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Änderung des Beschäftigungsverhältnisses im Fahrlehrerschein

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Beschreibung

Wenn Sie bereits Fahrlehrer sind und sich Ihr Beschäftigungsverhältnis ändert, müssen Sie dies unverzüglich der Verkehrsgewerbestelle melden und einen neuen Fahrlehrerschein ausstellen lassen.

Diese Dienstleistung ist nur für Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Wuppertal zulässig.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des Fahrlehrergesetzes sind solche Rechtsverhältnisse, durch die der Fahrlehrer verpflichtet wird, Fahrschüler, die einen Ausbildungsvertrag mit dem Fahrschulinhaber abgeschlossen haben, unter Aufsicht und nach Weisung des Fahrschulinhabers auszubilden. Der Fahrlehrerschein ist der Verkehrsgewerbestelle bei Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses unverzüglich vorzulegen, § 10 (2) Fahrlehrergesetz.

 

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können:

  • geeigneter, schriftlicher Nachweis über die Beschäftigung (bsw. Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Fahrschulinhabers in der speziell auf die "Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Fahrlehrergesetz" hingewiesen wird)

 

Downloads

405.2 DSG-VO Anwärterbefugnis/Fahrlehrerlaubnis

Kosten

Die Gebühr für die Änderung des Beschäftigungsverhältnisses beläuft sich auf 19,60 Euro* und wird direkt innerhalb dieses Online-Antrags fällig.

* inkl. Porto

Zahlungsweisen

  • Kreditkarten
  • giropay
  • Paypal

Verfahrensablauf

Der neue Fahrlehrerschein wird Ihnen per Post zugeschickt. Wurde dieser zugestellt, so lassen Sie uns den alten ungültigen Fahrlehrerschein bitte per Post zukommen oder werfen diesen bei uns in den Briefkasten. Der neue Fahrlehrerschein wird erst mit Ihrer Unterschrift gültig.

Weiterführende Links

§ 10 (2) Fahrlehrergesetz

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Beantragung einer Fahrlehr-Erlaubnis

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