Gestattung baulicher Maßnahmen in Kleingartenanlagen
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Kurzbeschreibung
Jede bauliche Veränderung, in Kleingärten, die unter das Bundeskleingartengesetzt fallen und auf einem Grundstück der Stadt Wuppertal liegen, bedarf einer Gestattung durch die Stadt Wuppertal als Grundstückseigentümerin.
Grundsätzlich dürfen auf einer Kleingartenparzelle maximal 24 qm bebaut sein.
Als bauliche Veränderung versteht man alle Neuerrichtungen und jeder Erweiterung sowie Veränderung einer bereits vorhandenen baulichen Anlage.
Aber auch die baulichen Anlagen die bei Übernahme einer Parzelle noch nicht gestattet wurden müssen nachträglich gestattet werden.
Sowohl Neuantrag, Erweiterung und Veränderung als auch die nachträgliche Gestattung einer baulichen Anlage kann hier online beantragt werden.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Downloads.
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen digital bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können:
- bemaßte, zeichnerische Darstellung der vorhandenen und der gewünschten Baulichkeiten
- Lageskizze aus der Wertermittlung des Stadtverbandes der Gartenfreunde Wuppertal e.V.
Downloads
103.52 DSGVO Bauliche Maßnahmen in Kleingärten
Kosten
Die Gebühr für die Antragstellung beträgt 25,00 Euro und wird nur fällig, wenn wir Ihrem Antrag stattgeben können.
Folgende Baulichkeiten sind kostenfrei, müssen aber trotzdem beantragt und mit der entsprechenden Fläche angegeben werden:
- Stützmauern
- Sichtschutzwände
- Pergola
- Spielgeräte
- Gerätehäuser
- Laubendachänderung
- Seitl. Schließung der Überdachung
- Wetterschutzverkleidung der Laube
Verfahrensablauf
Sofern wir Ihrem Antrag stattgeben können, erhalten Sie von uns eine Nachricht in den Postkorb des Serviceportals mit einem Online-Bezahllink zur Entrichtung der Gebühr von 25,00 Euro.
Sollten wir Ihrem Antrag nicht stattgeben können, werden wir Sie ebenfalls darüber den Postkorb des Serviceportals informieren.
Zum Onlineverfahren
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Zuständige Abteilung
Kontakt
E-Mail: claudia.hoffmann@stadt.wuppertal.de
Tel: 0202 563-7110
Frank Paetzold
E-Mail: frank.paetzold@stadt.wuppertal.de
Tel: 0202 563-7195
Jede bauliche Veränderung, in Kleingärten, die unter das Bundeskleingartengesetzt fallen und auf einem Grundstück der Stadt Wuppertal liegen, bedarf einer Gestattung durch die Stadt Wuppertal als Grundstückseigentümerin.
Grundsätzlich dürfen auf einer Kleingartenparzelle maximal 24 qm bebaut sein.
Als bauliche Veränderung versteht man alle Neuerrichtungen und jeder Erweiterung sowie Veränderung einer bereits vorhandenen baulichen Anlage.
Aber auch die baulichen Anlagen die bei Übernahme einer Parzelle noch nicht gestattet wurden müssen nachträglich gestattet werden.
Sowohl Neuantrag, Erweiterung und Veränderung als auch die nachträgliche Gestattung einer baulichen Anlage kann hier online beantragt werden.
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Downloads.
Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen digital bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können:
- bemaßte, zeichnerische Darstellung der vorhandenen und der gewünschten Baulichkeiten
- Lageskizze aus der Wertermittlung des Stadtverbandes der Gartenfreunde Wuppertal e.V.
Sofern wir Ihrem Antrag stattgeben können, erhalten Sie von uns eine Nachricht in den Postkorb des Serviceportals mit einem Online-Bezahllink zur Entrichtung der Gebühr von 25,00 Euro.
Sollten wir Ihrem Antrag nicht stattgeben können, werden wir Sie ebenfalls darüber den Postkorb des Serviceportals informieren.
https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/244021/show