Bezahlverfahren Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Sprengstoffschein (Schritt 2. nach positiver Rückmeldung)
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Beschreibung
Diese Dienstleistung ist nur relevant, wenn Sie zuvor eine positive Rückmeldung für einen der folgenden Anträge erhalten haben:
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für explosionsgefährliche Stoffe oder
- die Erteilung / Verlängerung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
(siehe Link "Verwandte Dienstleistungen")
Von Ihrer sachbearbeitenden Person haben Sie dann eine Nachricht erhalten, dass noch eine Gebühr zu begleichen ist. In dieser Nachricht wird der Betrag inkl. aller Gebühren genannt, der für den Antrag fällig wird.
Die Bezahlung kann direkt innerhalb dieses Formulars erfolgen. Sobald die Bezahlung bei uns eingegangen ist, können wir Ihren Antrag bearbeiten.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Downloads
302.15 DSG-VO Sprengstoffschein und Unbedenklichkeitsbescheinigung
Kosten
Die Kosten wurden Ihnen individuell von Ihrer sachbearbeitenden Person in einer Nachricht mitgeteilt.
Zahlungsweisen
- Paypal
- Kreditkarten
- giropay
Verwandte Dienstleistungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung für explosionsgefährliche Stoffe
Erteilung / Verlängerung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
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Zuständige Abteilung
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
E-Mail: gefahrenabwehr@stadt.wuppertal.de
Kontakt
E-Mail: jasmin.mangnus@stadt.wuppertal.de
Tel: 0202 563-5694
Frau Stefanie Hobrecht
Tel: 0202 563-5281
Frau Luise Mertin
Tel: 0202 563-5029