Parkerleichterung Schwerbehinderte aG-light
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Kurzbeschreibung
Der orangefarbene Parkausweis bietet eine Reihe von Erleichterungen beim Parken für Schwerbehinderte.
Beschreibung
Neben dem europaweit gültigen blauen Parkausweis gibt es als Ausnahmegenehmigung in Deutschland auch noch einen orangefarbenen Ausweis. Dieser berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken. Je nach Merkzeichen ist die Parkerleichterung entweder bundesweit oder innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen gültig.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Voraussetzungen
In Nordrhein-Westfalen gültige Parkerleichterung
Einen Anspruch auf die orangene Ausnahmegenehmigung und somit auf die Parkerleichterungen haben Menschen mit den folgenden Behinderungen:
Bundesweit gültige Parkerleichterung
Einen Anspruch auf die orangene Ausnahmegenehmigung und somit auf die Parkerleichterungen haben Menschen mit den folgenden Behinderungen:
Unterlagen
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit um diese im Antragsprozess hochzuladen:
- Gültiger Schwerbehindertenausweis bzw. Feststellungsbescheid
- gültiger Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Pass mit Meldebescheinigung
Downloads
104.1101_Information_Schwerbehindertenparkausweis_aG_light
104.1101_Erlass_zu_Parkerleichterungen
104.1101_Erlass_zu_Parkerleichterungen_NRW
Fristen
Verlängerungen sind frühzeitig - mindestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit - zu beantragen, da die Voraussetzungen erneut geprüft werden müssen.
Gültigkeit des Parkausweises
- Gültig in der Bundesrepublik Deutschland bzw. innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen
- Die Gültigkeit des Parkausweises richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises, maximal jedoch 3 Jahre
Kosten
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beträgt die Verwaltungsgebühr 10,20 Euro. Wird Ihr Antrag abgelehnt, entstehen auch keine Verwaltungsgebühren.
Hinweise und Besonderheiten
Die Parkerleichterung aG light:
- ist nur für Personen beantragbar, die in Wuppertal gemeldet sind
- ist personengebunden ausgestellt, d.h. der Ausweisinhaber muss bei Inanspruchnahme grundsätzlich mit anwesend sein
- ist gut sichtbar hinter der Fahrzeug-Frontscheibe so auszulegen, dass Gültigkeitsdauer und Ausweisnummer zu erkennen sind
- sowie die ausgestellte Ausnahmegenehmigung (gemäß § 46 StVO) sind im Original mit zu führen und bei Verlangen den Kontrollen auszuhändigen.
- sowie die Ausnahmegenehmigung dürfen nicht als Fotokopie ausgelegt werden
Bitte entnehmen Sie die Details zu Nutzung der Parkerleichterung Schwerbehinderten aG light den Informationen unter "Downloads".
Verfahrensablauf
1. Sie stellen einen Antrag über dieses Portal
2. Über den Postkorb des Serviceportals erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag, der dann bereits vom Ressort Soziales geprüft wurde.
- Bei negativem Prüfergebnis, wird Ihnen ein rechtsmittelfähiger, ablehnender Bescheid postalisch zugestellt
- Bei positivem Prüfergebnis werden Sie über den Postkorb des Serviceportals gebeten, die anfallende Verwaltungsgebühr online zu begleichen. Die Parkerleichterung wird Ihnen dann per Post zugestellt und kann sofort verwendet werden.
Verwandte Dienstleistungen
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Zuständige Abteilung
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
E-Mail: parkausweise@stadt.wuppertal.de
Kontakt
Der orangefarbene Parkausweis bietet eine Reihe von Erleichterungen beim Parken für Schwerbehinderte.
Neben dem europaweit gültigen blauen Parkausweis gibt es als Ausnahmegenehmigung in Deutschland auch noch einen orangefarbenen Ausweis. Dieser berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken. Je nach Merkzeichen ist die Parkerleichterung entweder bundesweit oder innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen gültig.
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit um diese im Antragsprozess hochzuladen:
- Gültiger Schwerbehindertenausweis bzw. Feststellungsbescheid
- gültiger Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Pass mit Meldebescheinigung
In Nordrhein-Westfalen gültige Parkerleichterung
Einen Anspruch auf die orangene Ausnahmegenehmigung und somit auf die Parkerleichterungen haben Menschen mit den folgenden Behinderungen:
Bundesweit gültige Parkerleichterung
Einen Anspruch auf die orangene Ausnahmegenehmigung und somit auf die Parkerleichterungen haben Menschen mit den folgenden Behinderungen:
1. Sie stellen einen Antrag über dieses Portal
2. Über den Postkorb des Serviceportals erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag, der dann bereits vom Ressort Soziales geprüft wurde.
- Bei negativem Prüfergebnis, wird Ihnen ein rechtsmittelfähiger, ablehnender Bescheid postalisch zugestellt
- Bei positivem Prüfergebnis werden Sie über den Postkorb des Serviceportals gebeten, die anfallende Verwaltungsgebühr online zu begleichen. Die Parkerleichterung wird Ihnen dann per Post zugestellt und kann sofort verwendet werden.
Verlängerungen sind frühzeitig - mindestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit - zu beantragen, da die Voraussetzungen erneut geprüft werden müssen.
Gültigkeit des Parkausweises
- Gültig in der Bundesrepublik Deutschland bzw. innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen
- Die Gültigkeit des Parkausweises richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises, maximal jedoch 3 Jahre
Die Parkerleichterung aG light:
- ist nur für Personen beantragbar, die in Wuppertal gemeldet sind
- ist personengebunden ausgestellt, d.h. der Ausweisinhaber muss bei Inanspruchnahme grundsätzlich mit anwesend sein
- ist gut sichtbar hinter der Fahrzeug-Frontscheibe so auszulegen, dass Gültigkeitsdauer und Ausweisnummer zu erkennen sind
- sowie die ausgestellte Ausnahmegenehmigung (gemäß § 46 StVO) sind im Original mit zu führen und bei Verlangen den Kontrollen auszuhändigen.
- sowie die Ausnahmegenehmigung dürfen nicht als Fotokopie ausgelegt werden
Bitte entnehmen Sie die Details zu Nutzung der Parkerleichterung Schwerbehinderten aG light den Informationen unter "Downloads".
https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/65023/show