Bescheinigung in Steuersachen für Privatpersonen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) - Serviceportal Wuppertal

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Bescheinigung in Steuersachen für Privatpersonen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

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Kurzbeschreibung

Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird auf Antrag von der Finanzbuchhaltung ausgestellt. 

Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern, z.B. für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder für die Erteilung öffentlicher Aufträge und bescheinigt, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Wuppertal bestehen.

Aktuell kann dieser Antrag online nur von Privatpersonen gestellt werden!

 

HINWEIS FALLS SIE DEN ANTRAG ALS FIRMA STELLEN MÖCHTEN:

Dies ist zur Zeit nur über den Link im Internet der Stadt Wuppertal möglich
Hier klicken, um eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine Firma zu beantragen

 

Die Bescheinigung ist nicht für KFZ Angelegenheiten geeignet. Für diese Bescheinigung wenden Sie sich bitte an den/ die zuständigen Mitarbeiter*in in der Vollstreckung der Finanzbuchhaltung fibu-vollstreckung@stadt.wuppertal.de.

 

Beschreibung

Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie

  • vorhandene Steuerrückstände,
  • das allgemeine Zahlungsverhalten

Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, dem der/ die Steuerpflichtige diese vorlegt.

Die Bescheinigung wird ausschließlich dem/ der Steuerpflichtigen oder einem/r berechtigten Vertreter*in (z.B. Geschäftsführer*in, Vorstand,... ) übersandt.

Ihre Bescheinigung wird Ihnen über das Serviceportal zugesendet.

 

Falls Sie den Antrag als Firma stellen nutzen Sie bitte den Onlineantrag im Internet der Stadt Wuppertal.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.

  • Personalausweises, Pass oder amtliches Identitätsdokument
  • Bei Antragstellung für Dritte, auch Ehepartner*in, bitte schriftliche Vollmacht beifügen
  • Ggf. Auszug aus dem Handelsregister

Downloads

403.3 DSGVO Finanzbuchhaltung

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wuppertal vom 18.12 2023

Kosten

Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wuppertal vom 18.12.2023 Tarifstelle B7 fallen Gebühren von zurzeit 16,00 Euro pro Bescheinigung (je Person/ Firma) an.

Falls sie mehrere Kopien benötigen können Sie sich diese mehrfach ausdrucken

Zahlbar sofort mit Antragsstellung im automatischen Bezahlverfahren über den Online-Assistenten.

Zahlungsweisen

  • Paypal
  • Kreditkarten
  • giropay

Zum Onlineverfahren

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Zuständige Abteilung

403.32 Debitorenbuchhaltung
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal

403 Ressort Finanzen



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