KFZ-Zulassung online - juristische Personen
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Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist es nun auch für juristische Personen möglich, Fahrzeuge online an-, ab- und umzumelden. Zudem erfolgt die Einführung einer Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Im STVA-Portal (Straßenverkehrsamts-Portal) der Stadt Wuppertal haben Sie die Möglichkeit, die folgenden Dienstleistungen online zu beantragen und abzuwickeln:
- Neuzulassung
- Wiederzulassung
- Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
- Tageszulassung
- Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)
- Außerbetriebsetzung
- Adressänderung
Beschreibung
Zulassungseinzelvorgänge von mind. 500 p.a. von Autohäusern und Zulassungsdienstleistern können über die GKS an die KFZ-Zulassungsstelle übermittelt werden und lassen sich so bündeln und digital durchführen.
Es gibt zwei Arten von Großkunden
- Flottenbetreiber - sind Großkunden, die Zulassungsvorgänge ausschließlich auf sich selbst vornehmen und
- Dienstleister - sind als Erweiterung zum Flottenbetreiber zu betrachten, da diese neben der Zulassung auf Dritte, auch Zulassungen auf sich selber vornehmen können.
Die Großkunden sind in der Pflicht, sich mit der KFZ Zulassungsstelle abzustimmen, sofern sie eine Anzahl von über 100 Zulassungsvorgängen übermitteln möchten. Auch haben Sie innerhalb der Schnittstelle die Möglichkeit, Lieferinformationen mitzuteilen. Es gibt folgende Auswahl beim Versand der Unterlagen: Versand per Post, Abholung durch XX und die abweichende Zustellung der ZBII.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Voraussetzungen
Die Identifizierung der juristischen Person erfolgt über das Unternehmenskonto des Bundes auf ELSTER-Basis. Zur Registrierung eines solchen Unternehmenskonto folgen Sie bitte folgendem Link, Unternehmenskonto.
Keine KFZ-Steuerrückstände/ rückständige Gebühren
Im Rahmen Ihrer Antragstellung wird das System automatisiert prüfen, ob zu Ihrer Person KFZ-Steuerrückstände und/oder rückständige Gebühren aus Verwaltungsvorgängen gespeichert sind. Sollte dies der Fall sein, wird der Antrag abgelehnt. Bei Gebührenrückständen ist eine persönliche Vorsprache beim Straßenverkehrsamt notwendig. In Bezug auf KFZ-Steuerrückstände ist ausschließlich Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt aufzunehmen.
Unterlagen
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen / Voraussetzungen:
Sicherstellung der Identität des Unternehmens
- Unternehmenskonto des Bundes auf ELSTER Basis
Im Falle einer Zulassung/Umschreibung müssen Sie des Weiteren bereit halten:
- die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Versicherung
- die IBAN für die Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats zur Vereinnahmung der KFZ-Steuer
Sicherheitscodes auf Dokumenten:
Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie, die auf den Fahrzeugpapieren und auf den Kennzeichen befindlichen Sicherheitscodes, eingeben.
Downloads
Benutzerleitfaden iKfz Stufe-4 juristische Personen
i-Kfz Anleitung zum Freilegen der Codes
Kosten
Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, den fälligen Gesamtbetrag ausweist.
Zahlungsweisen
- Lastschriftverfahren
- giropay
- Kreditkarten
Hinweise und Besonderheiten
Grüne Sicherheitscodes:
Mit dem Entfernen der grünen Sicherheitsabdeckung und dem Freilegen des Codes ist die Zulassungsbescheinigung ungültig. Bitte stellen Sie vor Entfernung sicher, dass alle notwendigen Unterlagen zur Hand sind.
Abbildung: Sicherheitscode mit grüner Sicherheitsabdeckung
Der Versand der Fahrzeugdokumente erfolgt per Standardbrief. Sollten die Dokumente auf dem Postweg verloren gehen, |
Weitere Informationen
Hier können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren.
Hier können Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt vereinbaren.
Verfahrensablauf
Nach erfolgreicher Zulassung und Bezahlung, ist es möglich sofort loszufahren. Sie erhalten einen automatisierten Zulassungsbescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis, diese Unterlagen müssen Sie innerhalb von 30 Minuten herunterladen und ausdrucken. Der Zulassungsbescheid ist im Fahrzeug mitzuführen, wobei der Zulassungsnachweis zwingend, bis zur postalischen Zustellung der Zulassungsunterlagen, längstens jedoch für 10 Tage, gut lesbar in der Frontscheibe des Fahrzeuges liegen muss. Auch müssen die ungestempelten Kennzeichen am Fahrzeug angebraucht sein. Die Zulassungsunterlagen, samt Plakettenträger, werden Ihnen nach Antragsbearbeitung schnellstmöglich postalisch zugestellt.
Weiterführende Informationen des BMDV zur Internetbasierten Fahrzeugzulassung
Internetadressen
Weiterführende Links
Terminvereinbarung Straßenverkehrsamt
Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (BMDV)
Verwandte Dienstleistungen
Zum Onlineverfahren
Zuständige Abteilung
KFZ-Zulassungsstelle
Müngstener Str. 10 a
42285 Wuppertal
E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de