Gebührenermäßigung Eigenkompostierung - Serviceportal Wuppertal

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Gebührenermäßigung Eigenkompostierung

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Kurzbeschreibung

Wer alle Küchen- und Gartenabfälle auf seinem eigenen Grundstück kompostiert, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung der Abfallgebüren beantragen. Der Antrag kann nur von dem/r Eigentümer*in des Hauses beantragt werden. Alle Miteigentümer*innen müssen eine Einverständniserklärung abgeben (siehe Unterlagen). Mieter*innen können keinen Antrag stellen.

Beschreibung

Eine Ermäßigung der Restmüllgebühren ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Volumen des Restabfallbehälters ist für die dort gemeldeten Personen auf 50% reduziert (15 l pro Person und Woche; grüner Aufkleber mit „50" auf der grauen Tonne)
  • Es ist keine Biotonne der AWG aufgestellt
  • Die auf dem genannten Grundstück anfallenden organischen Abfälle werden ordnungsgemäß und vollständig dort kompostiert und nicht der öffentlichen Abfallentsorgung überlassen
  • Der gewonnene Kompost wird auf dem Grundstück eingesetzt

Rechtsgrundlagen

  • Abfallgebührensatzung der Stadt Wuppertal und
  • Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Voraussetzungen

Dieser Antrag kann nur vom/von der Eigentümer/in des Hauses beantragt werden. Mieter können keinen Antrag stellen.

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können:

  • Einverständniserklärung von allen Miteigentümer*innen, inkl. Ehepartner

 

WICHTIGER HINWEIS

Das Formular "Einverständniserklärung Miteigentümer*innen" wird nach dem LogIn unter "Zum Onlineverfahren" sichtbar
und muss im Hauptantrag hochgeladen werden. Da die Unterschrift von allen Miteigentümer*innen notwendig ist,
sollte das Formular vor Befüllung des Hauptantrags von allen Miteigentümer*innen
unterschrieben vorliegen.

 

Downloads

106.24 Richtig kompostieren

106.24 Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Wuppertal

106.24 DS-GVO Eigenkompostierung

Fristen

Sind die Voraussetzungen für die Gewährung des Gebührenabschlags für die Eigenkompostierung erfüllt, so erfolgt die Anrechnung ab dem auf die Antragstellung folgenden Quartal.

Kosten

Für die Antragsstellung wird gemäß §§ 1 und 4 Abs. 1 (Anlage 1 (A 2) der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wuppertal eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben.

Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr nach positivem Bescheid über Gebührenermäßigung zur Eigenkompostierung fällig wird. Sie erhalten dazu im Postkorb eine Nachricht.

Hinweise und Besonderheiten

Biotonne nicht vorschnell abbestellen
Sollten Sie Ihre organischen Abfälle selbst kompostieren und zusätzlich eine Biotonne auf Ihrem Grundstück haben, bestellen Sie die Biotonne bitte nicht vorschnell ab!

Bedenken Sie: Für eine Gebührenersparnis von unter 10 €/Person und Jahr geben Sie dann den Service einer ganzjährigen 14-tägigen Leerung der Biotonne und die Möglichkeit auf, Biosäcke für zusätzlich anfallenden organischen Abfall bereit zu stellen!

Verwandte Dienstleistungen

Rücknahme der Gebührenermäßigung Eigenkompostierung

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Zuständige Abteilung

106.24 Koordinierung der Abfallwirtschaft
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal


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