Anfrage (Achtung, kein Antrag!) Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
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Kurzbeschreibung
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie die Eheschließung beim Standesamt nachbeurkunden lassen. Stellen Sie hier eine Anfrage zur Nachbeurkundung.
Beschreibung
Hierfür ist eine persönliche Beratung erforderlich. Sie können hier eine Anfrage zur Nachbeurkundung stellen.
WICHTIG: Ein Partner MUSS zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder als Flüchtling anerkannt sein.
Zwei Ausländer, die in einer Auslandsvertretung im Inland geheiratet haben, können ihre Ehe ebenfalls nachbeurkunden lassen.
Unterlagen
Bitte nutzen Sie die Online-Anfrage und halten Sie dafür einen Scan ihrer Eheurkunde (jpg, pdf) bereit.
Bearbeitungsdauer
Nach dem Absenden der Anfrage erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Antwort per E-Mail.
Weitere Informationen
Wichtige Downloads:
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Hierfür ist eine persönliche Beratung erforderlich. Sie können hier eine Anfrage zur Nachbeurkundung stellen.
WICHTIG: Ein Partner MUSS zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder als Flüchtling anerkannt sein.
Zwei Ausländer, die in einer Auslandsvertretung im Inland geheiratet haben, können ihre Ehe ebenfalls nachbeurkunden lassen.
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https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1734070/show