City-Parkausweis Allgemeine Informationen - Serviceportal Wuppertal

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City-Parkausweis Allgemeine Informationen

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Beschreibung

Einen kostenpflichtigen City-Ausweis können Bewohner*innen im Innenstadtbereich erhalten, die in bestimmten Straßen bzw. Hausnummernbereichen in Barmen oder Elberfeld  wohnen.

Eine detaillierte Auflistung finden Sie unter Berechtige Antragsteller sowie im Antragsformular.
Finden Sie Ihre Straße bzw. Hausnummer nicht in der Auflistung, können Sie keinen City-Ausweis beantragen.

Wichtige Hinweise

  • Eine Ausstellung ist nur für Privatpersonen möglich, die mit Haupt- oder Zweitwohnsitz in der berechtigten Straße gemeldet sind.
  • Pro Person wird 1 City-Ausweis ausgegeben.
  • Für Fahrzeuge, die als „LKW“ zugelassen sind bzw. rein gewerblich genutzt werden, kann generell kein City-Ausweis ausgestellt werden.
  • Mit dem City-Ausweis kann an städtischen Parkscheinplätzen innerhalb des Geltungs­bereiches (= gestrichelte Linie auf dem Plan) geparkt werden. Die Pläne für die einzelnen Innenstadtbereiche finden Sie unter Downloads.
  • Das Fahrzeug darf werktags nicht länger als 24 Stunden auf einem Parkscheinplatz parken. Danach muss das Fahrzeug auf einen anderen Parkscheinplatz umgeparkt werden.
  • Bei Wegzug aus dem Innenstadtbereich oder Abmeldung des Fahrzeuges darf der City-Ausweis nicht weiter genutzt werden und muss an Stadt Wuppertal, Abteilung 104.11, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal, zurückgesandt werden. Bei noch nicht abgelaufener Gültigkeit wird die Parkgebühr anteilig erstattet.
  • Die Übertragung des Parkausweises auf eine andere Person ist unzulässig.
Achtung!

Sie erhalten keinen City-Ausweis, wenn Sie bereits einen Bewohnerparkausweis nutzen.

 

Informationen und Antragstellung

Bitte wählen Sie hier Ihr Anliegen für die Antragsstellung sowie weitere Informationen bezüglich der Kosten und notwendigen Unterlagen:

 

Berechtige Antragsteller

Unter Downloads finden Sie Übersichtspläne im .pdf-Format über die städtischen Parkscheinplätze, auf denen Sie mit dem City-Ausweis parken können, sowie eine Liste der Straßen und Hausnummern, deren Bewohner*innen einen City-Ausweis beantragen können.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Downloads

City-Parken Parkflächen Barmen

City-Parken Parkflächen Elberfeld

City-Parken Liste berechtigter Straßen

104.1101 DSGVO Parkausweise

Zahlungsweisen

  • Paypal
  • giropay
  • Kreditkarten

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Zuständige Abteilung

104.1101 Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen und Fahrverbote
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
E-Mail: parkausweise@stadt.wuppertal.de


Kontakt

Frau Susanne Sindermann
Tel: 0202 563-6724

Frau Iris Bandke
Tel: 0202 563-4327
City-Parkausweis Allgemeine Informationen

Einen kostenpflichtigen City-Ausweis können Bewohner*innen im Innenstadtbereich erhalten, die in bestimmten Straßen bzw. Hausnummernbereichen in Barmen oder Elberfeld  wohnen.

Eine detaillierte Auflistung finden Sie unter Berechtige Antragsteller sowie im Antragsformular.
Finden Sie Ihre Straße bzw. Hausnummer nicht in der Auflistung, können Sie keinen City-Ausweis beantragen.

Wichtige Hinweise

  • Eine Ausstellung ist nur für Privatpersonen möglich, die mit Haupt- oder Zweitwohnsitz in der berechtigten Straße gemeldet sind.
  • Pro Person wird 1 City-Ausweis ausgegeben.
  • Für Fahrzeuge, die als „LKW“ zugelassen sind bzw. rein gewerblich genutzt werden, kann generell kein City-Ausweis ausgestellt werden.
  • Mit dem City-Ausweis kann an städtischen Parkscheinplätzen innerhalb des Geltungs­bereiches (= gestrichelte Linie auf dem Plan) geparkt werden. Die Pläne für die einzelnen Innenstadtbereiche finden Sie unter Downloads.
  • Das Fahrzeug darf werktags nicht länger als 24 Stunden auf einem Parkscheinplatz parken. Danach muss das Fahrzeug auf einen anderen Parkscheinplatz umgeparkt werden.
  • Bei Wegzug aus dem Innenstadtbereich oder Abmeldung des Fahrzeuges darf der City-Ausweis nicht weiter genutzt werden und muss an Stadt Wuppertal, Abteilung 104.11, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal, zurückgesandt werden. Bei noch nicht abgelaufener Gültigkeit wird die Parkgebühr anteilig erstattet.
  • Die Übertragung des Parkausweises auf eine andere Person ist unzulässig.
Achtung!

Sie erhalten keinen City-Ausweis, wenn Sie bereits einen Bewohnerparkausweis nutzen.

 

Informationen und Antragstellung

Bitte wählen Sie hier Ihr Anliegen für die Antragsstellung sowie weitere Informationen bezüglich der Kosten und notwendigen Unterlagen:

 

Berechtige Antragsteller

Unter Downloads finden Sie Übersichtspläne im .pdf-Format über die städtischen Parkscheinplätze, auf denen Sie mit dem City-Ausweis parken können, sowie eine Liste der Straßen und Hausnummern, deren Bewohner*innen einen City-Ausweis beantragen können.

City-Parkausweis, Neuantrag, Erteilung, Verlängerung, Änderung, Innenstadt, City, Stadt, Parken, Anwohner, Parkausweis, Barmen, Elberfeld, Bewohner, Innenstädte, Wuppertal https://serviceportal.wuppertal.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1299071/show
104.1101 Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen und Fahrverbote
Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal
Telefon 0202 563-6724

Frau

Susanne

Sindermann

Sachbearbeiterin

C-471

0202 563-6724

Frau

Iris

Bandke

Sachbearbeiterin

C-471

0202 563-4327

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