Begleitetes Fahren ab 17 - Serviceportal Wuppertal

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Begleitetes Fahren ab 17

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Kurzbeschreibung

17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung für die Klassen B und BE bestanden haben, dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft. 

 

Beschreibung

  • Dieser Onlineantrag kann nur von Jugendlichen gestellt werden, die bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind.
  • Der Antrag muss von der gesetzlichen Vertretung (Erziehungsberechtigte) der Jugendlichen Person gestellt werden. Im Fall eines alleinigen Sorgerechts muss ein Nachweis erbracht werden.
  • Die Jugendliche Person muss in Wuppertal gemeldet sein.
  • Der Antrag kann maximal 6 Monate vor dem 17. Geburtstag gestellt werden.
  • Jede Begleitperson muss eine entsprechende Erklärung unterzeichnen (Meldung Begleitpersonen)
  • Die Begleitperson soll den Jugendlichen als Ansprechpartner zu Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.


Prüfbescheinigung für Jugendliche

Wenn Jugendlichen auf Antrag das begleitete Fahren gestattet wird, bekommen sie eine Prüfbescheinigung. Da der reguläre Führerschein erst mit 18 Jahren ausgestellt werden kann, ist die Prüfbescheinigung solange der Nachweis für die Erlaubnis des begleiteten Fahrens. Ab dem 18. Geburtstag berechtigt sie bis zu drei Monate lang zum Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Begleitung. Mit der Zusendung des Kartenführerscheins verliert die Prüfbescheinigung ihre Gültigkeit. 

Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland und nur für die Fahrerlaubnisklassen B oder BE gültig. Im Ausland dürfen die Jugendlichen nicht fahren.

Der Kartenführerschein wird 2-3 Wochen nach Erreichen des 18. Lebensjahres an die Wohnanschrift geschickt.

Ausnahme: Sie sind bereits im Besitz eine Kartenführerscheines (Klasse A1, AM oder L ). In diesem Fall kann der Kartenführerschein unter Vorlage des alten Führerscheines 2-3 Wochen nach Erreichen des 18.Lebensjahres während der Öffnungszeiten an der Information des Straßenverkehrsamtes abgeholt werden.

Hinweis bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17"
Wenn Sie am "begleiteten Fahren ab 17" teilgenommen haben, wird Ihnen der Kartenführerschein automatisch 2-3 Wochen nach Erreichen des 18. Lebensjahres an die Wohnanschrift zugeschickt. Sie müssen keinen Antrag auf Erstausstellung stellen. Die Prüfbescheinigung für das "begleitete Fahren ab 17" berechtigt grundsätzlich noch bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag zum Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Begleitung.

Rechtsgrundlagen

§ 48 a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.

Die mit einem * markierten Unterlagen empfehlen wir bereits vor der online Antragstellung auszufüllen, auszudrucken, unterzeichnen zu lassen und einzuscannen.

Jugendliche Person

  • Personalausweis, Aufenthaltstitel bzw. Reisepass
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in „Erster Hilfe“ (§19 FeV)
  • Sehtestbescheinigung einer amtl. anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre)
  • Biometrisches Passbild ohne Rand, Zielgröße 413 x 532 Pixel (im JPEG-Format)*
  • Unterschrift mit schwarzen Stift auf weißem Papier, Zielgröße 677 x 151 Pixel (im JPEG Format)**


Gesetzliche Vertretung (Eltern bzw. Sorgeberechtigte)

 

Pro Begleitperson (auch gesetzliche Vertretung)

 

Bitte bedenken Sie, dass die Qualität der Unterlagen die sie hochladen ausschlaggebend für einen reibungslosen Ablauf ist.
Die Unterlagen können durch die Sachbearbeitung nicht alle einzeln nachbearbeitet werden und sollten daher in einer optimalen Qualität vorliegen.

 

Muster eines Passfotos

 

* Biometrisches Passbild ohne Rand, Zielgröße 413 x 532 Pixel (im JPEG-Format)

entspricht etwa einer Größe von 3,5 x 4,5 cm.

Das Passbild darf nicht älter als 6 Monate sein und und muss in der richtigen Ausrichtung übermittelt werden
(z.B. keine Bilder, die auf dem Kopf stehen). Sollten Sie das Bild abfotografieren, schneiden Sie es bitte digital so zu,dass kein Hintergrund,
Schatten oder Rand mehr zu sehen ist (Tisch o.ä.). Das Bild wird so in den neuen Führerschein eingefügt, wie Sie es senden.

Für genauere Informationen zu den Eigenschaften biometrischer Passbilder, finden Sie hier ein PDF mit der
Fotomustertafel der Bundesdruckerei.

 

 

Muster einer Unterschrift

 

 

** Unterschrift mit schwarzen Stift auf weißem Papier, Zielgröße 677 x 151 Pixel (im JPEG Format)

Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift auf einem weißen Papier ohne Schatten, Linien oder Kästchen gemacht werden muss.
Verwenden Sie wenn möglich einen schwarzen Filzstift oder Feinliner mittlerer Stärke und achten Sie auf einen guten Kontrast der Unterschrift.
Die Unterschrift kann nur verarbeitet werden, wenn Sie in der korrekten Ausrichtung gesendet wird (Das Bild darf nicht gedreht sein).

Downloads

405.2 DSGVO Führerscheinstelle

Kosten

Die Gebühr setzt sich folgendermaßen zusammen und wird direkt im Online-Antrag erhoben:

   44,70 Euro  Antragsgebühr   
+  7,70 Euro   Vorläufige Fahrberechtigung   
+  4,90 Euro   Direktversand Kartenführerschein (von der Bundesdruckerei zu Ihnen)
+ 10,00 Euro 1. Begleitperson  
___________________________________________________________________
= 67,30 Euro
___________________________________________________________________
+ 10,00 Euro jede weitere Begleitperson

+ 28,60 Euro (falls die Fahrerlaubnis B Prüfung auf Automatikgetriebe (197) beantragt wird)
+ 12,80 Euro falls die Prüfstelle außerhalb des Bezirkes Wuppertals ist

Zahlungsweisen

  • Paypal
  • Kreditkarten
  • giropay

Weitere Informationen

Voraussetzung für die Eintragung als Begleitperson:

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen bzw. EU/EWR Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren
  • Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister
  • Sofern die Begleitperson ihren Führerschein nicht in Wuppertal gemacht hat und noch den Führerschein nach altem Recht besitzt, muss ggf. eine Karteikartenabschrift erstellt werden. Diese ist bei der Führerscheinstelle des damaligen Wohnsitzes (zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins) zu beantragen. Sie benötigen nur dann eine Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein nicht eindeutig lesbar ist. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheines sind. Weitere Informationen hier

Es können bis zu 8 Personen als Begleitpersonen angegeben werden.

Verfahrensablauf

Nach Antragseingang und Bearbeitung wird der Prüfauftrag, zusammen mit der Prüfbescheinigung an die zuständige Prüfstelle übermittelt. Sobald dies ausgeführt wurde, erhalten Sie in Ihrem Postkorb eine Benachrichtigung, über den abgeschlossenen Antrag.

Weiterführende Links

Meldung Begleitpersonen "Begleitetes Fahren ab 17

Zustimmung der gesetzlichen Vertretung „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren"

Informationen zu Karteikartenabschrift

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Zuständige Abteilung



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