Einrichtung Schwerbehindertenparkplatz Wohnung / Arbeitsstätte
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Beschreibung
Menschen mit Behinderung können einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen, sofern sie einen gültigen blauen Parkausweis für Schwerbehinderte besitzen. In dieser Dienstleistung können Sie einen Antrag auf:
- Einrichtung
- Verlegung
eines Schwerbehindertenparkplatzes vor Ihrer Wohnung oder Ihrer Arbeitsstätte beantragen. Möchten Sie für beide Standorte einen Parkplatz beantragen, stellen Sie bitte zwei gesonderte Anträge.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsordnung (Zeichen 286 StVO)
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Voraussetzungen
Ob ein personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet werden kann, hängt darüber hinaus von weiteren Kriterien ab:
- Sie müssen darauf angewiesen sein, Ihr Fahrzeug in der Nähe der Wohnung zu parken. Personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze werden grundsätzlich nur an der Hauptwohnung eingerichtet.
- Es darf Ihnen kein privater Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung stehen bzw. Sie müssen darlegen, dass es Ihnen nicht möglich ist, diese mit zumutbaren Mitteln zu schaffen oder zu mieten.
- Personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze können nur dort eingerichtet werden, wo Platz dafür ist und wo sie den Verkehr nicht gefährden oder behindern (z.B. nicht in Haltverbotsstrecken).
Ein Rechtsanspruch auf die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes besteht nicht. Letztlich liegt die Entscheidung darüber, im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde. Schwerbehindertenparkplätze können zudem von der Stadt nur im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden.
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen/eintragen zu können.
- Fahrerlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- max. 5-stellige Nummer des Parkausweises für Schwerbehinderte
- schriftliche Bestätigung, dass Ihnen keine Parkmöglichkeit zur Verfügung steht.*
- ggf. Bestellungsurkunde Betreuer / Vormund
Falls Sie nicht selbst das Fahrzeug führen:
- Fahrerlaubnis der fahrzeugführenden Person
- Aktuelles Attest des behandelnden Arztes über Ihren Gesundheitszustand
Falls Sie nicht selbst HalterIn des Fahrzeugs sind:
- Nutzungsbestätigung der fahrzeughaltenden Person
* Bitte lassen Sie sich von Ihrem/Ihrer VermieterIn bzw. Ihrem/Ihrer ArbeitgeberIn bestätigen, dass er Ihnen weder Garage noch Stellplatz zur Verfügung stellen kann bzw. Ihre Bemühungen um eine Garage bzw. Stellplatz erfolglos verlaufen sind. Bei Eigentum bestätigen Sie bitte auf einem gesonderten Blatt, dass zu Ihrem Eigentum weder Garage noch Stellplatz gehört und auch nicht die Möglichkeit besteht, Garage oder Stellplatz zu mieten oder zu kaufen.
Downloads
Hinweise und Besonderheiten
Für behinderte Personen, die zwar den blauen Schwerbehindertenparkausweis besitzen, aber nicht selber fahren können, kann nur in begründeten Ausnahmefällen gegebenenfalls ein eingeschränktes Haltverbot gemäß Straßenverkehrsordnung (Zeichen 286 StVO) oder die Einrichtung eines Parkplatzes für Behinderte in Betracht kommen.
Für das Parken auf dem Schwerbehindertenparkplatz kann ein Zusatzausweis ausgestellt werden.
Dieser Ausweis kann nach Aufstellung der Beschilderung unter Tel.-Nr. 563-4327 und 563-6724 oder parkausweise@stadt.wuppertal.de angefordert werden.
Auskünfte zum Bearbeitungsstand des Antrages erhalten Sie bei der Verkehrslenkung unter Tel.-Nr. 563-6133.
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Zuständige Abteilung
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
E-Mail: parkausweise@stadt.wuppertal.de
Kontakt
Menschen mit Behinderung können einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen, sofern sie einen gültigen blauen Parkausweis für Schwerbehinderte besitzen. In dieser Dienstleistung können Sie einen Antrag auf:
- Einrichtung
- Verlegung
eines Schwerbehindertenparkplatzes vor Ihrer Wohnung oder Ihrer Arbeitsstätte beantragen. Möchten Sie für beide Standorte einen Parkplatz beantragen, stellen Sie bitte zwei gesonderte Anträge.
Straßenverkehrsordnung (Zeichen 286 StVO)
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Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen/eintragen zu können.
- Fahrerlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- max. 5-stellige Nummer des Parkausweises für Schwerbehinderte
- schriftliche Bestätigung, dass Ihnen keine Parkmöglichkeit zur Verfügung steht.*
- ggf. Bestellungsurkunde Betreuer / Vormund
Falls Sie nicht selbst das Fahrzeug führen:
- Fahrerlaubnis der fahrzeugführenden Person
- Aktuelles Attest des behandelnden Arztes über Ihren Gesundheitszustand
Falls Sie nicht selbst HalterIn des Fahrzeugs sind:
- Nutzungsbestätigung der fahrzeughaltenden Person
* Bitte lassen Sie sich von Ihrem/Ihrer VermieterIn bzw. Ihrem/Ihrer ArbeitgeberIn bestätigen, dass er Ihnen weder Garage noch Stellplatz zur Verfügung stellen kann bzw. Ihre Bemühungen um eine Garage bzw. Stellplatz erfolglos verlaufen sind. Bei Eigentum bestätigen Sie bitte auf einem gesonderten Blatt, dass zu Ihrem Eigentum weder Garage noch Stellplatz gehört und auch nicht die Möglichkeit besteht, Garage oder Stellplatz zu mieten oder zu kaufen.
Ob ein personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet werden kann, hängt darüber hinaus von weiteren Kriterien ab:
- Sie müssen darauf angewiesen sein, Ihr Fahrzeug in der Nähe der Wohnung zu parken. Personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze werden grundsätzlich nur an der Hauptwohnung eingerichtet.
- Es darf Ihnen kein privater Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung stehen bzw. Sie müssen darlegen, dass es Ihnen nicht möglich ist, diese mit zumutbaren Mitteln zu schaffen oder zu mieten.
- Personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze können nur dort eingerichtet werden, wo Platz dafür ist und wo sie den Verkehr nicht gefährden oder behindern (z.B. nicht in Haltverbotsstrecken).
Ein Rechtsanspruch auf die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes besteht nicht. Letztlich liegt die Entscheidung darüber, im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde. Schwerbehindertenparkplätze können zudem von der Stadt nur im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden.
Für behinderte Personen, die zwar den blauen Schwerbehindertenparkausweis besitzen, aber nicht selber fahren können, kann nur in begründeten Ausnahmefällen gegebenenfalls ein eingeschränktes Haltverbot gemäß Straßenverkehrsordnung (Zeichen 286 StVO) oder die Einrichtung eines Parkplatzes für Behinderte in Betracht kommen.
Für das Parken auf dem Schwerbehindertenparkplatz kann ein Zusatzausweis ausgestellt werden.
Dieser Ausweis kann nach Aufstellung der Beschilderung unter Tel.-Nr. 563-4327 und 563-6724 oder parkausweise@stadt.wuppertal.de angefordert werden.
Auskünfte zum Bearbeitungsstand des Antrages erhalten Sie bei der Verkehrslenkung unter Tel.-Nr. 563-6133.
https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/27894/show