Änderung des Beschäftigungsverhältnisses im Fahrlehrerschein
Suche
Suche ...
Zum Onlineverfahren
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Beschreibung
Wenn Sie bereits Fahrlehrer sind und sich Ihr Beschäftigungsverhältnis ändert, müssen Sie dies unverzüglich der Verkehrsgewerbestelle melden und einen neuen Fahrlehrerschein ausstellen lassen.
Diese Dienstleistung ist nur für Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Wuppertal zulässig.
Rechtsgrundlagen
Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des Fahrlehrergesetzes sind solche Rechtsverhältnisse, durch die der Fahrlehrer verpflichtet wird, Fahrschüler, die einen Ausbildungsvertrag mit dem Fahrschulinhaber abgeschlossen haben, unter Aufsicht und nach Weisung des Fahrschulinhabers auszubilden. Der Fahrlehrerschein ist der Verkehrsgewerbestelle bei Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses unverzüglich vorzulegen, § 10 (2) Fahrlehrergesetz.
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können:
- geeigneter, schriftlicher Nachweis über die Beschäftigung (bsw. Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Fahrschulinhabers in der speziell auf die "Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Fahrlehrergesetz" hingewiesen wird)
Downloads
405.2 DSG-VO Anwärterbefugnis/Fahrlehrerlaubnis
Kosten
Die Gebühr für die Änderung des Beschäftigungsverhältnisses beläuft sich auf 19,60 Euro* und wird direkt innerhalb dieses Online-Antrags fällig.
* inkl. Porto
Zahlungsweisen
- Kreditkarten
- giropay
- Paypal
Verfahrensablauf
Der neue Fahrlehrerschein wird Ihnen per Post zugeschickt. Wurde dieser zugestellt, so lassen Sie uns den alten ungültigen Fahrlehrerschein bitte per Post zukommen oder werfen diesen bei uns in den Briefkasten. Der neue Fahrlehrerschein wird erst mit Ihrer Unterschrift gültig.
Weiterführende Links
Verwandte Dienstleistungen
Zum Onlineverfahren
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.
Zuständige Abteilung
KFZ-Zulassungsstelle
Müngstener Str. 10 a
42285 Wuppertal
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.wuppertal.de
Kontakt
Wenn Sie bereits Fahrlehrer sind und sich Ihr Beschäftigungsverhältnis ändert, müssen Sie dies unverzüglich der Verkehrsgewerbestelle melden und einen neuen Fahrlehrerschein ausstellen lassen.
Diese Dienstleistung ist nur für Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Wuppertal zulässig.
Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des Fahrlehrergesetzes sind solche Rechtsverhältnisse, durch die der Fahrlehrer verpflichtet wird, Fahrschüler, die einen Ausbildungsvertrag mit dem Fahrschulinhaber abgeschlossen haben, unter Aufsicht und nach Weisung des Fahrschulinhabers auszubilden. Der Fahrlehrerschein ist der Verkehrsgewerbestelle bei Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses unverzüglich vorzulegen, § 10 (2) Fahrlehrergesetz.
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können:
- geeigneter, schriftlicher Nachweis über die Beschäftigung (bsw. Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Fahrschulinhabers in der speziell auf die "Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Fahrlehrergesetz" hingewiesen wird)
Der neue Fahrlehrerschein wird Ihnen per Post zugeschickt. Wurde dieser zugestellt, so lassen Sie uns den alten ungültigen Fahrlehrerschein bitte per Post zukommen oder werfen diesen bei uns in den Briefkasten. Der neue Fahrlehrerschein wird erst mit Ihrer Unterschrift gültig.
https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/27891/show