Begleitetes Fahren ab 17 - Serviceportal Wuppertal

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Begleitetes Fahren ab 17

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Kurzbeschreibung

17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung für die Klassen B und BE bestanden haben, dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft. 

 

Beschreibung

  • Dieser Onlineantrag kann nur von Jugendlichen gestellt werden, die bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind.
  • Der Antrag muss von der gesetzlichen Vertretung (Erziehungsberechtigte) der Jugendlichen Person gestellt werden. Im Fall eines alleinigen Sorgerechts muss ein Nachweis erbracht werden.
  • Die Jugendliche Person muss in Wuppertal gemeldet sein.
  • Der Antrag kann maximal 6 Monate vor dem 17. Geburtstag gestellt werden.
  • Jede Begleitperson muss eine entsprechende Erklärung unterzeichnen (Meldung Begleitpersonen)
  • Die Begleitperson soll den Jugendlichen als Ansprechpartner zu Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.


Prüfbescheinigung für Jugendliche

Wenn Jugendlichen auf Antrag das begleitete Fahren gestattet wird, bekommen sie eine Prüfbescheinigung. Da der reguläre Führerschein erst mit 18 Jahren ausgestellt werden kann, ist die Prüfbescheinigung solange der Nachweis für die Erlaubnis des begleiteten Fahrens. Ab dem 18. Geburtstag berechtigt sie bis zu drei Monate lang zum Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Begleitung. Mit der Zusendung des Kartenführerscheins verliert die Prüfbescheinigung ihre Gültigkeit. 

Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland und nur für die Fahrerlaubnisklassen B oder BE gültig. Im Ausland dürfen die Jugendlichen nicht fahren.

Der Kartenführerschein wird 2-3 Wochen nach Erreichen des 18. Lebensjahres an die Wohnanschrift geschickt.

Ausnahme: Sie sind bereits im Besitz eine Kartenführerscheines (Klasse A1, AM oder L ). In diesem Fall kann der Kartenführerschein unter Vorlage des alten Führerscheines 2-3 Wochen nach Erreichen des 18.Lebensjahres während der Öffnungszeiten an der Information des Straßenverkehrsamtes abgeholt werden.

Hinweis bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17"
Wenn Sie am "begleiteten Fahren ab 17" teilgenommen haben, wird Ihnen der Kartenführerschein automatisch 2-3 Wochen nach Erreichen des 18. Lebensjahres an die Wohnanschrift zugeschickt. Sie müssen keinen Antrag auf Erstausstellung stellen. Die Prüfbescheinigung für das "begleitete Fahren ab 17" berechtigt grundsätzlich noch bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag zum Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Begleitung.

Rechtsgrundlagen

§ 48 a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.

Jugendliche Person

  • Personalausweis, Aufenthaltstitel bzw. Reisepass
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in „Erster Hilfe“ (§19 FeV)
  • Sehtestbescheinigung einer amtl. anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre)


Gesetzliche Vertretung (Eltern bzw. Sorgeberechtigte)


Pro Begleitperson (auch gesetzliche Vertretung)

  • Personalausweis, Aufenthaltstitel bzw. Reisepass
  • Führerschein

 

 

POSTVERSAND
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise als Ausdruck bereit, um sie nach Online-Antragstellung postalisch zu versenden.

Der Antrag kann erst abschließend bearbeitet werden, wenn diese Unterlagen postalisch eingegangen sind.

    

 

* Wir empfehlen diese Dokumente bereits vor der online Antragstellung auszufüllen, auszudrucken, unterzeichnen zu lassen und einzuscannen.

Downloads

405.2 DSGVO Führerscheinstelle

Kosten

Die Gebühr setzt sich folgendermaßen zusammen und wird direkt im Online-Antrag erhoben:

   44,70 Euro  Antragsgebühr   
+  7,70 Euro   Vorläufige Fahrberechtigung   
+  4,90 Euro   Direktversand Kartenführerschein (von der Bundesdruckerei zu Ihnen)
+ 10,00 Euro 1. Begleitperson  
___________________________________________________________________
= 67,30 Euro
___________________________________________________________________
+ 10,00 Euro jede weitere Begleitperson

+ 28,60 Euro (falls die Fahrerlaubnis B Prüfung auf Automatikgetriebe (197) beantragt wird)
+ 12,80 Euro falls die Prüfstelle außerhalb des Bezirkes Wuppertals ist

Zahlungsweisen

  • Paypal
  • Kreditkarten
  • giropay
  • paydirekt

Hinweise und Besonderheiten

Der Antrag kann erst abschließend bearbeitet werden, wenn alle restlichen Unterlagen (Mustertafel_Fuehrerscheinstelle und Meldung aller Begleitpersonen) postalisch eingereicht wurden.

Weitere Informationen

Voraussetzung für die Eintragung als Begleitperson:

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen bzw. EU/EWR Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren
  • Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister
  • Sofern die Begleitperson ihren Führerschein nicht in Wuppertal gemacht hat und noch den Führerschein nach altem Recht besitzt, muss ggf. eine Karteikartenabschrift erstellt werden. Diese ist bei der Führerscheinstelle des damaligen Wohnsitzes (zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins) zu beantragen. Sie benötigen nur dann eine Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein nicht eindeutig lesbar ist. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheines sind. Weitere Informationen hier

Es können bis zu 8 Personen als Begleitpersonen angegeben werden.

Verfahrensablauf

Nach Antragseingang und Bearbeitung wird der Prüfauftrag, zusammen mit der Prüfbescheinigung an die zuständige Prüfstelle übermittelt. Sobald dies ausgeführt wurde, erhalten Sie in Ihrem Postkorb eine Benachrichtigung, über den abgeschlossenen Antrag.

Weiterführende Links

Meldung Begleitpersonen "Begleitetes Fahren ab 17

Zustimmung der gesetzlichen Vertretung „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren"

Informationen zu Karteikartenabschrift

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Zuständige Abteilung

405.22 Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen
KFZ-Zulassungsstelle
Müngstener Str. 10 a
42285 Wuppertal


Begleitetes Fahren ab 17
  • Dieser Onlineantrag kann nur von Jugendlichen gestellt werden, die bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind.
  • Der Antrag muss von der gesetzlichen Vertretung (Erziehungsberechtigte) der Jugendlichen Person gestellt werden. Im Fall eines alleinigen Sorgerechts muss ein Nachweis erbracht werden.
  • Die Jugendliche Person muss in Wuppertal gemeldet sein.
  • Der Antrag kann maximal 6 Monate vor dem 17. Geburtstag gestellt werden.
  • Jede Begleitperson muss eine entsprechende Erklärung unterzeichnen (Meldung Begleitpersonen)
  • Die Begleitperson soll den Jugendlichen als Ansprechpartner zu Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.


Prüfbescheinigung für Jugendliche

Wenn Jugendlichen auf Antrag das begleitete Fahren gestattet wird, bekommen sie eine Prüfbescheinigung. Da der reguläre Führerschein erst mit 18 Jahren ausgestellt werden kann, ist die Prüfbescheinigung solange der Nachweis für die Erlaubnis des begleiteten Fahrens. Ab dem 18. Geburtstag berechtigt sie bis zu drei Monate lang zum Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Begleitung. Mit der Zusendung des Kartenführerscheins verliert die Prüfbescheinigung ihre Gültigkeit. 

Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland und nur für die Fahrerlaubnisklassen B oder BE gültig. Im Ausland dürfen die Jugendlichen nicht fahren.

Der Kartenführerschein wird 2-3 Wochen nach Erreichen des 18. Lebensjahres an die Wohnanschrift geschickt.

Ausnahme: Sie sind bereits im Besitz eine Kartenführerscheines (Klasse A1, AM oder L ). In diesem Fall kann der Kartenführerschein unter Vorlage des alten Führerscheines 2-3 Wochen nach Erreichen des 18.Lebensjahres während der Öffnungszeiten an der Information des Straßenverkehrsamtes abgeholt werden.

Hinweis bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17"
Wenn Sie am "begleiteten Fahren ab 17" teilgenommen haben, wird Ihnen der Kartenführerschein automatisch 2-3 Wochen nach Erreichen des 18. Lebensjahres an die Wohnanschrift zugeschickt. Sie müssen keinen Antrag auf Erstausstellung stellen. Die Prüfbescheinigung für das "begleitete Fahren ab 17" berechtigt grundsätzlich noch bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag zum Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Begleitung.

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.

Jugendliche Person

  • Personalausweis, Aufenthaltstitel bzw. Reisepass
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in „Erster Hilfe“ (§19 FeV)
  • Sehtestbescheinigung einer amtl. anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre)


Gesetzliche Vertretung (Eltern bzw. Sorgeberechtigte)


Pro Begleitperson (auch gesetzliche Vertretung)

  • Personalausweis, Aufenthaltstitel bzw. Reisepass
  • Führerschein

 

 

POSTVERSAND
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise als Ausdruck bereit, um sie nach Online-Antragstellung postalisch zu versenden.

Der Antrag kann erst abschließend bearbeitet werden, wenn diese Unterlagen postalisch eingegangen sind.

    

 

* Wir empfehlen diese Dokumente bereits vor der online Antragstellung auszufüllen, auszudrucken, unterzeichnen zu lassen und einzuscannen.

Voraussetzung für die Eintragung als Begleitperson:

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen bzw. EU/EWR Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren
  • Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister
  • Sofern die Begleitperson ihren Führerschein nicht in Wuppertal gemacht hat und noch den Führerschein nach altem Recht besitzt, muss ggf. eine Karteikartenabschrift erstellt werden. Diese ist bei der Führerscheinstelle des damaligen Wohnsitzes (zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins) zu beantragen. Sie benötigen nur dann eine Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein nicht eindeutig lesbar ist. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheines sind. Weitere Informationen hier

Es können bis zu 8 Personen als Begleitpersonen angegeben werden.

Die Gebühr setzt sich folgendermaßen zusammen und wird direkt im Online-Antrag erhoben:

   44,70 Euro  Antragsgebühr   
+  7,70 Euro   Vorläufige Fahrberechtigung   
+  4,90 Euro   Direktversand Kartenführerschein (von der Bundesdruckerei zu Ihnen)
+ 10,00 Euro 1. Begleitperson  
___________________________________________________________________
= 67,30 Euro
___________________________________________________________________
+ 10,00 Euro jede weitere Begleitperson

+ 28,60 Euro (falls die Fahrerlaubnis B Prüfung auf Automatikgetriebe (197) beantragt wird)
+ 12,80 Euro falls die Prüfstelle außerhalb des Bezirkes Wuppertals ist

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0202 563-9006
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