Erteilung / Verlängerung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis - Serviceportal Wuppertal

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Erteilung / Verlängerung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis

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Kurzbeschreibung

Die Beantragung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang und den Erwerb von Sprengstoffen (z. B. Sportschützen). Sofern Sie gewerblich bedingt Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Düsseldorf. Damit eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erteilt werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Rechtsgrundlagen

Sprengstoffgesetz

Sprengstofflagerrichtlinie

 

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Voraussetzungen

Persönliche Eignung
Diese umfasst sowohl die körperliche als auch die geistige Eignung. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist ein persönliches Gespräch erforderlich, um Ihre Eignung festzustellen. Bei begründeten Zweifeln an der persönlichen Eignung, müssen Sie sich einer kostenpflichtigen amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung unterziehen und ein entsprechendes Gutachten vorlegen.

Zuverlässigkeit
Im Rahmen des Antragsverfahrens werden von der Ordnungsbehörde Stellungnahmen der Polizei, des Verfassungsschutzes und der Staatsanwaltschaft eingeholt. Im Anschluss wird ggf. Einblick in polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten genommen.

Bedürfnis für die Erlaubnis
Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis nachweisen. Jäger können diesen Nachweis durch Vorlage des Jagdscheins und Sportschützen durch die Bescheinigung ihres Schützenvereins erbringen.

Fachkunde
Bei Erstanträgen ist das Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im Original vorzulegen. Wenn Sie noch keine Fachkunde besitzen, müssen Sie sich zunächst bei einem entsprechenden Lehrgang anmelden. Hierzu benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie ebenfalls im Serviceportal beantragen können.

Vollendung des 21. Lebensjahres
Antragsteller müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Für den Einzelfall kann eine Ausnahme vom Alterserfordernis zugelassen werden.

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können (maximal 5 MB pro Datei):

  • Ausweisdokument (Vorder- und Rückseite)
  • Bescheinigung Ihres Schützenvereins oder Jagdschein
  • Scan aller Waffenbesitzkarten
  • Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung *

 

Bei Erstanträgen zusätzlich:

  • Lehrgangsbescheinigung im Original (Eine Überprüfung der Unterlagen findet während des Termins vor Ort statt)

 

Bei Verlängerungen zusätzlich:

  • Lieferbescheinigung aus dem Sprengstoffschein

 

* Mindestens 2.000.000 € für Personenschäden, 2.000.000 € für Sachschäden und 500.000 € für Vermögensschäden

Downloads

302.15 DSG-VO Sprengstoffschein und Unbedenklichkeitsbescheinigung

Fristen

Da in dem Erlaubnisverfahren mehrere Behörden zu beteiligen sind, kann die Bearbeitung drei Monate und länger dauern. Bitte planen Sie dies vor allen Dingen bei der Beantragung der Verlängerung Ihres Sprengstoffscheins ein.

Kosten

Ersterteilung: 250,00 Euro
Verlängerung:  200,00 Euro

Verfahrensablauf

  1. Prüfung aller Unterlagen
  2. Evtl. Nachforderung von Unterlagen
  3. Persönlicher Termin vor Ort zur Überprüfung
    • des Lagerorts
    • der persönliche Eignung
    • der Lehrgangsbescheinigung (im Original)
  4. Ausstellung der Genehmigung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind

Verwandte Dienstleistungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung für explosionsgefährliche Stoffe



Zuständige Abteilung

302.15 Allg. Gefahrenabwehr/öffentliche Bestattungen
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
E-Mail: gefahrenabwehr@stadt.wuppertal.de


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