City-Parkausweis Allgemeine Informationen
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Beschreibung
Einen kostenpflichtigen City-Ausweis können Bewohner*innen im Innenstadtbereich erhalten, die in bestimmten Straßen bzw. Hausnummernbereichen in Barmen oder Elberfeld wohnen.
Eine detaillierte Auflistung finden Sie unter Berechtige Antragsteller sowie im Antragsformular.
Finden Sie Ihre Straße bzw. Hausnummer nicht in der Auflistung, können Sie keinen City-Ausweis beantragen.
Wichtige Hinweise
- Eine Ausstellung ist nur für Privatpersonen möglich, die mit Haupt- oder Zweitwohnsitz in der berechtigten Straße gemeldet sind.
- Pro Person wird 1 City-Ausweis ausgegeben.
- Für Fahrzeuge, die als „LKW“ zugelassen sind bzw. rein gewerblich genutzt werden, kann generell kein City-Ausweis ausgestellt werden.
- Mit dem City-Ausweis kann an städtischen Parkscheinplätzen innerhalb des Geltungsbereiches (= gestrichelte Linie auf dem Plan) geparkt werden. Die Pläne für die einzelnen Innenstadtbereiche finden Sie unter Downloads.
- Das Fahrzeug darf werktags nicht länger als 24 Stunden auf einem Parkscheinplatz parken. Danach muss das Fahrzeug auf einen anderen Parkscheinplatz umgeparkt werden.
- Bei Wegzug aus dem Innenstadtbereich oder Abmeldung des Fahrzeuges darf der City-Ausweis nicht weiter genutzt werden und muss an Stadt Wuppertal, Abteilung 104.11, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal, zurückgesandt werden. Bei noch nicht abgelaufener Gültigkeit wird die Parkgebühr anteilig erstattet.
- Die Übertragung des Parkausweises auf eine andere Person ist unzulässig.
Sie erhalten keinen City-Ausweis, wenn Sie bereits einen Bewohnerparkausweis nutzen. |
Informationen und Antragstellung
Bitte wählen Sie hier Ihr Anliegen für die Antragsstellung sowie weitere Informationen bezüglich der Kosten und notwendigen Unterlagen:
- City Parkausweis Neuantrag
- City Parkausweis Verlängerung
- City Parkausweis Änderung
Berechtige Antragsteller
Unter Downloads finden Sie Übersichtspläne im .pdf-Format über die städtischen Parkscheinplätze, auf denen Sie mit dem City-Ausweis parken können, sowie eine Liste der Straßen und Hausnummern, deren Bewohner*innen einen City-Ausweis beantragen können.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Downloads
City-Parken Parkflächen Barmen
City-Parken Parkflächen Elberfeld
City-Parken Liste berechtigter Straßen
Zahlungsweisen
- Paypal
- giropay
- Kreditkarten
Internetadressen
Zum Onlineverfahren
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Zuständige Abteilung
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
E-Mail: parkausweise@stadt.wuppertal.de
Kontakt
Einen kostenpflichtigen City-Ausweis können Bewohner*innen im Innenstadtbereich erhalten, die in bestimmten Straßen bzw. Hausnummernbereichen in Barmen oder Elberfeld wohnen.
Eine detaillierte Auflistung finden Sie unter Berechtige Antragsteller sowie im Antragsformular.
Finden Sie Ihre Straße bzw. Hausnummer nicht in der Auflistung, können Sie keinen City-Ausweis beantragen.
Wichtige Hinweise
- Eine Ausstellung ist nur für Privatpersonen möglich, die mit Haupt- oder Zweitwohnsitz in der berechtigten Straße gemeldet sind.
- Pro Person wird 1 City-Ausweis ausgegeben.
- Für Fahrzeuge, die als „LKW“ zugelassen sind bzw. rein gewerblich genutzt werden, kann generell kein City-Ausweis ausgestellt werden.
- Mit dem City-Ausweis kann an städtischen Parkscheinplätzen innerhalb des Geltungsbereiches (= gestrichelte Linie auf dem Plan) geparkt werden. Die Pläne für die einzelnen Innenstadtbereiche finden Sie unter Downloads.
- Das Fahrzeug darf werktags nicht länger als 24 Stunden auf einem Parkscheinplatz parken. Danach muss das Fahrzeug auf einen anderen Parkscheinplatz umgeparkt werden.
- Bei Wegzug aus dem Innenstadtbereich oder Abmeldung des Fahrzeuges darf der City-Ausweis nicht weiter genutzt werden und muss an Stadt Wuppertal, Abteilung 104.11, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal, zurückgesandt werden. Bei noch nicht abgelaufener Gültigkeit wird die Parkgebühr anteilig erstattet.
- Die Übertragung des Parkausweises auf eine andere Person ist unzulässig.
Sie erhalten keinen City-Ausweis, wenn Sie bereits einen Bewohnerparkausweis nutzen. |
Informationen und Antragstellung
Bitte wählen Sie hier Ihr Anliegen für die Antragsstellung sowie weitere Informationen bezüglich der Kosten und notwendigen Unterlagen:
- City Parkausweis Neuantrag
- City Parkausweis Verlängerung
- City Parkausweis Änderung
Berechtige Antragsteller
Unter Downloads finden Sie Übersichtspläne im .pdf-Format über die städtischen Parkscheinplätze, auf denen Sie mit dem City-Ausweis parken können, sowie eine Liste der Straßen und Hausnummern, deren Bewohner*innen einen City-Ausweis beantragen können.
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https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1299071/show