Umtausch in EU-Kartenführerschein
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Kurzbeschreibung
Hier können Sie einen Antrag auf Umtausch Ihres alten, nationalen Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein online beantragen und direkt online bezahlen. Möglich ist die Umschreibung der Klassen 1, 1a, 1b, 3, 4, 5. Der Umtausch der Klasse 2 ist nicht möglich, da hier eine Verlängerung der Fahrerlaubnis mit angeknüpft ist.
| Wichtiger Hinweis vorab: Ihr Ersatzdokument ist bis zur Übersendung des neuen EU-Kartenführerscheins gültig (Das Dokument wird nach der Online-Bezahlung automatisch heruntergeladen. Bitte prüfen Sie Ihren Download-Ordner). Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand (insgesamt ca. 4-6 Wochen) nicht beantwortet werden, da dies den Betrieb zusätzlich aufhält. |
Beschreibung
Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde umgetauscht werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Zur Umsetzung wurde ein Stufenplan eingeführt. Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Der Umtausch staffelt sich wie folgt:
Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (alte Führerscheine grau/rosa)
Geburtsjahrgang | Umtausch bis |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953-1958 | 19. Januar 2022 |
1959-1964 | 19. Januar 2023 |
1965-1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden
(Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum; Punkt 4b auf dem Dokument)
Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
1999-2001 2002-2004 2005-2007 2008 2009 2010 2011 2012 – 18. Januar 2013 | 19. Januar 2026 19. Januar 2027 19. Januar 2028 19. Januar 2029 19. Januar 2030 19. Januar 2031 19. Januar 2032 19. Januar 2033 |
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Unterlagen
Im Online-Prozess sind folgende Angaben, welche Sie Ihrem alten, nationalen Führerschein entnehmen können, zu machen:
- Ausstellungsland
- Ausstellungsdatum
- Ausstellungsbehörde
- Führerscheinnummer
- Listennummer
- alte Führerscheinklassen
- Erteilungsdatum der Führerscheinklassen
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen nach Antragsstellung postalisch beim Straßenverkehrsamt ein oder werfen diese in den vor Ort befindlichen Briefkasten ein:
- Mustertafel mit Bild und Unterschrift
- Alter Führerschein im Original
- Kopie des Personalausweises, Aufenthaltstitels bzw. Reisepasses der antragstellenden Person
Nur bei Bedarf:
- ggfs. einen frankierten und adressierten Rückumschlag für die Rücksendung des alten Führerscheins (wenn gewünscht)
- Karteikartenabschrift (für den Fall dass der alte Führerschein nicht eindeutig lesbar ist)
Hier finden Sie die Anschriften anderer Führerscheinstellen, falls Ihr Führerschein nicht in Wuppertal ausgestellt wurde und die Daten nicht mehr leserlich sind)
Downloads
405.2 DSGVO Führerscheinstelle
Kosten
30,20 Euro
Zahlungsweisen
- Paypal
- Kreditkarten
- giropay
- paydirekt
- Lastschriftverfahren
Bearbeitungsdauer
Die Anträge haben zur Zeit eine durchschnittliche, interne Bearbeitungszeit von ca. 1-2 Wochen.
Beachten Sie bitte, dass der Führerschein nach Antragsbearbeitung bei der Bundesdruckerei bestellt wird und ihnen per Post zugesandt wird. Dies dauert weitere 3 bis 4 Wochen.
Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der Führerscheinstelle die Mustertafel und der alte Führerschein vorliegen.
Hinweise und Besonderheiten
Hinweis zur Zusendung des neuen EU-Kartenführerscheins:
Das Straßenverkehrsamt Wuppertal wird im Postkorb des Serviceportals Ihren Antrag auf "abgeschlossen" stellen, sofern der Antrag bearbeitet wurde und als Auftrag zum Druck an die Bundesdruckerei gesendet wurde. Ab da benötigt die Bundesdruckerei weitere 3-4 Wochen um Ihren Führerschein zu drucken und an Sie zu versenden.
Weitere Informationen
Adressen der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde oder Ausgabestelle für Kontrollgerätkarten beim KBA
Verfahrensablauf
| Nach erfolgreicher Online-Bezahlung erhalten Sie 2 Dokumente, die in Ihrem lokalen Download-Ordner gespeichert werden. Bitte drucken Sie diese bestenfalls direkt aus: 1. Führerschein-Ersatzdokument (dient als Ersatz für Ihren alten Führerschein) Das Straßenverkehrsamt Wuppertal wird im Postkorb des Serviceportals Ihren Antrag auf "abgeschlossen" stellen, sofern der Antrag bearbeitet wurde und als Auftrag zum Druck an die Bundesdruckerei gesendet wurde. Ab da benötigt die Bundesdruckerei weitere 3-4 Wochen um Ihren Führerschein zu drucken und an Sie zu versenden. |
Zum Onlineverfahren
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zuständige Abteilung
KFZ-Zulassungsstelle
Müngstener Str. 10 a
42285 Wuppertal
Kontakt
Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde umgetauscht werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Zur Umsetzung wurde ein Stufenplan eingeführt. Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Der Umtausch staffelt sich wie folgt:
Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (alte Führerscheine grau/rosa)
Geburtsjahrgang | Umtausch bis |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953-1958 | 19. Januar 2022 |
1959-1964 | 19. Januar 2023 |
1965-1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden
(Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum; Punkt 4b auf dem Dokument)
Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
1999-2001 2002-2004 2005-2007 2008 2009 2010 2011 2012 – 18. Januar 2013 | 19. Januar 2026 19. Januar 2027 19. Januar 2028 19. Januar 2029 19. Januar 2030 19. Januar 2031 19. Januar 2032 19. Januar 2033 |
Im Online-Prozess sind folgende Angaben, welche Sie Ihrem alten, nationalen Führerschein entnehmen können, zu machen:
- Ausstellungsland
- Ausstellungsdatum
- Ausstellungsbehörde
- Führerscheinnummer
- Listennummer
- alte Führerscheinklassen
- Erteilungsdatum der Führerscheinklassen
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen nach Antragsstellung postalisch beim Straßenverkehrsamt ein oder werfen diese in den vor Ort befindlichen Briefkasten ein:
- Mustertafel mit Bild und Unterschrift
- Alter Führerschein im Original
- Kopie des Personalausweises, Aufenthaltstitels bzw. Reisepasses der antragstellenden Person
Nur bei Bedarf:
- ggfs. einen frankierten und adressierten Rückumschlag für die Rücksendung des alten Führerscheins (wenn gewünscht)
- Karteikartenabschrift (für den Fall dass der alte Führerschein nicht eindeutig lesbar ist)
Hier finden Sie die Anschriften anderer Führerscheinstellen, falls Ihr Führerschein nicht in Wuppertal ausgestellt wurde und die Daten nicht mehr leserlich sind)
Adressen der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde oder Ausgabestelle für Kontrollgerätkarten beim KBA
30,20 Euro
Umtausch, Führerschein, rosa, grau, Fahrerlaubnis, alt https://serviceportal.wuppertal.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/157071/showFührerscheinstelle