verlängerungen kann die minderjährige Person auch ohne eine gesetzliche Vertretung allein abwickeln. 

Sonderfischereischein 
Der Sonderfischereischein ermöglicht Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, das Angeln im Beisein eines Fischereischeininhabers.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Unterlagen

Erstmalige Ausstellung
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.

  • Nachweis der Fischerprüfung (Prüfungszeugnis, falls Sie Ihre Fischerprüfung nicht in Wuppertal abgelegt haben)
  • Einverständniserklärung gesetzliche Vertretung (bei minderjährigen Personen)
  • Ärztliche Bescheinigung (bei Antrag auf Sonderfischereischein)
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)

 

Zusätzlich per Post ist einzureichen:

  • aktuelles Passbild* (Rückseitig beschriftet mit Name und Vorname)


Verlängerung
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.

  • Nachweis der Fischerprüfung (Prüfungszeugnis, falls Sie Ihre Fischerprüfung nicht in Wuppertal abgelegt haben)
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, Kinderausweis)

Bitte prüfen, Sie ob noch ein Eintrag/ Verlängerung in Ihrem Fischereischein möglich ist. Falls Ihr Fischerschein bereits mehr als 4x (alter Fischereischein) bzw. 6 x  (neuer Fischereischein) verlängert wurde, wird ein neuer Fischereischein ausgestellt.

 

 

Zusätzlich per Post sind einzureichen:

  • aktueller Fischereischein oder
  • Falls keine Verlängerung mehr möglich ist, aktuelles Passbild* (Rückseitig mit Name und Vorname)


* kein biometrisches Passbild erforderlich

Downloads

106.01_EU_DS-GVO_Fischereischein

Kosten

Die Kosten sind von der Art (Fischereischein, Jugendfischereischein, Sonder-Fischereischein) und der beantragten Gültigkeit (1 oder 5 Kalenderjahre) ihres Fischereisscheins abhängig. Die Bezahlung erfolgt direkt innerhalb dieses Formulars. Link zur Gebührenübersicht

Zahlungsweisen

  • Lastschriftverfahren
  • Kreditkarten
  • paydirekt
  • Paypal
  • giropay

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang Ihrer Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit ca. 1 – 2 Wochen. Sie werden unter „Mein Postkorb“ im Serviceportal über den Bearbeitungsstand informiert. Parallel werden Sie über Ihre angegebene E-Mail informiert, wenn neue Informationen vorliegen und gelangen über einen Link direkt zum Postkorb. Ihr fertiger Fischereischein wird Ihnen dann per Post zugestellt.

Verfahrensablauf

Sie haben Ihren Antrag erfolgreich gestellt. Wie geht es jetzt weiter?

Beantragen Sie das erste Mal einen Fischereischein?
Dann legen Sie bitte ein Passbild* (Rückseitig beschriftet mit Name und Vorname) in den Briefumschlag (Beschriftung siehe unten).

Besitzen Sie bereits einen Fischereischein?
Dann stellen Sie sicher, dass Ihr Fischereischein noch Platz zum Verlängern hat. Sollte er evtl. in einem unschönen Zustand sein und Sie möchten lieber einen neuen Fischereischein ausgestellt bekommen, dann legen Sie den bisherigen Fischereischein und ein neues Passbild* (Rückseitig beschriftet mit Name und Vorname) in den adressierten Umschlag.

Hat Ihr jetziger Fischereischein noch Platz zum Verlängern?
Dann müssen Sie nur den Original- Fischereischein in den Briefumschlag legen.

Schicken Sie Ihren Original- Fischereischein und evtl. das Passbild* per Post (frankiert) an:

Stadt Wuppertal – Ressort 106.01
Untere Fischereibehörde
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal

Oder nutzen Sie unseren Fristenbriefkasten!
Die schnellere Möglichkeit Ihren Fischereischein zu bearbeiten ist der Fristenbriefkasten. Dieser ist am Rathaus-Vorplatz in Barmen, rechts neben der Eingangstreppe angebracht. Werfen Sie dort einfach Ihren Umschlag unfrankiert, aber versehen mit der oberen Adresse, ein.

 

Verwandte Dienstleistungen

Zulassung zur Fischerprüfung

Ausnahmegenehmigung Fischerprüfung

Nachprüfung Fischerprüfung (praktischer Teil)

Ersatzausstellung/Zweitschrift Fischerprüfungszeugnis

Zum Onlineverfahren

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Zuständige Abteilung



Kontakt

Frau Ursula Nölle
Tel: 0202 563-5560
Ausstellung/Verlängerung Fischereischein

Wer in Gewässern angeln möchte, muss die Fischerprüfung bestanden haben, über einen gültigen Fischereischein verfügen und einen Gewässerschein (eine Angelkarte) erworben haben. Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung Ihres Fischereischeins kann über dieses Formular online erfolgen.

Anträge auf Verlängerungen für das neue Kalenderjahr können ab dem 01. Dezember des Vorjahres gestellt werden.

Weitere Hinweise 

Jugendfischereischein 
Für Kinder und Jugendliche  zwischen 10 bis 16 Jahren besteht die Möglichkeit, einen Jugendfischereischein zu beantragen. Dieser berechtigt die minderjährige Person, in Begleitung eines/r Fischereischeininhabers*in zu angeln. Hierfür ist keine Fischerprüfung erforderlich. Jugendfischereischeine werden jeweils für ein Kalenderjahr ausgestellt und können dann bis zum Ende des 15. Lebensjahres jährlich verlängert werden - mit dem 16. Geburtstag verliert er seine Gültigkeit. Verlängerungen kann die minderjährige Person auch ohne eine gesetzliche Vertretung allein abwickeln. 

Sonderfischereischein 
Der Sonderfischereischein ermöglicht Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, das Angeln im Beisein eines Fischereischeininhabers.

Erstmalige Ausstellung
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.

  • Nachweis der Fischerprüfung (Prüfungszeugnis, falls Sie Ihre Fischerprüfung nicht in Wuppertal abgelegt haben)
  • Einverständniserklärung gesetzliche Vertretung (bei minderjährigen Personen)
  • Ärztliche Bescheinigung (bei Antrag auf Sonderfischereischein)
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)

 

Zusätzlich per Post ist einzureichen:

  • aktuelles Passbild* (Rückseitig beschriftet mit Name und Vorname)


Verlängerung
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.

  • Nachweis der Fischerprüfung (Prüfungszeugnis, falls Sie Ihre Fischerprüfung nicht in Wuppertal abgelegt haben)
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, Kinderausweis)

Bitte prüfen, Sie ob noch ein Eintrag/ Verlängerung in Ihrem Fischereischein möglich ist. Falls Ihr Fischerschein bereits mehr als 4x (alter Fischereischein) bzw. 6 x  (neuer Fischereischein) verlängert wurde, wird ein neuer Fischereischein ausgestellt.

 

 

Zusätzlich per Post sind einzureichen:

  • aktueller Fischereischein oder
  • Falls keine Verlängerung mehr möglich ist, aktuelles Passbild* (Rückseitig mit Name und Vorname)


* kein biometrisches Passbild erforderlich

Die Kosten sind von der Art (Fischereischein, Jugendfischereischein, Sonder-Fischereischein) und der beantragten Gültigkeit (1 oder 5 Kalenderjahre) ihres Fischereisscheins abhängig. Die Bezahlung erfolgt direkt innerhalb dieses Formulars. Link zur Gebührenübersicht

Fischereischein, Verlängerung, Antrag, fischen, Fischerei, Angelschein, angeln https://serviceportal.wuppertal.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11463/show
106.01 Ressortmanagement, Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Untere Fischereibehörde
Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal

Frau

Ursula

Nölle

Sachbearbeiterin

C-372

0202 563-5560

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