Energieeffizientes Zuhause
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Kurzbeschreibung
Mit dem Förderprogramm "Energieeffizientes Zuhause" möchte die Stadt Wuppertal persönliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die in ihrem persönlichen Umfeld einen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft leisten.
Beschreibung
+++ AKTUELLE INFORMATION +++
Das Förderprogramm "Energieeffizientes Zuhause" ist beendet.
Eingegangene Anträge werden kommenden Wochen geprüft.
Aktuell gibt es keine Bestrebungen für eine weitere Fortsetzung des Förderprogramms.
Alle Informationen zur Förderung des Energieeffizienten Zuhause entnehmen Sie bitte der offiziellen Förderrichtlinie.
Rahmenbedingungen
- Es gilt ein Förderhöchstbetrag von max. 3.000 Euro pro Haushalt. Mehrere, verschiedene Maßnahmen können gemeinsam zur Auszahlung beantragt werden.
- Die Förderung wird nur für Bestandsobjekte berücksichtigt, die vor dem 01.01.2020 errichtet wurden.
- Der Geltungsbereich ist auf das Stadtgebiet Wuppertal begrenzt.
- Für denkmalgeschützte Gebäude ist die Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Wuppertal vorzulegen.
- Kumulierungen mit anderen Förderprogrammen sind möglich, sofern diese eine Kumulierung zulassen und es in den vorherigen Kapiteln nicht anders geregelt ist. Als Kumulierung im Sinne dieser Richtlinie zählen nur Zuschüsse, keine Steuererleichterungen, vergünstigten Kredite oder EEG-Einspeisevergütungen. Es erfolgt keine Prüfung seitens der Stadt zur Verträglichkeit mit anderen Förderprogrammen und die Stadt übernimmt keine Haftung für durch die städtische Förderung ggf. wegfallenden oder gekürzten Fördermittel einer anderen Stelle.
- Das Förderprogramm verteilt an Privatpersonen ausschließlich städtische Haushaltsmittel als Fördermittel. Bei dem Förderbetrag/den Fördermitteln handelt es sich um einen Brutto-Zuschuss. Es findet durch die Stadt Wuppertal keine steuerliche Prüfung des Einzelfalls statt, so dass die/der Fördernehmer*in die steuerliche Behandlung in der eigenen Steuererklärung zu berücksichtigen hat.
Wer wird gefördert?
- Bürger*innen mit Erstwohnsitz in Wuppertal
- Eigentümer*innen von Immobilien in Wuppertal
- Die geförderte Immobilie muss selbstgenutzt sein, d.h. die Meldeadresse entspricht der Objektadresse
- Insgesamt alle volljährigen Privatpersonen aus Wuppertal (keine Unternehmen oder Institutionen)
Was wird gefördert?
Sanierung der Gebäudehülle
Erneuerbare Energie
Was wird nicht gefördert?
- Maßnahmen, die vor dem 01.01.2024 umgesetzt wurden.
- Maßnahmen, die gegen (bau)rechtliche Belange bzw. Gesetze oder Verordnungen verstoßen. Antragsstellende haben die baurechtliche Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit sicherzustellen.
- Maßnahmen, bei denen die Angemessenheit der Kosten nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.
- Eigenleistungen in Form von selbst geleisteter Arbeit. Bei Eigenleistung sind nur Sach- und Materialkosten förderfähig.
- Maßnahmen an Gebäuden, bei denen weniger als 50 % der Fläche für Wohnzwecke genutzt wird, sowie Maßnahmen an allen Gebäuden mit über 8 Wohneinheiten. Eigentümergemeinschaften sind hiervon ausgenommen.
- Maßnahmen, deren Umsetzung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Erforderliche Nachweise
- Die „entstandenen Kosten laut Beleg“ können aus Sach- und Materialkosten (inkl. Mieten von Geräten) sowie aus Planungs- und Baukosten, sowie ähnlichen Kosten von Dienstleistern bestehen. Für die Festlegung der Förderhöhe können nur die „entstandenen Kosten laut Beleg“ anerkannt werden, die eindeutig der förderfähigen Maßnahme zuzuordnen sind und die für die Realisierung dieser Maßnahme erforderlich sind.
- Wenn eine Rechnungskopie/Angebot bzw. Nachweis von Verträgen als Nachweise gefordert werden, gilt: Die Unterlagen müssen die/den Verkäufer*in/Anbieter*in, die/den Käufer*in/Nutzer*in, die genaue Bezeichnung der Maßnahme/des Objektes, falls abweichend von der Rechnungsadresse die Durchführungsadresse, die Anzahl der/des Produkte/s sowie den gezahlten Preis enthalten. Im Fall von Rechnungen nach Umsetzung (zwingend als Beleg erforderlich) muss es sich um die Abschlussrechnung handeln.
Weiterführende Informationen und Hilfestellung rund um das Thema Energetische Sanierung
- Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie auf der Microsite der Koordinierungsstelle Klimaschutz.
- Außerdem weisen wir Sie gerne auf das Solar- und Gründachpotenzialkataster hin, auf welcher sich Planungshilfen und Linksammlungen zu Photovoltaik-Anlagen finden.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen in digitaler Form, für den Upload während der Antragstellung für alle Arten der Förderung bereit:
- Angebot oder Rechnung *
- Nachweis über eine erfolgte Energieberatung
- Ggf. Fördermittelnachweis Bafa/ KfW
- Falls die Maßnahme noch nicht durchgeführt wurde, reichen Sie bitte (bis spätestens 30.10.2024) eine Auftragsbestätigung oder ein Angebot der durchführenden Firma ein.
Falls die Maßnahme bereits durchgeführt wurde, reichen Sie bitte die Rechnung ein. Das Ausstellungsdatum darf nicht vor dem 01.01.2024 liegen.
Bitte beachten Sie die unter "Fristen" genannten Daten.
Bei Antragsstellung fehlende Unterlagen müssen unbedingt über den Postkorb des Serviceportals (nicht per E-Mail) nachgereicht werden, damit die eindeutige Zuordnung zum gestellten Antrag gewährleistet werden kann.
Außerdem bei Förderung:
- von Dämmung, Fenstern oder Türen
- Nachweis über Verglasungsart oder U-Werte
- Bericht mit Foto über die Maßnahme für die Microsite
- von Photovoltaik
- kWp (installierte Leistung)
- Auszug aus dem Marktstammdatenregister
- für eine Lüftungsanlage
- Nachweis über Wärmerückgewinnung (inkl. Angabe Effizienzgrad)
- Nachweis über den Bezug von Ökostrom
- für Heizung/ Warmwasser
- Art der umweltfreundlichen Heizung/Warmwassererzeugung
Nachweis zu Bezug von Ökostrom
- Art der umweltfreundlichen Heizung/Warmwassererzeugung
- für die Wärmerückgewinnung aus Grauwasser
- Bericht mit Foto über die Maßnahme für die Microsite
Downloads
300.2 Richtlinie Energieeffizientes Zuhause
300.2 DSGVO Energieeffizientes Zuhause
Fristen
- Anträge auf Förderung können gestellt werden, bis das Förderbudget erschöpft ist.
- Förderanträge können gestellt werden für Maßnahmen die noch geplant sind sowie solche, die nach dem 01.01.2024 abgeschlossen wurden (Rechnungsdatum). Eine Förderung rückwirkend über diesen Zeitraum hinaus ist ausgeschlossen.
- Sollte die Maßnahme noch nicht umgesetzt sein, können in Ausnahmefällen Fördermittel mit den bereits vorliegenden Unterlagen (mindestens Nachweis Energieberatung) für maximal 30 Tage reserviert werden. Diese Anträge müssen bis spätestens 30.10.2024 gestellt werden.
Verfahrensablauf
- Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet. Als "Eingangsdatum" des Antrags gilt das Datum, zu dem alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
- Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel inkl. gegebenenfalls separater Budgets für besondere Maßnahmen, sowie unter der Voraussetzung, dass die in den Richtlinien genannten Förderbedingungen erfüllt sind und alle Nachweise vorliegen.
- Sollten mehr Anträge eingehen als Budget vorhanden ist, werden die Antragsstellenden zunächst entsprechend informiert. Sollten wieder Mittel verfügbar sein, z. B. weil derzeit in Prüfung befindliche Anträge negativ beschieden werden, rücken die Anträge in der Reihenfolge nach Eingangsdatum nach.
- Sobald das Gesamtförderbudget (432.691,92€) erschöpft ist, können keine Förderanträge mehr gestellt werden. Das Online‐Antragsformular ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verfügbar und postalisch eingehende Anträge werden nicht angenommen. Sobald dieser Fall eintritt, wird die Stadt Wuppertal auf ihrer Internetseite und in den Medien darüber berichten.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Abteilung
Kontakt
Mit dem Förderprogramm "Energieeffizientes Zuhause" möchte die Stadt Wuppertal persönliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die in ihrem persönlichen Umfeld einen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft leisten.
+++ AKTUELLE INFORMATION +++
Das Förderprogramm "Energieeffizientes Zuhause" ist beendet.
Eingegangene Anträge werden kommenden Wochen geprüft.
Aktuell gibt es keine Bestrebungen für eine weitere Fortsetzung des Förderprogramms.
Alle Informationen zur Förderung des Energieeffizienten Zuhause entnehmen Sie bitte der offiziellen Förderrichtlinie.
Rahmenbedingungen
- Es gilt ein Förderhöchstbetrag von max. 3.000 Euro pro Haushalt. Mehrere, verschiedene Maßnahmen können gemeinsam zur Auszahlung beantragt werden.
- Die Förderung wird nur für Bestandsobjekte berücksichtigt, die vor dem 01.01.2020 errichtet wurden.
- Der Geltungsbereich ist auf das Stadtgebiet Wuppertal begrenzt.
- Für denkmalgeschützte Gebäude ist die Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Wuppertal vorzulegen.
- Kumulierungen mit anderen Förderprogrammen sind möglich, sofern diese eine Kumulierung zulassen und es in den vorherigen Kapiteln nicht anders geregelt ist. Als Kumulierung im Sinne dieser Richtlinie zählen nur Zuschüsse, keine Steuererleichterungen, vergünstigten Kredite oder EEG-Einspeisevergütungen. Es erfolgt keine Prüfung seitens der Stadt zur Verträglichkeit mit anderen Förderprogrammen und die Stadt übernimmt keine Haftung für durch die städtische Förderung ggf. wegfallenden oder gekürzten Fördermittel einer anderen Stelle.
- Das Förderprogramm verteilt an Privatpersonen ausschließlich städtische Haushaltsmittel als Fördermittel. Bei dem Förderbetrag/den Fördermitteln handelt es sich um einen Brutto-Zuschuss. Es findet durch die Stadt Wuppertal keine steuerliche Prüfung des Einzelfalls statt, so dass die/der Fördernehmer*in die steuerliche Behandlung in der eigenen Steuererklärung zu berücksichtigen hat.
Wer wird gefördert?
- Bürger*innen mit Erstwohnsitz in Wuppertal
- Eigentümer*innen von Immobilien in Wuppertal
- Die geförderte Immobilie muss selbstgenutzt sein, d.h. die Meldeadresse entspricht der Objektadresse
- Insgesamt alle volljährigen Privatpersonen aus Wuppertal (keine Unternehmen oder Institutionen)
Was wird gefördert?
Sanierung der Gebäudehülle
Erneuerbare Energie
Was wird nicht gefördert?
- Maßnahmen, die vor dem 01.01.2024 umgesetzt wurden.
- Maßnahmen, die gegen (bau)rechtliche Belange bzw. Gesetze oder Verordnungen verstoßen. Antragsstellende haben die baurechtliche Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit sicherzustellen.
- Maßnahmen, bei denen die Angemessenheit der Kosten nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.
- Eigenleistungen in Form von selbst geleisteter Arbeit. Bei Eigenleistung sind nur Sach- und Materialkosten förderfähig.
- Maßnahmen an Gebäuden, bei denen weniger als 50 % der Fläche für Wohnzwecke genutzt wird, sowie Maßnahmen an allen Gebäuden mit über 8 Wohneinheiten. Eigentümergemeinschaften sind hiervon ausgenommen.
- Maßnahmen, deren Umsetzung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Erforderliche Nachweise
- Die „entstandenen Kosten laut Beleg“ können aus Sach- und Materialkosten (inkl. Mieten von Geräten) sowie aus Planungs- und Baukosten, sowie ähnlichen Kosten von Dienstleistern bestehen. Für die Festlegung der Förderhöhe können nur die „entstandenen Kosten laut Beleg“ anerkannt werden, die eindeutig der förderfähigen Maßnahme zuzuordnen sind und die für die Realisierung dieser Maßnahme erforderlich sind.
- Wenn eine Rechnungskopie/Angebot bzw. Nachweis von Verträgen als Nachweise gefordert werden, gilt: Die Unterlagen müssen die/den Verkäufer*in/Anbieter*in, die/den Käufer*in/Nutzer*in, die genaue Bezeichnung der Maßnahme/des Objektes, falls abweichend von der Rechnungsadresse die Durchführungsadresse, die Anzahl der/des Produkte/s sowie den gezahlten Preis enthalten. Im Fall von Rechnungen nach Umsetzung (zwingend als Beleg erforderlich) muss es sich um die Abschlussrechnung handeln.
Weiterführende Informationen und Hilfestellung rund um das Thema Energetische Sanierung
- Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie auf der Microsite der Koordinierungsstelle Klimaschutz.
- Außerdem weisen wir Sie gerne auf das Solar- und Gründachpotenzialkataster hin, auf welcher sich Planungshilfen und Linksammlungen zu Photovoltaik-Anlagen finden.
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen in digitaler Form, für den Upload während der Antragstellung für alle Arten der Förderung bereit:
- Angebot oder Rechnung *
- Nachweis über eine erfolgte Energieberatung
- Ggf. Fördermittelnachweis Bafa/ KfW
- Falls die Maßnahme noch nicht durchgeführt wurde, reichen Sie bitte (bis spätestens 30.10.2024) eine Auftragsbestätigung oder ein Angebot der durchführenden Firma ein.
Falls die Maßnahme bereits durchgeführt wurde, reichen Sie bitte die Rechnung ein. Das Ausstellungsdatum darf nicht vor dem 01.01.2024 liegen.
Bitte beachten Sie die unter "Fristen" genannten Daten.
Bei Antragsstellung fehlende Unterlagen müssen unbedingt über den Postkorb des Serviceportals (nicht per E-Mail) nachgereicht werden, damit die eindeutige Zuordnung zum gestellten Antrag gewährleistet werden kann.
Außerdem bei Förderung:
- von Dämmung, Fenstern oder Türen
- Nachweis über Verglasungsart oder U-Werte
- Bericht mit Foto über die Maßnahme für die Microsite
- von Photovoltaik
- kWp (installierte Leistung)
- Auszug aus dem Marktstammdatenregister
- für eine Lüftungsanlage
- Nachweis über Wärmerückgewinnung (inkl. Angabe Effizienzgrad)
- Nachweis über den Bezug von Ökostrom
- für Heizung/ Warmwasser
- Art der umweltfreundlichen Heizung/Warmwassererzeugung
Nachweis zu Bezug von Ökostrom
- Art der umweltfreundlichen Heizung/Warmwassererzeugung
- für die Wärmerückgewinnung aus Grauwasser
- Bericht mit Foto über die Maßnahme für die Microsite
- Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet. Als "Eingangsdatum" des Antrags gilt das Datum, zu dem alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
- Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel inkl. gegebenenfalls separater Budgets für besondere Maßnahmen, sowie unter der Voraussetzung, dass die in den Richtlinien genannten Förderbedingungen erfüllt sind und alle Nachweise vorliegen.
- Sollten mehr Anträge eingehen als Budget vorhanden ist, werden die Antragsstellenden zunächst entsprechend informiert. Sollten wieder Mittel verfügbar sein, z. B. weil derzeit in Prüfung befindliche Anträge negativ beschieden werden, rücken die Anträge in der Reihenfolge nach Eingangsdatum nach.
- Sobald das Gesamtförderbudget (432.691,92€) erschöpft ist, können keine Förderanträge mehr gestellt werden. Das Online‐Antragsformular ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verfügbar und postalisch eingehende Anträge werden nicht angenommen. Sobald dieser Fall eintritt, wird die Stadt Wuppertal auf ihrer Internetseite und in den Medien darüber berichten.
- Anträge auf Förderung können gestellt werden, bis das Förderbudget erschöpft ist.
- Förderanträge können gestellt werden für Maßnahmen die noch geplant sind sowie solche, die nach dem 01.01.2024 abgeschlossen wurden (Rechnungsdatum). Eine Förderung rückwirkend über diesen Zeitraum hinaus ist ausgeschlossen.
- Sollte die Maßnahme noch nicht umgesetzt sein, können in Ausnahmefällen Fördermittel mit den bereits vorliegenden Unterlagen (mindestens Nachweis Energieberatung) für maximal 30 Tage reserviert werden. Diese Anträge müssen bis spätestens 30.10.2024 gestellt werden.