Beantragung einer Fahrlehr-Erlaubnis - Serviceportal Wuppertal

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Beantragung einer Fahrlehr-Erlaubnis

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Beschreibung

Wenn Sie Fahrlehrer tätig werden möchten, benötigen Sie eine Fahrlehr-Erlaubnis.

Diese Dienstleistung ist nur für Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Wuppertal zulässig.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Voraussetzungen

  • mindestens 22 Jahre bei Erteilung der Fahrlehrerlaubnis 
  • geistig, körperlich und fachlich geeignet
  • keine Tatsachen vorliegen, die Sie für die Tätigkeit als Fahrlehrer unzuverlässig erscheinen lassen (keine Eintragung im Führungszeugnis, keine Punkte in Flensburg)
  • mindestens eine abgeschlosssene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung, oder einer gleichwertigen Vorbildung besitzt
  • die Fahrerlaubnis der Klassen, für die der Fahrlehrschein beantragt wird (A, BE, CE oder DE). Eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus
  • innerhalb der letzten drei Jahren zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist
  • die fachliche Eignung in einer Prüfung nach § 4 Fahrlehrergesetz nachgewiesen hat.

Abweichend hiervon genügt es, wenn der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE und DE über eine ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse B und D verfügt.

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können:

  • Führerschein (Scan, jeweils Vorder- und Rückseite separat)
  • Lebenslauf
  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf 
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
  • Bescheinigung über die Allgemein ärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
  • Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung

Hinweise:
Ein erweitertes Führungszeugnis wird in diesem Online-Antrag automatisch für Sie bestellt.
Aus technischen Gründen sind zur Zeit nur 2 MB pro Uploaddokument möglich.

Downloads

405.2 DSG-VO Anwärterbefugnis/Fahrlehrerlaubnis

Kosten

In diesem Online-Antrag fallen zunächst nur die Kosten von 13,00 Euro für das erweiterte Führungszeugnis an. Die erste Antragstellung ist zunächst kostenfrei.

Die Gebühren für den Anwärterschein (47,80 Euro*) müssen vom Antragsteller erst zu Beginn der praktischen Ausbildung bzw. bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung (Fahrlehrerschein, 44,50 Euro**) bezahlt werden. 

Anwärterschein inkl. Klebesiegel, Auskunft und Erfassung KBA), inkl. Porto
** Letztendlicher Fahrleherschein inkl. Eintrag im KBA und Klebesiegel, inkl. Porto

Zahlungsweisen

  • Kreditkarten
  • giropay
  • Paypal

Verfahrensablauf

1. Beantragung: Sie beantragen zunächst hier Ihre Fahrlehrerlaubnis. Der Antrag selbst sowie auch die Rückmeldung dazu erhalten Sie von uns über Ihren persönlichen Postkorb   hier im Serviceportal. 

2. Anwärterschein: Informieren Sie uns, ebenfalls über Ihren Postkorb im Serviceportal, über den Beginn Ihrer praktischen Ausbildung, indem Sie den Nachweis Ihrer Beschäftigung hochladen.
Nutzen Sie hierfür die Funktion   und antworten Sie einfach auf die letzte Nachricht zu diesem Vorgang. Wir lassen Ihnen dann einen Link zur Bezahlung der Gebühr zukommen. Nach erfolgter Bezahlung senden wir Ihnen den Anwärterschein zu.

3. Fahrlehrerschein: Wenn Sie Ihre Ausbildung vollständig abgeschlossen haben, informieren Sie uns bitte wieder über Ihren persönlichen Postkorb, indem Sie den Nachweis Ihrer Beschäftigung hochladen. Wir lassen Ihnen dann erneut eine Zahlungsinformation zukommen. Nach erfolgter Bezahlung senden wir Ihnen den Fahrlehrerschein zu.

 

 

WICHTIGER HINWEIS: Informieren Sie uns sowohl über den Beginn Ihrer praktischen Ausbildung als auch später
über den vollständigen Abschluss Ihrer Ausbildung. Laden Sie dafür entsprechende Nachweise in Ihrem Postkorb hoch.

 

Weiterführende Links

§ 10 (2) Fahrlehrergesetz

Verwandte Dienstleistungen

Änderung des Beschäftigungsverhältnisses im Fahrlehrerschein

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Zuständige Abteilung



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