Gebührenermäßigung Eigenkompostierung
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Kurzbeschreibung
Wer alle Küchen- und Gartenabfälle auf seinem eigenen Grundstück kompostiert, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung der Abfallgebüren beantragen. Der Antrag kann nur von dem/r Eigentümer*in des Hauses beantragt werden. Alle Miteigentümer*innen müssen eine Einverständniserklärung abgeben (siehe Unterlagen). Mieter*innen können keinen Antrag stellen.
Beschreibung
Eine Ermäßigung der Restmüllgebühren ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Volumen des Restabfallbehälters ist für die dort gemeldeten Personen auf 50% reduziert (15 l pro Person und Woche; grüner Aufkleber mit „50" auf der grauen Tonne)
- Es ist keine Biotonne der AWG aufgestellt
- Die auf dem genannten Grundstück anfallenden organischen Abfälle werden ordnungsgemäß und vollständig dort kompostiert und nicht der öffentlichen Abfallentsorgung überlassen
- Der gewonnene Kompost wird auf dem Grundstück eingesetzt
Rechtsgrundlagen
- Abfallgebührensatzung der Stadt Wuppertal und
- Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Voraussetzungen
Dieser Antrag kann nur vom/von der Eigentümer/in des Hauses beantragt werden. Mieter können keinen Antrag stellen.
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können:
- Einverständniserklärung von allen Miteigentümer*innen, inkl. Ehepartner
| WICHTIGER HINWEIS Das Formular "Einverständniserklärung Miteigentümer*innen" wird nach dem LogIn unter "Zum Onlineverfahren" sichtbar |
Downloads
106.24 Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Wuppertal
106.24 DS-GVO Eigenkompostierung
Fristen
Sind die Voraussetzungen für die Gewährung des Gebührenabschlags für die Eigenkompostierung erfüllt, so erfolgt die Anrechnung ab dem auf die Antragstellung folgenden Quartal.
Kosten
Für die Antragsstellung wird gemäß §§ 1 und 4 Abs. 1 (Anlage 1 (A 2) der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wuppertal eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben.
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr nach positivem Bescheid über Gebührenermäßigung zur Eigenkompostierung fällig wird. Sie erhalten dazu im Postkorb eine Nachricht.
Hinweise und Besonderheiten
Biotonne nicht vorschnell abbestellen
Sollten Sie Ihre organischen Abfälle selbst kompostieren und zusätzlich eine Biotonne auf Ihrem Grundstück haben, bestellen Sie die Biotonne bitte nicht vorschnell ab!
Bedenken Sie: Für eine Gebührenersparnis von unter 10 €/Person und Jahr geben Sie dann den Service einer ganzjährigen 14-tägigen Leerung der Biotonne und die Möglichkeit auf, Biosäcke für zusätzlich anfallenden organischen Abfall bereit zu stellen!
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Zuständige Abteilung
Kontakt
Wer alle Küchen- und Gartenabfälle auf seinem eigenen Grundstück kompostiert, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung der Abfallgebüren beantragen. Der Antrag kann nur von dem/r Eigentümer*in des Hauses beantragt werden. Alle Miteigentümer*innen müssen eine Einverständniserklärung abgeben (siehe Unterlagen). Mieter*innen können keinen Antrag stellen.
Eine Ermäßigung der Restmüllgebühren ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Volumen des Restabfallbehälters ist für die dort gemeldeten Personen auf 50% reduziert (15 l pro Person und Woche; grüner Aufkleber mit „50" auf der grauen Tonne)
- Es ist keine Biotonne der AWG aufgestellt
- Die auf dem genannten Grundstück anfallenden organischen Abfälle werden ordnungsgemäß und vollständig dort kompostiert und nicht der öffentlichen Abfallentsorgung überlassen
- Der gewonnene Kompost wird auf dem Grundstück eingesetzt
- Abfallgebührensatzung der Stadt Wuppertal und
- Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können:
- Einverständniserklärung von allen Miteigentümer*innen, inkl. Ehepartner
| WICHTIGER HINWEIS Das Formular "Einverständniserklärung Miteigentümer*innen" wird nach dem LogIn unter "Zum Onlineverfahren" sichtbar |
Dieser Antrag kann nur vom/von der Eigentümer/in des Hauses beantragt werden. Mieter können keinen Antrag stellen.
Sind die Voraussetzungen für die Gewährung des Gebührenabschlags für die Eigenkompostierung erfüllt, so erfolgt die Anrechnung ab dem auf die Antragstellung folgenden Quartal.
Biotonne nicht vorschnell abbestellen
Sollten Sie Ihre organischen Abfälle selbst kompostieren und zusätzlich eine Biotonne auf Ihrem Grundstück haben, bestellen Sie die Biotonne bitte nicht vorschnell ab!
Bedenken Sie: Für eine Gebührenersparnis von unter 10 €/Person und Jahr geben Sie dann den Service einer ganzjährigen 14-tägigen Leerung der Biotonne und die Möglichkeit auf, Biosäcke für zusätzlich anfallenden organischen Abfall bereit zu stellen!
https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/37120/show