Elternbeiträge - Erklärung zum Einkommen - jährlich
Suche
Suche ...
Zum Onlineverfahren
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Kurzbeschreibung
Die Betreuung Ihres Kindes in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in einer Kindertagespflege ist beitragspflichtig. Unabhängig von der Trägerschaft der Einrichtung bzw. der Betreuung in Tagespflege wird der Elternbeitrag von der Stadt Wuppertal vereinnahmt.
Diese Dienstleistung richtet sich nur an Personen, die bereits ein Schreiben vom Team Elternbeiträge erhalten haben, mit der Aufforderung die Erklärung zum Einkommen einzureichen. Bitte halten Sie Ihr Kassenzeichen bereit, um dies zu bestätigen.
Rechtsgrundlagen
§ 90 SGB VIII i.V.m. §51 KiBiz sowie der Elternbeitragssatzung der Stadt Wuppertal
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten und die Elternbeitragssatzung finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Unterlagen
Nachweise einfach hochladen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.
- bei zwei sorgeberechtigten Personen: Einverständniserklärung mit der Unterschrift beider Elternteile
- Einkommensnachweise, wie Gehaltsabrechnung, letzte Steuererklärung, Bescheid über Arbeitslosengeld, Rentenbescheid, Kranken- oder Mutterschaftsgeldbescheid, Wohngeldbescheid etc.
Downloads
202.12 Elternbeitragssatzung Stand 01.08.2020
Weiterführende Links
Elternbeiträge - weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Zum Onlineverfahren
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.
Kontakt
Die Betreuung Ihres Kindes in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in einer Kindertagespflege ist beitragspflichtig. Unabhängig von der Trägerschaft der Einrichtung bzw. der Betreuung in Tagespflege wird der Elternbeitrag von der Stadt Wuppertal vereinnahmt.
Diese Dienstleistung richtet sich nur an Personen, die bereits ein Schreiben vom Team Elternbeiträge erhalten haben, mit der Aufforderung die Erklärung zum Einkommen einzureichen. Bitte halten Sie Ihr Kassenzeichen bereit, um dies zu bestätigen.
§ 90 SGB VIII i.V.m. §51 KiBiz sowie der Elternbeitragssatzung der Stadt Wuppertal
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten und die Elternbeitragssatzung finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Nachweise einfach hochladen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.
- bei zwei sorgeberechtigten Personen: Einverständniserklärung mit der Unterschrift beider Elternteile
- Einkommensnachweise, wie Gehaltsabrechnung, letzte Steuererklärung, Bescheid über Arbeitslosengeld, Rentenbescheid, Kranken- oder Mutterschaftsgeldbescheid, Wohngeldbescheid etc.