Internationaler Fahrzeugschein
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Zum Onlineverfahren
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Beschreibung
Ein internationaler Fahrzeugschein ist erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug vorübergehend außerhalb von Europa fahren möchten. Er wird zusätzlich zur vorhandenen Zulassungsbescheinigung Teil I erstellt und hat nur außerhalb von Europa Gültigkeit.
Diese Dienstleistung ist nur für Bürger mit Hauptwohnsitz in Wuppertal zulässig.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Voraussetzungen
Es ist eine elektronische Identifizierung (eID) bzw. Online Ausweisfunktion notwendig. Mehr dazu in unseren FAQ
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorderseite)*
- Gültige Hauptuntersuchung
* falls diese vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, benötigen Sie zwingend einen Vor-Ort-Termin im Straßenverkehrsamt
Downloads
Fristen
Der internationale Fahrzeugschein ist maximal 1 Jahr gültig.
Kosten
Die Gebühr beträgt 11,35 Euro* und kann innerhalb des Online-Formulars bezahlt werden.
* inkl. Porto
Zahlungsweisen
- Kreditkarten
- giropay
- Paypal
Bearbeitungsdauer
Aufgrund des Postversands kann die Bearbeitung bis zu 5 Werktage dauern.
Hinweise und Besonderheiten
Wenn Sie die Angebote des Straßenverkehrsamtes nutzen und damit ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Straßenverkehrsamt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der am 25.05.2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die entsprechenden Regelungen und Informationen für die Datenerhebung sind Ihnen spätestens zum Zeitpunkt der Erhebung von Amts wegen mitzuteilen.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie Ihren Antrag über dieses Portal gestellt haben, können Sie unter "Mein Postkorb" den Status Ihres Antrags verfolgen. Den Internationalen Fahrzeugschein erhalten Sie per Post an die im Serviceportal hinterlegte Adresse.
Weiterführende Links
Terminvereinbarung Strassenverkehrsamt
Fahrten im internationalen Verkehr
Verwandte Dienstleistungen
Zum Onlineverfahren
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.
Zuständige Abteilung
KFZ-Zulassungsstelle
Müngstener Str. 10 a
42285 Wuppertal
E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de
Ein internationaler Fahrzeugschein ist erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug vorübergehend außerhalb von Europa fahren möchten. Er wird zusätzlich zur vorhandenen Zulassungsbescheinigung Teil I erstellt und hat nur außerhalb von Europa Gültigkeit.
Diese Dienstleistung ist nur für Bürger mit Hauptwohnsitz in Wuppertal zulässig.
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorderseite)*
- Gültige Hauptuntersuchung
* falls diese vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, benötigen Sie zwingend einen Vor-Ort-Termin im Straßenverkehrsamt
Es ist eine elektronische Identifizierung (eID) bzw. Online Ausweisfunktion notwendig. Mehr dazu in unseren FAQ
Nachdem Sie Ihren Antrag über dieses Portal gestellt haben, können Sie unter "Mein Postkorb" den Status Ihres Antrags verfolgen. Den Internationalen Fahrzeugschein erhalten Sie per Post an die im Serviceportal hinterlegte Adresse.
Aufgrund des Postversands kann die Bearbeitung bis zu 5 Werktage dauern.
Der internationale Fahrzeugschein ist maximal 1 Jahr gültig.
Wenn Sie die Angebote des Straßenverkehrsamtes nutzen und damit ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Straßenverkehrsamt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der am 25.05.2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die entsprechenden Regelungen und Informationen für die Datenerhebung sind Ihnen spätestens zum Zeitpunkt der Erhebung von Amts wegen mitzuteilen.
https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/26991/show