Feinstaubplakette (grün) - Serviceportal Wuppertal

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  • WARTUNGSARBEITEN: Am Donnerstag, 25.04.2024 von ca 06:00 - 06:30 Uhr können keine Anträge gestellt werden. Weitere Informationen

Feinstaubplakette (grün)

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Beschreibung

Um in Umweltzonen mit einem Kraftfahrzeug fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Feinstaubplakette. Grundsätzlich werden nur noch grüne Plaketten ausgegeben, da seit 2014 nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette in Umweltzonen einfahren dürfen. 

Grüne Feinstabplakette
Grüne Feinstaubplakette

Ausgenommen von den Regelungen zu den Feinstaubplaketten sind:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen (Zugmaschine - Geräteträger)
  • Land- und forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge
  • zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller); dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
  • Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen  "aG",  "H" oder "Bl" im  Schwerbehindertenausweis)
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung  "Arzt Notfalleinsatz"
  • Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, sowie im Ausland zugelassene Fahrzeuge,  die gleichwertige Anforderungen eines Oldtimers mit H- oder 07-Kennzeichen erfüllen
  • Kraftfahrzeuge mit Ausfuhr- und Kurzzeit-  sowie roten Kennzeichen (für Probe- und Überführungsfahrten)
  • Ausweichverkehre über Bedarfsumleitungen von Autobahnen
  • zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden (unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hohheitlicher Aufgaben der Bundeswehr)
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Voraussetzungen

Bitte prüfen Sie auf feinstaubplakette.de, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen für eine grüne Plakette erfüllt. Wenn Sie einen Antrag stellen und Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Gebühr von 5,80 Euro nicht zurückerstattet werden.

Für die Beantragung muss es sich um Fahrzeuge handeln, die in Wuppertal zugelassen sind.

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.

  • gültiger Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorderseite)

 

Downloads

405.2 DSGVO Führerscheinstelle

Kosten

Die Gebühr beträgt 6,75 Euro, inkl. Porto und wird innerhalb des Online-Formulars bezahlt. 

Zahlungsweisen

  • Kreditkarten
  • giropay
  • Paypal

Bearbeitungsdauer

5 Werktage

Verfahrensablauf

  1. Prüfen Sie zunächst die Voraussetzungen für eine grüne Plakette auf feinstaubplakette.de
  2. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, reichen Sie uns online Ihren Antrag ein, sofern ihr Fahrzeug auch in Wuppertal zugelassen ist. Die Bezahlung erfolgt direkt im Formular.
  3. Über den Postkorb des Serviceportals können Sie den aktuellen Status Ihres Auftrags einsehen.
  4. Die grüne Plakette wird postalisch innerhalb von 5 Werktagen an die im Antrag angegebene Adresse versandt.

Weiterführende Links

Datenbank für Feinstaubplaketten und Nachrüstungsmöglickeiten (TÜV | DEKRA arge tp 21)

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Zuständige Abteilung

405.21 Kfz-Zulassungsstelle
KFZ-Zulassungsstelle
Müngstener Str. 10 a
42285 Wuppertal
E-Mail: zulassungsstelle@stadt.wuppertal.de
Feinstaubplakette (grün)

Um in Umweltzonen mit einem Kraftfahrzeug fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Feinstaubplakette. Grundsätzlich werden nur noch grüne Plaketten ausgegeben, da seit 2014 nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette in Umweltzonen einfahren dürfen. 

Grüne Feinstabplakette
Grüne Feinstaubplakette

Ausgenommen von den Regelungen zu den Feinstaubplaketten sind:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen (Zugmaschine - Geräteträger)
  • Land- und forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge
  • zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller); dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
  • Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen  "aG",  "H" oder "Bl" im  Schwerbehindertenausweis)
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung  "Arzt Notfalleinsatz"
  • Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, sowie im Ausland zugelassene Fahrzeuge,  die gleichwertige Anforderungen eines Oldtimers mit H- oder 07-Kennzeichen erfüllen
  • Kraftfahrzeuge mit Ausfuhr- und Kurzzeit-  sowie roten Kennzeichen (für Probe- und Überführungsfahrten)
  • Ausweichverkehre über Bedarfsumleitungen von Autobahnen
  • zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden (unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hohheitlicher Aufgaben der Bundeswehr)
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.

  • gültiger Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorderseite)

 

Die Gebühr beträgt 6,75 Euro, inkl. Porto und wird innerhalb des Online-Formulars bezahlt. 

Grüne Plakette, Feinstaub, Umweltzone, Umweltplakette, Umwelt, Fahrzeug, Auto, Diesel, Benziner, Luftreinhaltung https://serviceportal.wuppertal.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/69568/show
405.21 Kfz-Zulassungsstelle
Müngstener Str. 10 a 42285 Wuppertal
Telefon 0202 563-9006
Fax 0202 563-8444

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