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Bescheinigung alleiniges Sorgerecht – Negativattest

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Beschreibung

Ein Negativattest bestätigt der Mutter eindeutig, dass keine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht für die genannten Kinder abgegeben wurde. Diese Bescheinigung kann beispielsweise für die Schulanmeldung, die Beantragung eines Kinderausweises oder eine Kontoeröffnung notwendig sein. Zuständig für die Ausstellung ist nicht der Geburtsort sondern der Wohnort des Kindes.

Rechtsgrundlagen

 § 58 Sozialgesetzbuch Achtes Buch

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Voraussetzungen

Mutter und Vater des minderjährigen Kindes sind nicht miteinander verheiratet.

Downloads

208 Datenschutzerklärung Jugendamt

Kosten

Es entstehen keine Kosten für die Bescheinigung.

Verfahrensablauf

Mit der Einreichung Ihres Antrags findet eine Überprüfung im Sorgeregister des Geburtsjugendamtes des Kindes statt.

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Zuständige Abteilung

208.43 Beistandschaft
Rathaus Elberfeld
Neumarkt 10
42103 Wuppertal


Bescheinigung alleiniges Sorgerecht – Negativattest

Ein Negativattest bestätigt der Mutter eindeutig, dass keine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht für die genannten Kinder abgegeben wurde. Diese Bescheinigung kann beispielsweise für die Schulanmeldung, die Beantragung eines Kinderausweises oder eine Kontoeröffnung notwendig sein. Zuständig für die Ausstellung ist nicht der Geburtsort sondern der Wohnort des Kindes.

Es entstehen keine Kosten für die Bescheinigung.

Sorgerecht, Jugendamt, Negativattest, § 58, Sozialgesetzbuch https://serviceportal.wuppertal.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/42006/show
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Infostelle Beistandschaft/Antragsannahme Unterhaltsvorschuss

0202 563-4391
beistandschaft@stadt.wuppertal.de

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