Antrag auf Zuteilung einer 100 km/h Plakette
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Kurzbeschreibung
Die Erlaubnis einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraße.
Beschreibung
Unter normalen Umständen dürfen Fahrzeugkombinationen (Auto plus Wohnwagen bzw. Anhänger) nach § 3 der StVO auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur 80 km/h fahren.
Gemäß 9. Ausnahmeverordnung zur StVO besteht die Möglichkeit, für Pkw mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t mit Anhängern die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen.
Ein Wohnwagen oder Auto-Anhänger, der eine Tempo-100-Zulassung hat, kann somit mit verschiedenen Zugfahrzeugen Tempo 100 fahren.
Diese Dienstleistung ist nur für Bürger mit Hauptwohnsitz in Wuppertal zulässig.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Voraussetzungen
- In Feld 22 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I ist folgender Text erfasst:
Gem.5.Änd.VO.z.9.Ausn.VO.z.StVO,Temp.100km/h. - Das Fahrzeug ist in Wuppertal zugelassen
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Kosten
- 6,80€ (Die Bezahlung erfolgt direkt im Formular)
Zahlungsweisen
- Kreditkarten
- Paypal
- giropay
Bearbeitungsdauer
- 5 Werktage
Verfahrensablauf
- Prüfen Sie, ob folgender Hinweis in Feld 22 in ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I geschrieben steht:
Gem.5.Änd.VO.z.9.Ausn.VO.z.StVO,Temp.100km/h - Wenn dies der Fall ist, reichen Sie uns online Ihren Antrag ein, sofern Ihr Fahrzeug auch in Wuppertal zugelassen ist.
Die Bezahlung erfolgt direkt im Formular - Über den Postkorb des Serviceportals können Sie den aktuellen Status Ihres Auftrags einsehen.
- Die 100km/h Plakette wird postalisch innerhalb von 5 Werktagen an die im Antrag angegebene Adresse versandt.
Zum Onlineverfahren
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Zuständige Abteilung
KFZ-Zulassungsstelle
Müngstener Str. 10 a
42285 Wuppertal
E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de
Die Erlaubnis einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraße.
Unter normalen Umständen dürfen Fahrzeugkombinationen (Auto plus Wohnwagen bzw. Anhänger) nach § 3 der StVO auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur 80 km/h fahren.
Gemäß 9. Ausnahmeverordnung zur StVO besteht die Möglichkeit, für Pkw mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t mit Anhängern die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen.
Ein Wohnwagen oder Auto-Anhänger, der eine Tempo-100-Zulassung hat, kann somit mit verschiedenen Zugfahrzeugen Tempo 100 fahren.
Diese Dienstleistung ist nur für Bürger mit Hauptwohnsitz in Wuppertal zulässig.
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- In Feld 22 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I ist folgender Text erfasst:
Gem.5.Änd.VO.z.9.Ausn.VO.z.StVO,Temp.100km/h. - Das Fahrzeug ist in Wuppertal zugelassen
- Prüfen Sie, ob folgender Hinweis in Feld 22 in ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I geschrieben steht:
Gem.5.Änd.VO.z.9.Ausn.VO.z.StVO,Temp.100km/h - Wenn dies der Fall ist, reichen Sie uns online Ihren Antrag ein, sofern Ihr Fahrzeug auch in Wuppertal zugelassen ist.
Die Bezahlung erfolgt direkt im Formular - Über den Postkorb des Serviceportals können Sie den aktuellen Status Ihres Auftrags einsehen.
- Die 100km/h Plakette wird postalisch innerhalb von 5 Werktagen an die im Antrag angegebene Adresse versandt.
- 5 Werktage