Unbedenklichkeitsbescheinigung für explosionsgefährliche Stoffe - Serviceportal Wuppertal

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Unbedenklichkeitsbescheinigung für explosionsgefährliche Stoffe

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Kurzbeschreibung

Für die Teilnahme an einem staatlichen Lehrgang zum Erwerb bzw. Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Sie zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie hier online beantragen können.

Beschreibung

Um eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie unter anderem Ihre Fachkunde nachweisen. Der Nachweis ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen Lehrgang zum Erwerb von und zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu erbringen. Um an diesem staatlichen Lehrgang teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz. 

Hinweis Dieser Antrag ist nur für Privatpersonen. Für eine gewerbliche Nutzung verwenden Sie bitte den Antrag der Bezirksregierung Düsseldorf.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Voraussetzungen

Persönliche Eignung
Diese umfasst sowohl die körperliche als auch die geistige Eignung. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist ein persönliches Gespräch erforderlich, um Ihre Eignung festzustellen. Dies erfolgt bei der Aushändigung der Bescheinigung. Bei begründeten Zweifeln an der persönlichen Eignung, müssen Sie sich einer kostenpflichtigen amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung unterziehen und ein entsprechendes Gutachten vorlegen.

Zuverlässigkeit
Im Rahmen des Antragsverfahrens werden von der Ordnungsbehörde Stellungnahmen der Polizei, des Verfassungsschutzes und der Staatsanwaltschaft eingeholt. Im Anschluss wird ggf. Einblick in polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten genommen.

Vollendung des 21. Lebensjahres
Antragsteller müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Für den Einzelfall kann eine Ausnahme vom Alterserfordernis zugelassen werden.

Unterlagen

  • Ausweisdokument (Vorder- und Rückseite)

Downloads

302.15 DSG-VO Sprengstoffschein und Unbedenklichkeitsbescheinigung

302 DSGVO - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person - Veranstaltungen

Fristen

  • Da im Antragsverfahren mehrere Behörden zu beteiligen sind, kann die Bearbeitung drei Monate und länger dauern. Bitte beachten Sie dies bei der Terminplanung für den staatlichen Lehrgang.
  • Die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf ein Jahr ab Ausstellungsdatum befristet.

Kosten

Die Kosten für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung betragen 160,00 bis 210,00 Euro. Der Betrag muss nach der Terminvereinbarung gezahlt werden. Die Bezahlung kann online, mit Hilfe eines Bezahllinks erfolgen, den Sie von der sachbearbeitenden Person erhalten.

Verfahrensablauf

  1. Stellen Sie online Ihren Antrag
  2. Prüfung aller Unterlagen durch die sachbearbeitende Person
  3. Sofern keine Versagensgründe vorliegen kontaktiert Sie die sachbearbeitende Person zur Terminvereinbarung und sendet Ihnen einen Bezahllink unter dem Sie online den entsprechenden Betrag bezahlen können.
  4. Persönliches Gespräch (Feststellung der Eignung und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Weiterführende Links

Sprengstoffgesetz

Verwandte Dienstleistungen

Erteilung / Verlängerung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis



Zuständige Abteilung

302.15 Allg. Gefahrenabwehr/öffentliche Bestattungen
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
E-Mail: gefahrenabwehr@stadt.wuppertal.de


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