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Bewohnerparken

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Kurzbeschreibung

Wer in einem entsprechend ausgeschilderten Bewohnerparkbereich amtlich gemeldet ist, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Das Kraftfahrzeug muss auf die Bewohnerin bzw. den Bewohner als Halter bzw. Halterin zugelassen sein oder nachweislich von ihr bzw. ihm dauernd privat benutzt werden.

Die Adresse im Bewohnerparkbereich muss der Haupt- oder Nebenwohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers sein.

Der Parkausweis wird für 1 Jahr ausgestellt.

Die Bezahlung muss online erfolgen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Nicht berechtigt sind: 

  • Geschäftsinhaber*innen, welche keine straßenverkehrlichen Anwohner sind
  • Fahrzeuge mit „LKW-Zulassung“ bzw. rein gewerblich genutzte Fahrzeuge

Beschreibung

Parkausweise für die Innenstädte Barmen und Elberfeld können Sie hier beantragen: City-Parkausweise

  • Eine Übersicht über die Bewohnerparkzonen im Stadtgebiet Wuppertal erhalten Sie unter „Downloads“.
  • In der Bewohnerzone darf jeweils nur ein Fahrzeug parken. 
  • Tragen Sie Ihren vollständigen und korrekten Namen ein, so wie dieser im Fahrzeugschein steht (alle Vor- und Nachnamen, korrekte Schreibweisen)
  • Sollte der Antrag mit einer Fehlermeldung unterbrochen werden, warten Sie bitte auf Nachricht der zuständigen Abteilung

 

WICHTIGER: Nach Ablauf eines bestehenden Parkausweises erfolgt keine automatische Verlängerung.
Sofern Sie die Voraussetzungen noch erfüllen, können Sie Ihren Ausweis frühestens sechs Wochen vor dem Ablauf online verlängern. Der Gültigkeitszeitraum knüpft dabei automatisch an den Ihres bestehenden Ausweises an.

 

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Voraussetzungen

Bei Wegzug oder ersatzloser Abgabe/Abmeldung des Fahrzeuges erlischt die Erlaubnis zur Nutzung des Bewohnerparkausweises.

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können (maximal 5 MB pro Datei):

Wenn antragstellende Person und Fahrzeughalter nicht identisch sind:

 

WICHTIG: Bitte tragen Sie in der Online-Anwendung Ihren Namen genau so ein, wie er auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht:
Mit allen Vor- und Nachnamen.

Downloads

Liste Bewohnerparkzonen

104.1101 DSGVO Parkausweise

Kosten

30,00 Euro für 1 Jahr Laufzeit
15,00 Euro bei Änderung während der Laufzeit (z.B. Kennzeichen, Zonenwechsel)

Zahlungsweisen

  • Paypal
  • Kreditkarten
  • giropay

Hinweise und Besonderheiten

Abgleich mit dem Melde- und Zulassungsregister
Die Online Anwendung Bewohnerparken beinhaltet einen automatischen Abgleich mit dem Melde- und Zulassungsregister. Sollte der Abgleich nicht erfolgreich durchgeführt werden können, könnten Tippfehler, Unstimmigkeiten im Melde- bzw. Zulassungsregister oder auch ein Namenszusatz (van, von, de etc.) der Grund sein. Senden Sie uns dann bitte eine E-Mail an parkausweise@stadt.wuppertal.de.


Sonderfälle
Folgende Anträge können derzeit nicht über die Online Anwendung Bewohnerparken abgewickelt werden. Hierfür steht das Formular Bewohnerparken Sonderfälle zur Verfügung.

  • Änderungen während der Laufzeit (z.B. Kennzeichen- oder Zonenwechsel)
  • Eintragung von bis zu drei Kennzeichen
  • Parkausweise für Fahrzeuge von Carsharing-Firmen
  • Anträge von Personen mit unbekanntem Geburtsdatum (00.00.)
  • Personen mit Auskunftssperre

Internetadressen

Online Anwendung Bewohnerparken

Weiterführende Links

Bewohnerparken Sonderfälle

Nutzungsbestätigung Bewohnerparken

Verwandte Dienstleistungen

City-Parkausweis Allgemeine Informationen

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Zuständige Abteilung

104.1101 Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen und Fahrverbote
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
E-Mail: parkausweise@stadt.wuppertal.de
Bewohnerparken

Parkausweise für die Innenstädte Barmen und Elberfeld können Sie hier beantragen: City-Parkausweise

  • Eine Übersicht über die Bewohnerparkzonen im Stadtgebiet Wuppertal erhalten Sie unter „Downloads“.
  • In der Bewohnerzone darf jeweils nur ein Fahrzeug parken. 
  • Tragen Sie Ihren vollständigen und korrekten Namen ein, so wie dieser im Fahrzeugschein steht (alle Vor- und Nachnamen, korrekte Schreibweisen)
  • Sollte der Antrag mit einer Fehlermeldung unterbrochen werden, warten Sie bitte auf Nachricht der zuständigen Abteilung

 

WICHTIGER: Nach Ablauf eines bestehenden Parkausweises erfolgt keine automatische Verlängerung.
Sofern Sie die Voraussetzungen noch erfüllen, können Sie Ihren Ausweis frühestens sechs Wochen vor dem Ablauf online verlängern. Der Gültigkeitszeitraum knüpft dabei automatisch an den Ihres bestehenden Ausweises an.

 

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können (maximal 5 MB pro Datei):

Wenn antragstellende Person und Fahrzeughalter nicht identisch sind:

 

WICHTIG: Bitte tragen Sie in der Online-Anwendung Ihren Namen genau so ein, wie er auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht:
Mit allen Vor- und Nachnamen.

30,00 Euro für 1 Jahr Laufzeit
15,00 Euro bei Änderung während der Laufzeit (z.B. Kennzeichen, Zonenwechsel)

Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parken, Bewohnerparkausweis, Parkausweis https://serviceportal.wuppertal.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/401/show
104.1101 Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen und Fahrverbote
Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal
Telefon 0202 563-6724

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