Kanalanschlussbeiträge Bescheinigung - Serviceportal Wuppertal

Header

Asset-Herausgeber

Kanalanschlussbeiträge Bescheinigung

Suche

Zum Onlineverfahren

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Kurzbeschreibung

Mit dieser Dienstleistung kann Auskunft über die Belastung eines Grundstücks mit Kanalanschlussbeiträgen beantragt werden. Eine telefonische Auskunft über die Belastung mit Beiträgen ist kostenlos. Die Bestellung und Ausstellung einer Bescheinigung über dieses Portal (z. B. zur Vorlage bei Kreditinstituten oder Notaren) ist gebührenpflichtig. 

Beschreibung

Wer ein Grundstück erwerben möchte oder ein Grundstück veräußern möchte, benötigt oft eine Bescheinigung der Gemeinde, ob für ein Grundstück noch Erschliessungskosten anfallen. Unter diesem Oberbegriff sind üblicherweise öffentlich-rechtlichen Abgaben zu verstehen, die eine Gemeinde im Zusammenhang mit der Erschliessung eines Grundstücks einmalig erhebt. Das sind der Erschliessungsbeitrag, der Straßenbaubeitrag und der Kanalanschlussbeitrag. Mit dieser Dienstleistung können Sie Kanalanschlussbeiträge bescheinigen lassen.

Diese werden für ein Grundstück nach Einheitssätzen je Quadratmeter Grundstücks- und Geschossfläche erhoben. Die Flächen lassen sich oft erst nur durch weitere Ermittlungen feststellen, sodass auch hier nur eine grundsätzliche Aussage getroffen werden kann, ob ein Beitrag noch anfällt oder nicht.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Informationen bereit, um sie im Prozess angeben zu können:

  • Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße und Hausnummer des betreffenden Grundstücks*
  • Lageplan (falls vorhanden)

*Innerhalb eines Antrags können bei Bedarf mehrere Grundstücke angefragt werden, sofern für diese Grundstücksinformationen vorliegen.

Downloads

104.7 DSGVO Straßen und Verkehr

Kosten

Für die Ausstellung der Bescheinigung ist eine Gebühr von 23,00 Euro pro Grundstück fällig. Abhängig davon, ob Grundstücke beispielsweise unter einer laufenden Nummer verzeichnet sind, variiert die Gesamtgebühr. Daher erhalten Sie nach Antragstellung von Ihrer sachbearbeitenden Person eine Zahlungsaufforderung über den Postkorb des Serviceportals mit den Gesamtgebühren.

Verwandte Dienstleistungen

Erschließungs- und Straßenbaubeiträge Bescheinigung

Zum Onlineverfahren

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.



Zuständige Abteilung

104.72 Beitragsrecht, Vergaberecht, Erschließungsrecht
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal


Suchtext