Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung
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Kurzbeschreibung
Das Budget für dieses Programm ist aufgebraucht. Es können keine neuen Anträge gestellt werden.
Die Stadt Wuppertal unterstützt Bürger*innen mit einem Förderprogramm private Dächer und Gebäudefassaden zu begrünen. Mit der Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen soll im Stadtgebiet Wuppertal ein Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas geleistet und die Empfindlichkeit gegenüber den Auswirkungen der Klimaänderung verringert werden.
Alle Informationen erhalten Sie auch auf unserer Klimaschutz-Website
Beschreibung
Die Förderung umfasst die Begrünung von Dachflächen und Fassaden. Folgende Arbeiten werden gefördert:
Maßnahmen an Flachdächern oder weiteren Dächern bis zu 15° Neigung:
- Maßnahmen zur Dachabdichtung
- Aufbau der Vegetationsschicht inklusive wurzelfester Abdichtung, Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht und Substrat
- Ansaat, Pflanzen und Pflanzmaßnahmen
Maßnahmen an Gebäudefassaden:
- vorbereitende Maßnahmen (z.B. Entsiegelung, Schutzanstrich, Verfugen), aber nicht die Fassadensanierung
- Bodenaufbereitung bzw. -austausch
- Rankhilfen, bodengebundene Fassadenbegrünungssysteme
- Ansaat, Pflanzen und Pflanzmaßnahmen
Antragsberechtigt sind private Eigentümer*innen und Eigentümergemeinschaften.
Die Begrünungsmaßnahmen werden auf dem gesamten Stadtgebiet Wuppertals gefördert.
Die Stadt Wuppertal unterstützt Bürger*innen mit einem Förderprogramm private Dächer und Gebäudefassaden zu begrünen. Mit der Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen soll im Stadtgebiet Wuppertal ein Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas geleistet und die Empfindlichkeit gegenüber den Auswirkungen der Klimaänderung verringert werden.
Das Förderprogramm sieht eine Kostenübernahme von bis zu 50 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 2.000 Euro je Projekt und Antragsteller*in vor.
Bei der Ausführung durch eine Fachfirma: hier können neben Materialkosten auch Handwerksleistungen gefördert werden.
Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung ausgeführt werden: Hier können nur die Materialkosten gefördert werden.
Rahmenbedingungen
- Zuschüsse werden nur für freiwillige Maßnahmen gewährt.
- Vor Bewilligung des Zuschusses darf nicht mit den Begrünungsarbeiten begonnen werden.
- Nach Vorgabe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) muss die Maßnahme bis einschließlich 31.01.2024 abgeschlossen sein (Maßnahme verlängert!) und Nachweise der entstandenen Kosten bei der Stadt Wuppertal eingereicht werden. Eine Fristverlängerung kann nicht gewährt werden. Bei Überschreitung dieser Frist, kann die Auszahlung der Fördermittel nicht erfolgen.
- Hauseigentümer müssen sich zur künftigen Unterhaltung und Erhaltung der geförderten Maßnahme für die Mindestdauer von 10 Jahren nach der Fertigstellung verpflichten.
- Dachbegrünungen auf asbest- oder PVC-haltigen Dachabdeckungen werden nicht gefördert.
- Die Dachabdichtung darf im Rahmen der Instandhaltung lediglich regeneriert werden (z.B. durch das vollflächige Aufkleben einer neuen Abdichtungslage), ohne dass die neue Schicht für sich allein eine funktionsfähige Dachhaut darstellt.
- Die Substratschicht bei Dachbegrünungen muss eine Mindesthöhe von 8 cm aufweisen.
- Werden bei der Maßnahme Hölzer verwendet, müssen diese mindestens nach dem PEFC-Standard zertifiziert sein.
- Die geförderte Maßnahme darf nicht mietpreissteigernd auf Mieter*innen umgelegt werden.
Was wird nicht gefördert?
- Flächen mit Auflagen aus Bauleitplanungen,
- aufwändige gärtnerische Anlagen, Skulpturen, Brunnen und ähnliches,
- Pflanzkübel, Balkonbepflanzungen, Gartenerneuerungen,
- Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen (ausgenommen ist die Fertigstellungspflege, wenn sie Bestandteil der Beauftragung ist),
- Kombination mit anderen Förderprogrammen (Doppelförderung) die ausschließlich der Dach- und Fassadenbegrünung dienen. Ergänzende Förderungen (z.B. zu Photovoltaik oder versiegelten Hofflächen) können jedoch in Anspruch genommen werden.
Alle Details zu den Förderbedingungen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Unterlagen
- Kurzbeschreibung des Vorhabens
- Lageplan oder eine aussagekräftige Skizze, aus dem die Fläche für die Begrünungsmaßnahme zweifelsfrei entnommen werden kann
- Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück der Maßnahme
- ein Kosten- und Finanzierungsplan, optional ergänzt durch das Angebot eines Fachbetriebes.
Bei Angeboten von Fachbetrieben, die ein Gesamtvolumen von 5.000€ überschreiten, müssen nach Vorgabe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen drei Vergleichsangebote eingeholt werden. Bei Einholung von weniger als drei Vergleichsangeboten oder Auftragsvergabe nicht an den preisgünstigsten Anbieter ist eine Begründung beizufügen. - Nachweis über die Eigentumsverhältnisse (Kopie des Grundbuchauszugs oder des aktuellen Grundbesitzabgabenbescheides)
Downloads
300.2 DSGVO - Datenschutzgrundverordnung zur Dienstleistung Dach- und Fassadenbegrünung
300.2 Richtlinie Dach- und Fassadenbegrünung
Fristen
- Vor Bewilligung des Zuschusses darf nicht mit den Begrünungsarbeiten begonnen werden.
- Nach Vorgabe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) muss die Maßnahme bis einschließlich 31.01.2024 abgeschlossen sein und Nachweise der entstandenen Kosten bei der Stadt Wuppertal eingereicht werden. Eine Fristverlängerung kann nicht gewährt werden. Bei Überschreitung dieser Frist, kann die Auszahlung der Fördermittel nicht erfolgen.
- Hauseigentümer müssen sich zur künftigen Unterhaltung und Erhaltung der geförderten Maßnahme für die Mindestdauer von 10 Jahren nach der Fertigstellung verpflichten.
Hinweise und Besonderheiten
Dank der Fördermittel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie der Nationalen Klimaschutzinitiative startete im September 2021 das Vorhaben "KSI: Klimamanagement Stadt Wuppertal, Umsetzung des vorliegenden Klimaschutzkonzeptes mit integriertem Handlungsfeld Anpassung an den Klimawandel".
Für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist der Zeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2024 vorgesehen (Förderkennzeichen: 67K15165).
Zuständige Abteilung
Kontakt
Das Budget für dieses Programm ist aufgebraucht. Es können keine neuen Anträge gestellt werden.
Die Stadt Wuppertal unterstützt Bürger*innen mit einem Förderprogramm private Dächer und Gebäudefassaden zu begrünen. Mit der Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen soll im Stadtgebiet Wuppertal ein Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas geleistet und die Empfindlichkeit gegenüber den Auswirkungen der Klimaänderung verringert werden.
Alle Informationen erhalten Sie auch auf unserer Klimaschutz-Website
Die Förderung umfasst die Begrünung von Dachflächen und Fassaden. Folgende Arbeiten werden gefördert:
Maßnahmen an Flachdächern oder weiteren Dächern bis zu 15° Neigung:
- Maßnahmen zur Dachabdichtung
- Aufbau der Vegetationsschicht inklusive wurzelfester Abdichtung, Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht und Substrat
- Ansaat, Pflanzen und Pflanzmaßnahmen
Maßnahmen an Gebäudefassaden:
- vorbereitende Maßnahmen (z.B. Entsiegelung, Schutzanstrich, Verfugen), aber nicht die Fassadensanierung
- Bodenaufbereitung bzw. -austausch
- Rankhilfen, bodengebundene Fassadenbegrünungssysteme
- Ansaat, Pflanzen und Pflanzmaßnahmen
Antragsberechtigt sind private Eigentümer*innen und Eigentümergemeinschaften.
Die Begrünungsmaßnahmen werden auf dem gesamten Stadtgebiet Wuppertals gefördert.
Die Stadt Wuppertal unterstützt Bürger*innen mit einem Förderprogramm private Dächer und Gebäudefassaden zu begrünen. Mit der Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen soll im Stadtgebiet Wuppertal ein Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas geleistet und die Empfindlichkeit gegenüber den Auswirkungen der Klimaänderung verringert werden.
Das Förderprogramm sieht eine Kostenübernahme von bis zu 50 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 2.000 Euro je Projekt und Antragsteller*in vor.
Bei der Ausführung durch eine Fachfirma: hier können neben Materialkosten auch Handwerksleistungen gefördert werden.
Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung ausgeführt werden: Hier können nur die Materialkosten gefördert werden.
Rahmenbedingungen
- Zuschüsse werden nur für freiwillige Maßnahmen gewährt.
- Vor Bewilligung des Zuschusses darf nicht mit den Begrünungsarbeiten begonnen werden.
- Nach Vorgabe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) muss die Maßnahme bis einschließlich 31.01.2024 abgeschlossen sein (Maßnahme verlängert!) und Nachweise der entstandenen Kosten bei der Stadt Wuppertal eingereicht werden. Eine Fristverlängerung kann nicht gewährt werden. Bei Überschreitung dieser Frist, kann die Auszahlung der Fördermittel nicht erfolgen.
- Hauseigentümer müssen sich zur künftigen Unterhaltung und Erhaltung der geförderten Maßnahme für die Mindestdauer von 10 Jahren nach der Fertigstellung verpflichten.
- Dachbegrünungen auf asbest- oder PVC-haltigen Dachabdeckungen werden nicht gefördert.
- Die Dachabdichtung darf im Rahmen der Instandhaltung lediglich regeneriert werden (z.B. durch das vollflächige Aufkleben einer neuen Abdichtungslage), ohne dass die neue Schicht für sich allein eine funktionsfähige Dachhaut darstellt.
- Die Substratschicht bei Dachbegrünungen muss eine Mindesthöhe von 8 cm aufweisen.
- Werden bei der Maßnahme Hölzer verwendet, müssen diese mindestens nach dem PEFC-Standard zertifiziert sein.
- Die geförderte Maßnahme darf nicht mietpreissteigernd auf Mieter*innen umgelegt werden.
Was wird nicht gefördert?
- Flächen mit Auflagen aus Bauleitplanungen,
- aufwändige gärtnerische Anlagen, Skulpturen, Brunnen und ähnliches,
- Pflanzkübel, Balkonbepflanzungen, Gartenerneuerungen,
- Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen (ausgenommen ist die Fertigstellungspflege, wenn sie Bestandteil der Beauftragung ist),
- Kombination mit anderen Förderprogrammen (Doppelförderung) die ausschließlich der Dach- und Fassadenbegrünung dienen. Ergänzende Förderungen (z.B. zu Photovoltaik oder versiegelten Hofflächen) können jedoch in Anspruch genommen werden.
Alle Details zu den Förderbedingungen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
- Kurzbeschreibung des Vorhabens
- Lageplan oder eine aussagekräftige Skizze, aus dem die Fläche für die Begrünungsmaßnahme zweifelsfrei entnommen werden kann
- Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück der Maßnahme
- ein Kosten- und Finanzierungsplan, optional ergänzt durch das Angebot eines Fachbetriebes.
Bei Angeboten von Fachbetrieben, die ein Gesamtvolumen von 5.000€ überschreiten, müssen nach Vorgabe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen drei Vergleichsangebote eingeholt werden. Bei Einholung von weniger als drei Vergleichsangeboten oder Auftragsvergabe nicht an den preisgünstigsten Anbieter ist eine Begründung beizufügen. - Nachweis über die Eigentumsverhältnisse (Kopie des Grundbuchauszugs oder des aktuellen Grundbesitzabgabenbescheides)
- Vor Bewilligung des Zuschusses darf nicht mit den Begrünungsarbeiten begonnen werden.
- Nach Vorgabe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) muss die Maßnahme bis einschließlich 31.01.2024 abgeschlossen sein und Nachweise der entstandenen Kosten bei der Stadt Wuppertal eingereicht werden. Eine Fristverlängerung kann nicht gewährt werden. Bei Überschreitung dieser Frist, kann die Auszahlung der Fördermittel nicht erfolgen.
- Hauseigentümer müssen sich zur künftigen Unterhaltung und Erhaltung der geförderten Maßnahme für die Mindestdauer von 10 Jahren nach der Fertigstellung verpflichten.
Dank der Fördermittel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie der Nationalen Klimaschutzinitiative startete im September 2021 das Vorhaben "KSI: Klimamanagement Stadt Wuppertal, Umsetzung des vorliegenden Klimaschutzkonzeptes mit integriertem Handlungsfeld Anpassung an den Klimawandel".
Für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist der Zeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2024 vorgesehen (Förderkennzeichen: 67K15165).