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Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug

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Kurzbeschreibung

Wenn Ihre Fahrerlaubnis durch eine Behörde oder ein Gericht entzogen wurde, können Sie hier die Neuerteilung beantragen.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn sich der/die Betroffene durch eine Tat, die Gegenstand des Strafverfahrens war, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat.

Die Festsetzung einer Sperrfrist bedeutet nicht, dass der/die Betroffene nach Fristablauf wieder als geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Sinne des § 2 des Straßenverkehrsgesetzes anzusehen und automatisch eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen ist.

Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden, wobei die Fahreignungsbehörde in vollem Umfang zu prüfen hat, ob der/die Betroffene wieder zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist.

Diese Dienstleistung ist nur für Bürger mit Hauptwohnsitz in Wuppertal zulässig.

Rechtsgrundlagen

§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG), §§ 11 - 14 und 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Voraussetzungen

Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Dieser kann ca. drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist, da die anschließenden Ermittlungen wie zum Beispiel die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, gegebenenfalls Einsichtnahme in Bußgeld- oder Strafakten einige Zeit in Anspruch nimmt.

Das Ergebnis der Ermittlungen ist entscheidend dafür, ob möglicherweise noch ein Gutachten einer amtlich anerkannten med.-psych. Untersuchungsstelle - kurz MPU - oder sonstige Eignungsnachweise wie fachärztliches Gutachten, notwendige Kursteilnahme etc. zu erbringen sind.

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF bzw. JPEG), um sie im Prozess hochladen zu können (maximal 5 MB pro Datei).

Hochgeladen werden müssen alle nachstehenden Unterlagen:

  • ein gültiges Ausweisdokument (Vorderseite und Rückseite / einzelne Dateien)
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Biometrisches Passbild ohne Rand, Zielgröße 413 x 532 Pixel (im JPEG-Format)
  • Unterschrift mit schwarzen Stift auf weißem Papier, Zielgröße 677 x 151 Pixel (im JPEG Format)

 

Bitte bedenken Sie, dass die Qualität der Unterlagen die sie hochladen ausschlaggebend für einen reibungslosen Ablauf ist.
Die Unterlagen können durch die Sachbearbeitung nicht alle einzeln nachbearbeitet werden und sollten daher in einer optimalen Qualität vorliegen.

 

Muster biometrisches Passfoto

 

Biometrisches Passbild ohne Rand, Zielgröße 413 x 532 Pixel (im JPEG-Format)

entspricht etwa einer Größe von 3,5 x 4,5 cm.

Das Passbild darf nicht älter als 6 Monate sein und und muss in der richtigen Ausrichtung übermittelt werden
(z.B. keine Bilder, die auf dem Kopf stehen). Sollten Sie das Bild abfotografieren, schneiden Sie es bitte digital so zu, dass kein Hintergrund, Schatten oder Rand mehr zu sehen ist (Tisch o.ä.). Das Bild wird so in den neuen Führerschein eingefügt, wie Sie es senden.

Für genauere Informationen zu den Eigenschaften biometrischer Passbilder, finden Sie hier ein PDF mit der
Fotomustertafel der Bundesdruckerei.

 

 

Muster Unterschrift

 

 

Unterschrift mit schwarzen Stift auf weißem Papier, Zielgröße 677 x 151 Pixel (im JPEG Format)

Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift auf einem weißen Papier ohne Schatten, Linien oder Kästchen gemacht werden muss.
Verwenden Sie wenn möglich einen schwarzen Filzstift oder Feinliner mittlerer Stärke und achten Sie auf einen guten Kontrast der Unterschrift.
Die Unterschrift kann nur verarbeitet werden, wenn Sie in der korrekten Ausrichtung gesendet wird (Das Bild darf nicht gedreht sein).

Außerdem:

Für Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder (Klassen A1, A, B, BE, L, M, S und T):

  • Sehtest oder augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) Info
  • das Führungszeugnis Belegart „O“
    (kann innerhalb des Antrages beantragt werden (Gebühr: 13,00€) oder wurde bereits beim Einwohnermeldeamt beantragt)
    Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.


Für LKW
(C1, C1E, C, CE, CE79) und Kraftomnibusse (D1, D1E, D, DE):

  • Augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) Info
  • ggf. ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) Info
  • das Führungszeugnis Belegart „O“
    (kann innerhalb des Antrages beantragt werden (Gebühr: 13,00€) oder wurde bereits beim Einwohnermeldeamt beantragt)
    Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.


Für Kraftomnibusse
(D1, D1E, D, DE):

  • Augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) Info
  • ggf. ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) Info
  • ggf. Eignungsgutachten (nicht älter als 1 Jahr) Info
  • das Führungszeugnis Belegart „O“
    (kann innerhalb des Antrages beantragt werden (Gebühr: 13,00€) oder wurde bereits beim Einwohnermeldeamt beantragt)
    Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.

Hinweis für Berufskraftfahrer*innen:
Wenn Sie die Fahrerlaubnisklassen, C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE gewerblich nutzen möchten, muss ein Nachweis über die Qualifikation/Weiterbildung oder die Grundqualifikation vorgelegt werden. In diesem Fall wird ein Fahrerqualifikationsnachweis ausgestellt. Gebühr 32,50€

Downloads

405.2 DSGVO Führerscheinstelle

405.22 Merkblatt Neuerteilung Führerschein

Fristen

Ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Der Antrag ist ab Antragstellung für ein Jahr gültig.

Kosten

  • Fahrerlaubnis wurde während der Probezeit entzogen (161,50 EUR)
  • Fahrerlaubnis wurde nach der Probezeit entzogen (160,70 EUR)
  • ggf. Führungszeugnis (13,00 EUR)
  • ggf. Fahrerqualifikationsnachweis für Berufskraftfahrer*innen (32,50 EUR)

Sollte es zu einer Nichterteilung einer Fahrerlaubnis kommen, können die Gebühren nicht erstattet werden. Die Gebühr ist direkt im Online-Fomular zu bezahlen.

Zahlungsweisen

  • Kreditkarten
  • Paypal
  • giropay

Bearbeitungsdauer

ca. 10 bis 12 Wochen. Im Einzelfall auch länger, wenn die Anforderungen von Strafakten oder die Beibringung von Eignungsgutachten erforderlich sind.

Hinweise und Besonderheiten

Der „Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug/Verzicht“ ist auch zu stellen, wenn bisher keine Fahrerlaubnis erteilt wurde, aber bereits ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis versagt wurde oder vom Gericht eine isolierte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ausgesprochen wurde.

Weitere Informationen

Hinweis zum Wohnsitz 
Sie benötigen eine sog. Karteikartenabschrift*, wenn Sie

  • zum Zeitpunkt des Erwerbs Ihrer Fahrerlaubnis Ihren Wohnsitz nicht in Wuppertal gehabt haben, aber bei der Prüfstelle
    in Wuppertal die Prüfung abgelegt haben. In diesem Fall sind bei der Fahrerlaubnisbehörde Wuppertal keine Daten vorhanden.
  • wenn Sie die Fahrerlaubnis zwar in Wuppertal erstmalig erworben haben, dann aber in der Folgezeit von einer anderen
    Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein ausgestellt bekommen haben.

* Eine Karteikartenabschrift können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres ehemaligen Hauptwohnsitzes anfordern, wo Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheines gewohnt haben.

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Antrags wird dieser durch die/den zuständige Sachbearbeiter*in geprüft. Bitte beachten Sie, dass in vielen Fällen Akten anderer Behörden (Staatsanwaltschaften, Bußgeldstellen, etc.) angefordert werden müssen. Nach Eingang und Auswertung erhalten Sie dann weitere Nachricht.

Weiterführende Links

Informationen zur MPU (Bundesministerium für Digitales und Verkehr)

Informationen zur MPU (Bundesanstalt für Straßen)

Info-Portal Drogen und Straßenverkehr (Deutscher Verkehrsicherheitsrat e.V.)

Übersicht Fahrerlaubnisklassen

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