Bezahlverfahren Ausnahmegenehmigung Gurtanlegepflicht (Schritt 2. nach positiver Rückmeldung) - Serviceportal Wuppertal

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Bezahlverfahren Ausnahmegenehmigung Gurtanlegepflicht (Schritt 2. nach positiver Rückmeldung)

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Kurzbeschreibung

Diese Dienstleistung ist nur relevant, wenn Sie zuvor bereits einen Antrag auf Befreiung von der Gurtanlegepflicht gestellt haben und eine positive Rückmledung erhalten haben.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

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104.1101 DSGVO Parkausweise

Kosten

  • Befristete Befreiung (z. B. bis 1 Jahr Gültigkeit) 21,00 Euro
  • Unbefristete Befreiung (auf Dauer gültig) 40,00 Euro

Die Bezahlung muss direkt innerhalb dieses Formulars erfolgen. Sobald die Bezahlung bei uns eingegangen ist, versenden wir Ihre Ausnahmengenehmigung postalisch.

Zahlungsweisen

  • Paypal
  • Kreditkarten
  • giropay

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Zuständige Abteilung

104.1101 Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen und Fahrverbote
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
E-Mail: parkausweise@stadt.wuppertal.de


Kontakt

Frau Iris Bandke
Tel: 0202 563-4327

Frau Susanne Sindermann
Tel: 0202 563-6724
Bezahlverfahren Ausnahmegenehmigung Gurtanlegepflicht (Schritt 2. nach positiver Rückmeldung)
  • Befristete Befreiung (z. B. bis 1 Jahr Gültigkeit) 21,00 Euro
  • Unbefristete Befreiung (auf Dauer gültig) 40,00 Euro

Die Bezahlung muss direkt innerhalb dieses Formulars erfolgen. Sobald die Bezahlung bei uns eingegangen ist, versenden wir Ihre Ausnahmengenehmigung postalisch.

https://serviceportal.wuppertal.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/132320/show
104.1101 Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen und Fahrverbote
Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal
Telefon 0202 563-6724

Frau

Iris

Bandke

Sachbearbeiterin

C-471

0202 563-4327

Frau

Susanne

Sindermann

Sachbearbeiterin

C-471

0202 563-6724

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