Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Serviceportal Wuppertal

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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

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Kurzbeschreibung

Sie möchten für Ihr Kind eine ambulante Eingliederungshilfe beantragen? Nach §35a SGB VIII haben Kinder oder Jugendliche Anspruch auf eine Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren muss der Antrag von der/den sorgeberechtigten Personen gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital vor Antragsbefüllung bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können (maximal 5 MB pro Datei). 

 

Einverständniserklärung bzw. Negativattest /Bestallungsurkunde

Bei zwei sorgeberechtigten Personen ist immer eine Einverständniserklärung der 2. Person notwendig.
Diese können Sie uns auf zwei Wegen zukommen lassen:

  • Variante Online: Registrierung der 2. Person im Serviceportal - Formular online ausfüllen - online einreichen
  • Variante Druck: Formular online ausfüllen - ausdrucken - unterschreiben - einscannen - im Antrag hochladen

Beide Varianten finden sie rechts unter "Zum Onlineverfahren"

Bei einer sorgeberechtigten Person: Negativattest bzw. Bestallungsurkunde

 

  • Stellungnahme Arzt/Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie *
  • Diagnostiken


Entbindung von der Schweigepflicht

Wenn die seelische Gesundheit des Kindes/der jugendlichen Person beeinträchtig ist, ist es Aufgabe des Jugendamtes, Informationen für eine mögliche Beeinträchtigung am Leben zu sammeln. Dazu sind Aussagen von Personen notwendig, die sich qualifiziert zur Teilhabebeeinträchtigung äußern können. Aus diesem Grund benötigen wie innerhalb des Antrags eine Entbindung von der Schweigepflicht von Ihnen.


* Sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, oder eines psychologischen Psychotherapeuten hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit

Downloads

208 Datenschutzerklärung Jugendamt

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Zuständige Abteilung

208.51 Fachdienst Eingliederungshilfe
Bezirkssozialdienst
Weidenstraße 25
42117 Wuppertal
E-Mail: fachdienst.eingliederungshilfe@stadt.wuppertal.de


Kontakt

Marcel Müller
Tel: 0202 563-2794

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