Ausnahmegenehmigungen Gurtanlegepflicht - Serviceportal Wuppertal

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Ausnahmegenehmigungen Gurtanlegepflicht

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Beschreibung

Gemäß § 21 a der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Anlegen von vorgeschriebenen Sicherheitsgurten Pflicht. Von dieser Pflicht können Personen im Ausnahmewege befreit werden. Eine Ausnahmegenehmigung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

 

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Voraussetzungen

Die Befreiung von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte ist nur zulässig, wenn

  • das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist
  • die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt oder
  • bei Körpergrößen über 150 cm infolge der Anbringungshöhe der Gurtverankerungen der Schutzzweck der angelegten Sicherheitsgurte nicht erreicht werden kann.
  • die angegebenen Hinderungsgründe nicht durch andere geeignete Maßnahmen beseitigt werden können (z. B. Spezialanfertigungen)

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.

* Wir empfehlen diese Dokument bereits vor der online Antragstellung auszufüllen, auszudrucken, unterzeichnen zu lassen und einzuscannen. Diese Formulare können online vorbefüllt werden, müssen dann aber ausgedruckt dem behandelnden Arzt vorgelegt werden.

Downloads

104.1101 DSGVO Parkausweise

Kosten

Wenn Ihrem Antrag stattgegeben werden kann, werden Sie in einem zweiten Schritt gebeten die Gebühren online zu bezahlen. Wir informieren Sie dazu über den Postkorb. 

  • Befristete Befreiung (z. B. bis 1 Jahr Gültigkeit) 21,00 Euro
  • Unbefristete Befreiung (auf Dauer gültig) 40,00 Euro

 

Bearbeitungsdauer

Bis zu 14 Tage, aufgrund eines aktuell stark verzögerten Postversands. Wir empfehlen daher, mindestens 14 Tage vor Ablauf des alten Ausweises eine Verlängerung vorzunehmen.

Verfahrensablauf

1. Sie stellen einen Antrag über dieses Portal
2. Über den Postkorb des Serviceportals erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag:

    • Bei negativem Prüfergebnis, werden Sie über den Postkorb des Serviceportals informiert. Es entstehen keine Verwaltungsgebühren.
    • Bei positivem Prüfergebnis werden Sie über den Postkorb des Serviceportals gebeten, die anfallende Verwaltungsgebühr online zu begleichen. Bitte nutzen Sie ausschließlich den dort angebotenen Bezahlweg der Stadt Wuppertal und überweisen die Gebühr nicht separat.

3. Die Ausnahmegenehmigung wird Ihnen postalisch zugestellt.

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Zuständige Abteilung

104.1101 Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen und Fahrverbote
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
E-Mail: parkausweise@stadt.wuppertal.de


Kontakt

Frau Susanne Sindermann
Tel: 0202 563-6724

Frau Iris Bandke
Tel: 0202 563-4327

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