Bewohnerparken Sonderfälle
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Kurzbeschreibung
Als Sonderfälle werden Anliegen bezeichnet, die derzeit nicht über die Online Anwendung Bewohnerparken abgewickelt werden. Hierfür steht das Formular rechts oben zur Verfügung.
- Änderungen während der Laufzeit (z.B. Kennzeichen- oder Zonenwechsel)*
- Eintragung von bis zu 3 Kennzeichen
- Parkausweise für Fahrzeuge von Carsharing-Firmen**
- Anträge von Personen mit unbekanntem Geburtsdatum (00.00.)
- Personen mit Auskunftssperre
* Änderungen während der Laufzeit
Ein bereits online ausgestellter Parkausweis verliert seine Gültigkeit und darf nicht weiter genutzt werden.
** Fahrzeuge von Carsharing-Firmen
Ist der Anwohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, tragen Sie bitte im Formular unter "Amtliches Kennzeichen" den Namen der CarSharing-Firma ein. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber auf dem Fahrzeug).
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Unterlagen
Halten Sie bitte folgende Unterlagen zum Upload innerhalb des Formulars bereit:
- Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung
- Fahrzeugschein/e
- ggf. Nutzungsbestätigung durch Privatperson
- ggf. Nutzungsbestätigung für Dienst- oder Firmenfahrzeuge
- ggf. Vertrag Carsharing-Firma **
** Fahrzeuge von Carsharing-Firmen
Ist der Anwohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, tragen Sie bitte im Formular unter "Amtliches Kennzeichen" den Namen der CarSharing-Firma ein. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber auf dem Fahrzeug).
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Verwandte Dienstleistungen
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Zuständige Abteilung
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
E-Mail: parkausweise@stadt.wuppertal.de
Als Sonderfälle werden Anliegen bezeichnet, die derzeit nicht über die Online Anwendung Bewohnerparken abgewickelt werden. Hierfür steht das Formular rechts oben zur Verfügung.
- Änderungen während der Laufzeit (z.B. Kennzeichen- oder Zonenwechsel)*
- Eintragung von bis zu 3 Kennzeichen
- Parkausweise für Fahrzeuge von Carsharing-Firmen**
- Anträge von Personen mit unbekanntem Geburtsdatum (00.00.)
- Personen mit Auskunftssperre
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- Fahrzeugschein/e
- ggf. Nutzungsbestätigung durch Privatperson
- ggf. Nutzungsbestätigung für Dienst- oder Firmenfahrzeuge
- ggf. Vertrag Carsharing-Firma **
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Ist der Anwohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, tragen Sie bitte im Formular unter "Amtliches Kennzeichen" den Namen der CarSharing-Firma ein. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber auf dem Fahrzeug).