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Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzsatzung

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Kurzbeschreibung

Die Baumschutzsatzung der Stadt Wuppertal legt die Voraussetzungen fest, unter denen Bäume auf Grundstücken* zurückgeschnitten (Kronenschnittmaßnahmen) oder gefällt werden dürfen. Damit soll vor allem der für das Stadtbild und das Stadtklima wichtige ausgewachsene Baumbestand geschützt werden. Unter bestimmten, ebenfalls in der Baumschutzsatzung festgeschriebenen Voraussetzungen, kann eine Ausnahmegenehmigung, die mit Ersatzpflanzungen verbunden ist, hier online beantragt werden.

* Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne.

Beschreibung

Geschützt sind lebende Laubbäume, Eiben- und Gingkobäume sowie Obstbäume mit einem Kronenansatz in einer Höhe von mindestens 1,70 Meter

  • mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm
  • mehrstämmig ausgebildete Bäume (Einzelstämmumfang  min. 50 cm*)
  • Gruppe von minestens 5 Bäumen (Einzelstämmumfang  min. 50 cm*), die eine gemeinsame Einzelkrone bilden.

Details entnehmen Sie bitte der Baumschutzsatzung (unter Downloads).

 

*Grundsätzlich wird der Stammumfang in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend.

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können:

 

Folgende Angaben zu dem Baum / den Bäumen sind notwendig:

  • Stammumfang cm
  • Kronenansatz in cm

Downloads

Baumschutzsatzung_20191029

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Zuständige Abteilung

106.11 Landschaftsplanung und -pflege, Untere Naturschutzbehörde
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal


Kontakt

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