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Kurzbeschreibung

Unabhängig vom Alter des Hundes ist dieser innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Steueramt anzumelden. Die Hundemarke wird Ihnen mit dem Steuerbescheid zugeschickt.

Beschreibung

Gefährliche Hunde sind:

  • Alano
  • American Bulldog
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullmastif
  • Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Espaniol
  • Mastino Napolitano
  • Pitbull Terrier
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Der Satz kann auf Antrag auf den normalen Steuersatz zurückgeführt werden, wenn der Nachweis (erfolgreiche Verhaltensprüfung) erbracht wird, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht besteht. Weitere Auskünfte erteilt das Veterinäramt.

Steuerermäßigung / Steuerbefreiung

Die Hundesteuersatzung sieht auf Antrag eine Steuerbefreiung für Hunde vor,

die von Personen gehalten werden, die sich nicht länger als 2 Monate im Stadtgebiet aufhalten und die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik angemeldet sind,

  • die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen,
  • die nachweislich aus Tierheimen der umliegenden Nachbarstädte aufgenommen werden (für ein Jahr nach Aufnahme)und

  • für ausgebildete und geprüfte Rettungshunde, die einer zur Mitwirkung im Katastrophenschutz anerkannten Organisation zur Verfügung stehen.

Die Steuer wird auf ein Viertel des Steuersatzes ermäßigt für Hunde, die von Personen gehalten werden, die Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende (ALG II ohne Zuschlag nach § 24 SGB II) oder Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen nach dem 3. bzw. 4. Kapitel des SGB XII erhalten und für Hunde, die von Personen gehalten werden, die diesen einkommensgleich stehen.

Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung wird immer nur für einen - nicht zu den gefährlichen Hunden zählenden - Hund gewährt.

Anmeldung

Unabhängig vom Alter des Hundes ist dieser innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Steueramt anzumelden. Die Hundemarke wird Ihnen mit dem Steuerbescheid zugeschickt.

Ersatzsteuermarke

Bei Verlust der Hundesteuermarke kann auf Antrag beim Steueramt persönlich -oder durch bevollmächtigte Personen unter Vorlage des Personalausweises und des Hundesteuerbescheids- gegen eine Gebühr von 4,00 EUR eine Ersatzsteuermarke abgeholt werden.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Downloads

403.21 Hundesteuer Infoblatt

403.23 DSGVO Steueramt

Kosten

Höhe der Hundesteuer

Die Steuersätze sind unabhängig von der Größe, dem Wert oder dem Geschlecht des Hundes.

Die Steuer ist in vier Teilbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres zu entrichten.

Sie beträgt für einen Hund vierteljährlich 40,00 EUR (jährlich 160,00 EUR),

            ab dem zweiten Hund vierteljährlich pro Hund 72,00 EUR (jährlich 288,00 EUR),

 

Für gefährliche Hunde (sogenannte Kampfhunde) beträgt die Steuer für jeden Hund vierteljährlich 250,00 EUR (jährlich 1.000,00 EUR).

Auf Antrag kann die Steuer in einer Summe jährlich am 01.07. gezahlt werden.

Weitere Informationen

Rechtsgrundlage

Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal vom 16.12.2008.

Verwandte Dienstleistungen

Hundesteuer Abmeldung

Befreiung/Ermäßigung von der Hundesteuer

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Zuständige Abteilung

403 Ressort Finanzen
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal

403.23 Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern



Kontakt

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Gefährliche Hunde sind:

  • Alano
  • American Bulldog
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullmastif
  • Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Espaniol
  • Mastino Napolitano
  • Pitbull Terrier
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Der Satz kann auf Antrag auf den normalen Steuersatz zurückgeführt werden, wenn der Nachweis (erfolgreiche Verhaltensprüfung) erbracht wird, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht besteht. Weitere Auskünfte erteilt das Veterinäramt.

Steuerermäßigung / Steuerbefreiung

Die Hundesteuersatzung sieht auf Antrag eine Steuerbefreiung für Hunde vor,

die von Personen gehalten werden, die sich nicht länger als 2 Monate im Stadtgebiet aufhalten und die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik angemeldet sind,

  • die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen,
  • die nachweislich aus Tierheimen der umliegenden Nachbarstädte aufgenommen werden (für ein Jahr nach Aufnahme)und

  • für ausgebildete und geprüfte Rettungshunde, die einer zur Mitwirkung im Katastrophenschutz anerkannten Organisation zur Verfügung stehen.

Die Steuer wird auf ein Viertel des Steuersatzes ermäßigt für Hunde, die von Personen gehalten werden, die Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende (ALG II ohne Zuschlag nach § 24 SGB II) oder Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen nach dem 3. bzw. 4. Kapitel des SGB XII erhalten und für Hunde, die von Personen gehalten werden, die diesen einkommensgleich stehen.

Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung wird immer nur für einen - nicht zu den gefährlichen Hunden zählenden - Hund gewährt.

Anmeldung

Unabhängig vom Alter des Hundes ist dieser innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Steueramt anzumelden. Die Hundemarke wird Ihnen mit dem Steuerbescheid zugeschickt.

Ersatzsteuermarke

Bei Verlust der Hundesteuermarke kann auf Antrag beim Steueramt persönlich -oder durch bevollmächtigte Personen unter Vorlage des Personalausweises und des Hundesteuerbescheids- gegen eine Gebühr von 4,00 EUR eine Ersatzsteuermarke abgeholt werden.

Rechtsgrundlage

Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal vom 16.12.2008.

Höhe der Hundesteuer

Die Steuersätze sind unabhängig von der Größe, dem Wert oder dem Geschlecht des Hundes.

Die Steuer ist in vier Teilbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres zu entrichten.

Sie beträgt für einen Hund vierteljährlich 40,00 EUR (jährlich 160,00 EUR),

            ab dem zweiten Hund vierteljährlich pro Hund 72,00 EUR (jährlich 288,00 EUR),

 

Für gefährliche Hunde (sogenannte Kampfhunde) beträgt die Steuer für jeden Hund vierteljährlich 250,00 EUR (jährlich 1.000,00 EUR).

Auf Antrag kann die Steuer in einer Summe jährlich am 01.07. gezahlt werden.

Ersatz-Hundesteuermarke, Steuern, Hund anmelden https://serviceportal.wuppertal.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3233/show
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Hundesteuer

0202 563-6395
hundesteuer@stadt.wuppertal.de
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