Hundesteuer Anmeldung
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Kurzbeschreibung
Unabhängig vom Alter des Hundes ist dieser innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Steueramt anzumelden. Die Hundemarke wird Ihnen mit dem Steuerbescheid zugeschickt.
Beschreibung
Gefährliche Hunde sind:
- Alano
- American Bulldog
- American Staffordshire Terrier
- Bullmastif
- Bullterrier
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Espaniol
- Mastino Napolitano
- Pitbull Terrier
- Rottweiler
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Der Satz kann auf Antrag auf den normalen Steuersatz zurückgeführt werden, wenn der Nachweis (erfolgreiche Verhaltensprüfung) erbracht wird, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht besteht. Weitere Auskünfte erteilt das Veterinäramt.
Steuerermäßigung / Steuerbefreiung
Die Hundesteuersatzung sieht auf Antrag eine Steuerbefreiung für Hunde vor,
die von Personen gehalten werden, die sich nicht länger als 2 Monate im Stadtgebiet aufhalten und die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik angemeldet sind,
- die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen,
-
die nachweislich aus Tierheimen der umliegenden Nachbarstädte aufgenommen werden (für ein Jahr nach Aufnahme)und
-
für ausgebildete und geprüfte Rettungshunde, die einer zur Mitwirkung im Katastrophenschutz anerkannten Organisation zur Verfügung stehen.
Die Steuer wird auf ein Viertel des Steuersatzes ermäßigt für Hunde, die von Personen gehalten werden, die Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende (ALG II ohne Zuschlag nach § 24 SGB II) oder Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen nach dem 3. bzw. 4. Kapitel des SGB XII erhalten und für Hunde, die von Personen gehalten werden, die diesen einkommensgleich stehen.
Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung wird immer nur für einen - nicht zu den gefährlichen Hunden zählenden - Hund gewährt.
Anmeldung
Unabhängig vom Alter des Hundes ist dieser innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Steueramt anzumelden. Die Hundemarke wird Ihnen mit dem Steuerbescheid zugeschickt.
Ersatzsteuermarke
Bei Verlust der Hundesteuermarke kann auf Antrag beim Steueramt persönlich -oder durch bevollmächtigte Personen unter Vorlage des Personalausweises und des Hundesteuerbescheids- gegen eine Gebühr von 4,00 EUR eine Ersatzsteuermarke abgeholt werden.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
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Kosten
Höhe der Hundesteuer
Die Steuersätze sind unabhängig von der Größe, dem Wert oder dem Geschlecht des Hundes.
Die Steuer ist in vier Teilbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres zu entrichten.
Sie beträgt für einen Hund vierteljährlich 40,00 EUR (jährlich 160,00 EUR),
ab dem zweiten Hund vierteljährlich pro Hund 72,00 EUR (jährlich 288,00 EUR),
Für gefährliche Hunde (sogenannte Kampfhunde) beträgt die Steuer für jeden Hund vierteljährlich 250,00 EUR (jährlich 1.000,00 EUR).
Auf Antrag kann die Steuer in einer Summe jährlich am 01.07. gezahlt werden.
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal vom 16.12.2008.
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Zuständige Abteilung
Kontakt
Unabhängig vom Alter des Hundes ist dieser innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Steueramt anzumelden. Die Hundemarke wird Ihnen mit dem Steuerbescheid zugeschickt.
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- American Bulldog
- American Staffordshire Terrier
- Bullmastif
- Bullterrier
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
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- Mastino Espaniol
- Mastino Napolitano
- Pitbull Terrier
- Rottweiler
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Der Satz kann auf Antrag auf den normalen Steuersatz zurückgeführt werden, wenn der Nachweis (erfolgreiche Verhaltensprüfung) erbracht wird, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht besteht. Weitere Auskünfte erteilt das Veterinäramt.
Steuerermäßigung / Steuerbefreiung
Die Hundesteuersatzung sieht auf Antrag eine Steuerbefreiung für Hunde vor,
die von Personen gehalten werden, die sich nicht länger als 2 Monate im Stadtgebiet aufhalten und die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik angemeldet sind,
- die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen,
-
die nachweislich aus Tierheimen der umliegenden Nachbarstädte aufgenommen werden (für ein Jahr nach Aufnahme)und
-
für ausgebildete und geprüfte Rettungshunde, die einer zur Mitwirkung im Katastrophenschutz anerkannten Organisation zur Verfügung stehen.
Die Steuer wird auf ein Viertel des Steuersatzes ermäßigt für Hunde, die von Personen gehalten werden, die Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende (ALG II ohne Zuschlag nach § 24 SGB II) oder Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen nach dem 3. bzw. 4. Kapitel des SGB XII erhalten und für Hunde, die von Personen gehalten werden, die diesen einkommensgleich stehen.
Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung wird immer nur für einen - nicht zu den gefährlichen Hunden zählenden - Hund gewährt.
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Unabhängig vom Alter des Hundes ist dieser innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Steueramt anzumelden. Die Hundemarke wird Ihnen mit dem Steuerbescheid zugeschickt.
Ersatzsteuermarke
Bei Verlust der Hundesteuermarke kann auf Antrag beim Steueramt persönlich -oder durch bevollmächtigte Personen unter Vorlage des Personalausweises und des Hundesteuerbescheids- gegen eine Gebühr von 4,00 EUR eine Ersatzsteuermarke abgeholt werden.
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Rechtsgrundlage
Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal vom 16.12.2008.