Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzsatzung
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Kurzbeschreibung
Die Baumschutzsatzung der Stadt Wuppertal legt die Voraussetzungen fest, unter denen Bäume auf Grundstücken* zurückgeschnitten (Kronenschnittmaßnahmen) oder gefällt werden dürfen. Damit soll vor allem der für das Stadtbild und das Stadtklima wichtige ausgewachsene Baumbestand geschützt werden. Unter bestimmten, ebenfalls in der Baumschutzsatzung festgeschriebenen Voraussetzungen, kann eine Ausnahmegenehmigung, die mit Ersatzpflanzungen verbunden ist, hier online beantragt werden.
* Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne.
Beschreibung
Geschützt sind lebende Laubbäume, Eiben- und Gingkobäume sowie Obstbäume mit einem Kronenansatz in einer Höhe von mindestens 1,70 Meter
- mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm
- mehrstämmig ausgebildete Bäume (Einzelstämmumfang min. 50 cm*)
- Gruppe von minestens 5 Bäumen (Einzelstämmumfang min. 50 cm*), die eine gemeinsame Einzelkrone bilden.
Details entnehmen Sie bitte der Baumschutzsatzung (unter Downloads).
*Grundsätzlich wird der Stammumfang in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend.
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können:
- ggf. Einverständniserklärung GrundstückseigentümerIn (falls Sie nicht selbst EigentümerIn sind, max. 5 MB)
- ggf. Fotos der betreffenden Bäume (max. 10 MB pro Bild)
- ggf. Bestands- oder Lageplan (max. 10 MB)
- ggf. Baumschutzgutachten (max. 25 MB)
Folgende Angaben zu dem Baum / den Bäumen sind notwendig:
- Stammumfang cm
- Kronenansatz in cm
Downloads
Verwandte Dienstleistungen
Ausnahmegenehmigung Aufhebung Sperrfrist für Bäume, Hecken und Gebüsch
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Zuständige Abteilung
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Kontakt
Die Baumschutzsatzung der Stadt Wuppertal legt die Voraussetzungen fest, unter denen Bäume auf Grundstücken* zurückgeschnitten (Kronenschnittmaßnahmen) oder gefällt werden dürfen. Damit soll vor allem der für das Stadtbild und das Stadtklima wichtige ausgewachsene Baumbestand geschützt werden. Unter bestimmten, ebenfalls in der Baumschutzsatzung festgeschriebenen Voraussetzungen, kann eine Ausnahmegenehmigung, die mit Ersatzpflanzungen verbunden ist, hier online beantragt werden.
* Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne.
Geschützt sind lebende Laubbäume, Eiben- und Gingkobäume sowie Obstbäume mit einem Kronenansatz in einer Höhe von mindestens 1,70 Meter
- mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm
- mehrstämmig ausgebildete Bäume (Einzelstämmumfang min. 50 cm*)
- Gruppe von minestens 5 Bäumen (Einzelstämmumfang min. 50 cm*), die eine gemeinsame Einzelkrone bilden.
Details entnehmen Sie bitte der Baumschutzsatzung (unter Downloads).
*Grundsätzlich wird der Stammumfang in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend.
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können:
- ggf. Einverständniserklärung GrundstückseigentümerIn (falls Sie nicht selbst EigentümerIn sind, max. 5 MB)
- ggf. Fotos der betreffenden Bäume (max. 10 MB pro Bild)
- ggf. Bestands- oder Lageplan (max. 10 MB)
- ggf. Baumschutzgutachten (max. 25 MB)
Folgende Angaben zu dem Baum / den Bäumen sind notwendig:
- Stammumfang cm
- Kronenansatz in cm