Antrag auf Zuteilung einer 100 km/h Plakette
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Kurzbeschreibung
Die Erlaubnis einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraße.
Beschreibung
Unter normalen Umständen dürfen Fahrzeugkombinationen (Auto plus Wohnwagen bzw. Anhänger) nach § 3 der StVO auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur 80 km/h fahren.
Gemäß 9. Ausnahmeverordnung zur StVO besteht die Möglichkeit, für Pkw mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t mit Anhängern die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen.
Ein Wohnwagen oder Auto-Anhänger, der eine Tempo-100-Zulassung hat, kann somit mit verschiedenen Zugfahrzeugen Tempo 100 fahren.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Voraussetzungen
- In Feld 22 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I ist folgender Text erfasst:
Gem.5.Änd.VO.z.9.Ausn.VO.z.StVO,Temp.100km/h. - Das Fahrzeug ist in Wuppertal zugelassen
Downloads
Kosten
- 6,80€ (Die Bezahlung erfolgt direkt im Formular)
Zahlungsweisen
- Kreditkarten
- Paypal
- giropay
Bearbeitungsdauer
- 5 Werktage
Verfahrensablauf
- Prüfen Sie, ob folgender Hinweis in Feld 22 in ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I geschrieben steht:
Gem.5.Änd.VO.z.9.Ausn.VO.z.StVO,Temp.100km/h - Wenn dies der Fall ist, reichen Sie uns online Ihren Antrag ein, sofern Ihr Fahrzeug auch in Wuppertal zugelassen ist.
Die Bezahlung erfolgt direkt im Formular - Über den Postkorb des Serviceportals können Sie den aktuellen Status Ihres Auftrags einsehen.
- Die 100km/h Plakette wird postalisch innerhalb von 5 Werktagen an die im Antrag angegebene Adresse versandt.
Zum Onlineverfahren
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Zuständige Abteilung
KFZ-Zulassungsstelle
Müngstener Str. 10 a
42285 Wuppertal
E-Mail: zulassungsstelle@stadt.wuppertal.de
Unter normalen Umständen dürfen Fahrzeugkombinationen (Auto plus Wohnwagen bzw. Anhänger) nach § 3 der StVO auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur 80 km/h fahren.
Gemäß 9. Ausnahmeverordnung zur StVO besteht die Möglichkeit, für Pkw mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t mit Anhängern die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen.
Ein Wohnwagen oder Auto-Anhänger, der eine Tempo-100-Zulassung hat, kann somit mit verschiedenen Zugfahrzeugen Tempo 100 fahren.
- 6,80€ (Die Bezahlung erfolgt direkt im Formular)