Identifikationsnummer
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Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Die Identifikationsnummer, auch bekannt unter dem Begriff Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID), wird zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer Person im Verwaltungsverfahren zugeteilt.
Beschreibung
Die Identifikationsnummer (IdNr) ist eine elfstellige Nummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern einer Person einmalig zugeteilt wird. Sie ist dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht zum Beispiel durch einen Umzug, eine Namensänderung oder durch die Änderung des Familienstandes.
Durch die Identifikationsnummer werden beispielsweise Serviceleistungen der Steuerverwaltung oder der Sozialverwaltung (Kindergeld) möglich.
Wie Sie Ihre Identifikationsnummer erhalten, können Sie in den nachfolgenden Informationen entnehmen.
Institution
Für die Zuteilung sowie Zusendung der Identifikationsnummer ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.
Kontakt:
Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn
Servicenummer: +49 228 406-1240 (Achtung: die Identifikationsnummer kann nicht telefonisch mitgeteilt werden)
Internet: Link zu den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern
Rechtsgrundlagen
Downloads
Muster einer Mitteilung der Identifikationsnummer
Kosten
Die erstmalige Zuteilung sowie die erneute Zusendung der Identifikationsnummer ist gebührenfrei.
Bearbeitungsdauer
Die Zuteilung und die Zusendung der Identifikationsnummer kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen
Die Identifikationsnummer wird in folgenden Fällen zugeteilt:
- Zuzug aus dem Ausland
Bei einem erstmaligen Zuzug aus dem Ausland wird automatisch eine Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern generiert und per Post an die Meldeanschrift verschickt. Sollten Sie bereits in Deutschland gemeldet gewesen sein, erhalten Sie Ihre damals zugeteilte Identifikationsnummer ebenfalls per Post. Bitte denken Sie daran, dass ihr Briefkasten mit Ihrem Namen beschriftet sein muss! - Geburt
Bei einer Geburt in Deutschland wird ebenfalls automatisch eine Identifikationsnummer generiert.
In beiden oben genannten Fällen erhalten Sie in der Regel nach 4 Wochen die Identifikationsnummer zugesandt.
"Ich habe meine Identifikationsnummer nicht erhalten oder verlegt bzw. verloren.":
Damit Sie Ihre zugeordnete Identifikationsnummer erneut erhalten empfehlen wir Ihnen, sich direkt an das Bundeszentralamt für Steuern zu wenden. Das Bundeszentralamt für Steuern bietet hierfür ein Online-Formular an. Unter "Links & Downloads" finden Sie den Internetlink auf die entsprechende Seite beim Bundesamt für Steuern. Alternativ können Sie die Identifikationsnummer auch per Post beantragen.
Die Identifikationsnummer kann in Ausnahmefällen auch beim Einwohnermeldeamt im Rahmen einer sogenannten Selbstauskunft angefragt werden. Den Antrag können Sie formlos per E-Mail oder per Post stellen. Bitte beachten Sie das hier mit einer erhöhten Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Nutzen Sie daher zunächst die Antragsmöglichkeiten beim Bundeszentralamt für Steuern.
Internetadressen
Zum Onlineverfahren
Zuständige Abteilung
Einwohnermeldeamt
Steinweg 20
42275 Wuppertal
E-Mail: ema-wuppertal@stadt.wuppertal.de
Kontakt
Die Identifikationsnummer, auch bekannt unter dem Begriff Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID), wird zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer Person im Verwaltungsverfahren zugeteilt.
Die Identifikationsnummer (IdNr) ist eine elfstellige Nummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern einer Person einmalig zugeteilt wird. Sie ist dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht zum Beispiel durch einen Umzug, eine Namensänderung oder durch die Änderung des Familienstandes.
Durch die Identifikationsnummer werden beispielsweise Serviceleistungen der Steuerverwaltung oder der Sozialverwaltung (Kindergeld) möglich.
Wie Sie Ihre Identifikationsnummer erhalten, können Sie in den nachfolgenden Informationen entnehmen.
Institution
Für die Zuteilung sowie Zusendung der Identifikationsnummer ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.
Kontakt:
Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn
Servicenummer: +49 228 406-1240 (Achtung: die Identifikationsnummer kann nicht telefonisch mitgeteilt werden)
Internet: Link zu den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern
Die Zuteilung und die Zusendung der Identifikationsnummer kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.
Die Identifikationsnummer wird in folgenden Fällen zugeteilt:
- Zuzug aus dem Ausland
Bei einem erstmaligen Zuzug aus dem Ausland wird automatisch eine Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern generiert und per Post an die Meldeanschrift verschickt. Sollten Sie bereits in Deutschland gemeldet gewesen sein, erhalten Sie Ihre damals zugeteilte Identifikationsnummer ebenfalls per Post. Bitte denken Sie daran, dass ihr Briefkasten mit Ihrem Namen beschriftet sein muss! - Geburt
Bei einer Geburt in Deutschland wird ebenfalls automatisch eine Identifikationsnummer generiert.
In beiden oben genannten Fällen erhalten Sie in der Regel nach 4 Wochen die Identifikationsnummer zugesandt.
"Ich habe meine Identifikationsnummer nicht erhalten oder verlegt bzw. verloren.":
Damit Sie Ihre zugeordnete Identifikationsnummer erneut erhalten empfehlen wir Ihnen, sich direkt an das Bundeszentralamt für Steuern zu wenden. Das Bundeszentralamt für Steuern bietet hierfür ein Online-Formular an. Unter "Links & Downloads" finden Sie den Internetlink auf die entsprechende Seite beim Bundesamt für Steuern. Alternativ können Sie die Identifikationsnummer auch per Post beantragen.
Die Identifikationsnummer kann in Ausnahmefällen auch beim Einwohnermeldeamt im Rahmen einer sogenannten Selbstauskunft angefragt werden. Den Antrag können Sie formlos per E-Mail oder per Post stellen. Bitte beachten Sie das hier mit einer erhöhten Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Nutzen Sie daher zunächst die Antragsmöglichkeiten beim Bundeszentralamt für Steuern.