City-Parkausweis Änderung
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Kurzbeschreibung
Bei Änderungen Ihrer Meldeadresse, des Kennzeichens oder Wegzug aus dem Gültigkeitsbereich des Parkausweises sind diese Änderungen der Stadt Wuppertal anzuzeigen.
Beschreibung
Bitte beachten Sie:
- Bei Wegzug aus dem Innenstadtbereich oder Abmeldung des Fahrzeuges darf der City-Ausweis nicht weiter genutzt werden und muss an Stadt Wuppertal, Abteilung 104.11, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal, zurückgesandt werden. Bei noch nicht abgelaufener Gültigkeit wird die Parkgebühr anteilig erstattet.
- Die Übertragung des Parkausweises auf eine andere Person ist unzulässig.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Unterlagen
Bitte halten Sie die nachfolgenden Unterlagen als PDF- oder JPG-Dokument zum Upload innerhalb des Antragsformulars bereit.
Beachten Sie beim Hochladen, dass die einzelne Datei maximal 5 MB groß sein darf.
Bei Änderung des Kennzeichens
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein mit aktueller Meldeanschrift
(bitte auseinanderklappen, damit alles gelesen werden kann)
Wenn das neue Fahrzeug nicht auf Antragsteller*in zugelassen ist, zusätzlich:
- Nutzungsbestätigung durch Privatperson oder Nutzungsbestätigung für Dienst- oder Firmenfahrzeug
- Gültiges Ausweisdokument Vorderseite und Rückseite Fahrzeughalter*in (jeweils als einzelne Datei hochladen)
- Meldebescheinigung Fahrzeughalter*in, wenn die Meldeanschrift im Ausweisdokument fehlt oder nicht aktuell ist (unter „Ausweisdokument hochladen Rückseite“ hochladen)
Bei Änderung der Meldeanschrift
Prüfen Sie vorab, ob Sie weiterhin berechtigt sind, einen City-Ausweis zu beantragen. Eine detaillierte Auflistung der berechtigten Straßen bzw. Hausnummernbereiche in Barmen oder Elberfeld finden Sie ebenfalls im Antragsformular.
- Gültiges Ausweisdokument Vorderseite und Rückseite (jeweils als einzelne Datei hochladen)
- Meldebescheinigung, wenn die Meldeanschrift im Ausweisdokument fehlt
(Unter „Ausweisdokument hochladen Rückseite“ hochladen)
Bei Wegzug aus dem Gültigkeitsbereich für Parkausweise
- Kontoverbindung
Downloads
Kosten
15 Euro für eine Änderung (Kennzeichen oder Adresse wegen Umzug in eine andere berechtigte Straße bzw. Hausnummernbereich im Innenstadtbereich)
Hinweise und Besonderheiten
- Eine Änderung hat keine Auswirkungen auf die Restlaufzeit Ihres vorhandenen City-Ausweises; diese bleibt unverändert.
- Ist der City-Ausweis allerdings nur noch maximal als 6 Wochen gültig, ist es sinnvoller, den City-Ausweis ändern und gleichzeitig verlängern zu lassen.
Die zusätzlichen Kosten für die Änderung von 15 Euro würden entfallen.
Für diesen Fall rufen Sie bitte den Link Verlängerung auf.
Weitere Informationen
City-Parken - Liste berechtigter Straßen und Hausnummern
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Änderung über das Serviceportal.
- Über Ihren Postkorb erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag:
-
- Bei negativem Prüfergebnis entstehen keine Verwaltungsgebühren und Sie werden gebeten, den vorhandenen City-Ausweis im Original zurück zu senden und eine IBAN zu nennen, um Ihnen eine ggf. vorhandene Restgültigkeit anteilig erstatten zu können.
- Bei positivem Prüfergebnis werden Sie gebeten, die anfallende Gebühr online zu zahlen.
Für die Zahlung benutzen Sie bitte ausschließlich die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten PayPal, Kreditkarte oder GiroPay. Überweisungen können leider nicht akzeptiert werden. |
- Nach Bezahlung erhalten Sie über Ihren Postkorb eine Rückmeldung mit der Bitte um Antwort, ob
-
- Sie eine Terminvereinbarung zur Abholung des geänderten City-Ausweises wünschen.
Termine können montags bis freitags zwischen 9 Uhr und 12 Uhr vereinbart werden.
Der vorhandene City-Ausweis und ein gültiges Ausweisdokument müssen zum Termin mitgebracht werden. - der geänderte City-Ausweis per Post zugesandt werden soll.
Bevor der geänderte City-Ausweis versandt werden kann, müssen Sie uns den vorhandenen City-Ausweis im Original per Post zusenden an:
Stadt Wuppertal
Abteilung 104.11
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal.
- Sie eine Terminvereinbarung zur Abholung des geänderten City-Ausweises wünschen.
- Sie erhalten die Terminbestätigung bzw. der geänderte City-Ausweis wird nach Erhalt des vorhandenen City-Ausweises per Post versandt.
Versandzeiten
Der Postversand kann bis zu 14 Tage dauern.
Verwandte Dienstleistungen
Zum Onlineverfahren
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Zuständige Abteilung
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
E-Mail: parkausweise@stadt.wuppertal.de
Kontakt
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Bitte beachten Sie:
- Bei Wegzug aus dem Innenstadtbereich oder Abmeldung des Fahrzeuges darf der City-Ausweis nicht weiter genutzt werden und muss an Stadt Wuppertal, Abteilung 104.11, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal, zurückgesandt werden. Bei noch nicht abgelaufener Gültigkeit wird die Parkgebühr anteilig erstattet.
- Die Übertragung des Parkausweises auf eine andere Person ist unzulässig.
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Bei Änderung des Kennzeichens
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Wenn das neue Fahrzeug nicht auf Antragsteller*in zugelassen ist, zusätzlich:
- Nutzungsbestätigung durch Privatperson oder Nutzungsbestätigung für Dienst- oder Firmenfahrzeug
- Gültiges Ausweisdokument Vorderseite und Rückseite Fahrzeughalter*in (jeweils als einzelne Datei hochladen)
- Meldebescheinigung Fahrzeughalter*in, wenn die Meldeanschrift im Ausweisdokument fehlt oder nicht aktuell ist (unter „Ausweisdokument hochladen Rückseite“ hochladen)
Bei Änderung der Meldeanschrift
Prüfen Sie vorab, ob Sie weiterhin berechtigt sind, einen City-Ausweis zu beantragen. Eine detaillierte Auflistung der berechtigten Straßen bzw. Hausnummernbereiche in Barmen oder Elberfeld finden Sie ebenfalls im Antragsformular.
- Gültiges Ausweisdokument Vorderseite und Rückseite (jeweils als einzelne Datei hochladen)
- Meldebescheinigung, wenn die Meldeanschrift im Ausweisdokument fehlt
(Unter „Ausweisdokument hochladen Rückseite“ hochladen)
Bei Wegzug aus dem Gültigkeitsbereich für Parkausweise
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- Sie beantragen die Änderung über das Serviceportal.
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- Bei negativem Prüfergebnis entstehen keine Verwaltungsgebühren und Sie werden gebeten, den vorhandenen City-Ausweis im Original zurück zu senden und eine IBAN zu nennen, um Ihnen eine ggf. vorhandene Restgültigkeit anteilig erstatten zu können.
- Bei positivem Prüfergebnis werden Sie gebeten, die anfallende Gebühr online zu zahlen.
Für die Zahlung benutzen Sie bitte ausschließlich die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten PayPal, Kreditkarte oder GiroPay. Überweisungen können leider nicht akzeptiert werden. |
- Nach Bezahlung erhalten Sie über Ihren Postkorb eine Rückmeldung mit der Bitte um Antwort, ob
-
- Sie eine Terminvereinbarung zur Abholung des geänderten City-Ausweises wünschen.
Termine können montags bis freitags zwischen 9 Uhr und 12 Uhr vereinbart werden.
Der vorhandene City-Ausweis und ein gültiges Ausweisdokument müssen zum Termin mitgebracht werden. - der geänderte City-Ausweis per Post zugesandt werden soll.
Bevor der geänderte City-Ausweis versandt werden kann, müssen Sie uns den vorhandenen City-Ausweis im Original per Post zusenden an:
Stadt Wuppertal
Abteilung 104.11
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal.
- Sie eine Terminvereinbarung zur Abholung des geänderten City-Ausweises wünschen.
- Sie erhalten die Terminbestätigung bzw. der geänderte City-Ausweis wird nach Erhalt des vorhandenen City-Ausweises per Post versandt.
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- Eine Änderung hat keine Auswirkungen auf die Restlaufzeit Ihres vorhandenen City-Ausweises; diese bleibt unverändert.
- Ist der City-Ausweis allerdings nur noch maximal als 6 Wochen gültig, ist es sinnvoller, den City-Ausweis ändern und gleichzeitig verlängern zu lassen.
Die zusätzlichen Kosten für die Änderung von 15 Euro würden entfallen.
Für diesen Fall rufen Sie bitte den Link Verlängerung auf.