Erschließungs- und Straßenbaubeiträge Bescheinigung
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Kurzbeschreibung
Mit dieser Dienstleistung kann Auskunft über die Belastung eines Grundstücks mit Erschliessungs- bzw. Straßenbaubeiträgen beantragt werden. Die Bestellung und Ausstellung einer Bescheinigung über dieses Portal (z. B. zur Vorlage bei Kreditinstituten oder Notaren) ist gebührenpflichtig.
Beschreibung
Wer ein Grundstück erwerben möchte oder ein Grundstück veräußern möchte, benötigt oft eine Bescheinigung der Gemeinde, ob für ein Grundstück noch Erschliessungskosten anfallen. Unter diesem Oberbegriff sind üblicherweise die öffentlich-rechtlichen Abgaben zu verstehen, die eine Gemeinde im Zusammenhang mit der Erschliessung eines Grundstücks einmalig erhebt. Das sind der Erschliessungsbeitrag, der Straßenbaubeitrag und der Kanalanschlussbeitrag. Mit dieser Dienstleistung können Sie Erschliessungs-, Straßenbaubeiträge bescheinigen lassen.
Die Bescheinigung enthält keine Angaben über die Höhe von möglichen Erschliessungs- und Straßenbaubeiträgen. Da diese Abgaben immer individuell für eine Erschliessungsanlage ermittelt werden, kann die Bescheinigung nur eine grundsätzliche Aussage enthalten, ob noch Beiträge anfallen oder nicht.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Informationen bereit, um sie im Prozess angeben/hochladen zu können:
- Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße und Hausnummer des betreffenden Grundstücks
- Lageplan (falls vorhanden)
Downloads
104.7 DSGVO Straßen und Verkehr
Kosten
Für die Ausstellung der Bescheinigung ist eine Gebühr von 35,00 Euro pro Grundstück fällig. Die Bezahlung erfolgt direkt im Zuge der Antragstellung.
Zahlungsweisen
- Paypal
- giropay
- Kreditkarten
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. zwei Wochen.
Verwandte Dienstleistungen
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Zuständige Abteilung
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Kontakt
Mit dieser Dienstleistung kann Auskunft über die Belastung eines Grundstücks mit Erschliessungs- bzw. Straßenbaubeiträgen beantragt werden. Die Bestellung und Ausstellung einer Bescheinigung über dieses Portal (z. B. zur Vorlage bei Kreditinstituten oder Notaren) ist gebührenpflichtig.
Wer ein Grundstück erwerben möchte oder ein Grundstück veräußern möchte, benötigt oft eine Bescheinigung der Gemeinde, ob für ein Grundstück noch Erschliessungskosten anfallen. Unter diesem Oberbegriff sind üblicherweise die öffentlich-rechtlichen Abgaben zu verstehen, die eine Gemeinde im Zusammenhang mit der Erschliessung eines Grundstücks einmalig erhebt. Das sind der Erschliessungsbeitrag, der Straßenbaubeitrag und der Kanalanschlussbeitrag. Mit dieser Dienstleistung können Sie Erschliessungs-, Straßenbaubeiträge bescheinigen lassen.
Die Bescheinigung enthält keine Angaben über die Höhe von möglichen Erschliessungs- und Straßenbaubeiträgen. Da diese Abgaben immer individuell für eine Erschliessungsanlage ermittelt werden, kann die Bescheinigung nur eine grundsätzliche Aussage enthalten, ob noch Beiträge anfallen oder nicht.
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Bitte halten Sie die folgenden Informationen bereit, um sie im Prozess angeben/hochladen zu können:
- Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße und Hausnummer des betreffenden Grundstücks
- Lageplan (falls vorhanden)
Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. zwei Wochen.
https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/55055/show