FAQ STVA-Portal - Serviceportal Wuppertal

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FAQ STVA-Portal

FAQ / Häufig gestellte Fragen zum STVA-Portal

 

Wieso muss ich mich anmelden und identifizieren?

Um die Identität des Antragstellers zweifelsfrei feststellen zu können, muss eine Identifizierung stattfinden. Bei einer online Antragstellung ist dies nur über einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) möglich. Das Ausweisdokument muss für Online-Funktionen freigeschaltet sein. Muss Ihre Online-Ausweisfunktion erst noch eingeschaltet werden, können Sie das nur bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt gegen Gebühr (6,00 Euro) erledigen lassen.

 

Was ist der Unterschied zwischen dem lokalen Konto und dem Servicekonto.NRW?

Mit dem lokalen Konto melden Sie sich nur im STVA-Portal der Stadt Wuppertal an. Die Anmeldung beschränkt sich auf die Angebote der Stadt Wuppertal innerhalb dieses Portals. Da es sich beim STVA-Portal um eine Dienstleistung des Kraftfahrtbundesamtes handelt, ist eine erneute Registrierung notwendig. Sollten Sie bereits über ein lokales Konto im Serviceportal der Stadt Wuppertal verfügen, funktioniert dieser Login hier leider nicht.

Das Servicekonto.NRW können Sie deutlich vielseitiger nutzen. Einmal registriert können Sie Ihre erfassten Daten in allen angeschlossenen Portalen und Online-Angeboten der öffentlichen Verwaltung nutzen. Dazu gehören Online-Angebote von Städten, Gemeinden und Kreisen genauso wie die von Ministerien und Behörden der Landesverwaltung NRW. Das Servicekonto.NRW ist ein gemeinsames Angebot des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und des Dachverbands kommunaler IT-Dienstleister (KDN).

Ansicht STVA-Portal mit den beiden Anmeldebereichen

Sollten Sie bereits über ein Servicekonto.NRW verfügen, können Sie sich hier direkt mit dieser Kennung einloggen.

 

Ich kann mich nicht identifizieren. Woran kann das liegen?

Möglicherweise befinden sich Ihr Computer/Laptop und Ihr Smartphone/Lesegerät nicht im selben WLAN. Bitte entnehmen Sie das richtige Verfahren der aufgeführten Grafik, die den Prozess der Sicherstellung Ihrer Identität näher erläutert.

Prozess zur Sicherstellung Ihrer Identität im Antragsverfahren

Grafik zu Erläuterung der Anmeldung mit dem neuen Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel

Weitere Informationen zur Online-Identifizierung finden Sie auch auf dem Personalausweisportal.

 

Kann das STVA-Portal auch von Firmen und Institutionen genutzt werden?

Nein, aktuell kann das STVA-Portal  nur von Privatpersonen in Anspruch genommen werden. In der nächsten Stufe (iKFZ-Stufe 4) wird es auch für juristische Personen möglich sein, das STVA-Portal zu nutzen.

 

Was sind Sicherheitscodes?

Um die internetbasierte Kfz-Zulassung sicher zu machen, wurden seit 2015 sog. Sicherheitscodes eingeführt. Um an der internetbasierten Kfz-Zulassung teilnehmen zu können, müssen die Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen, der frei gerubbelt wird. Beim Teil I der Zulassungsbescheinigung ist das seit 2015 der Fall, beim Teil II seit 2018. Nummernschilder verfügen seit 2015 über einen Sicherheitscode (QR-Code). Wurden Zulassungsdokumente vor 2015 ausgestellt, können Sie die internetbasierten Kfz-Zulassung nicht nutzen.

 

Für welchen Vorgang werden welche Sicherheitscodes und Nummern benötigt?

Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie, die auf den Fahrzeugpapieren und auf den Kennzeichen befindlichen Sicherheitscodes, eingeben. Folgende Sicherheitscodes können vorkommen:

Tabelle zur Erläuterung benötigter Sicherheitscodes

Wichtiger Hinweis: Mit dem Entfernen der grünen Sicherheitsabdeckung und dem Freilegen des Codes ist die Zulassungsbescheinigung ungültig. Bitte stellen Sie vor Entfernung sicher, dass alle notwendigen Unterlagen zur Hand sind.

 Abbildung: Sicherheitscode mit Abdeckung

 

Mein Antrag wurde vom System abgelehnt. Welche Gründe kann das haben?

Rückständige Gebühren

Im Rahmen Ihrer Antragstellung wird das System automatisiert prüfen, ob zu Ihrer Person KFZ-Steuerrückstände und/oder rückständige Gebühren aus Verwaltungsvorgängen gespeichert sind. Sollte dies der Fall sein, wird der Antrag abgelehnt. Bei Gebührenrückständen ist eine persönliche Vorsprache beim Straßenverkehrsamt notwendig. In Bezug auf KFZ-Steuerrückstände ist ausschließlich Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt aufzunehmen.

 

KFZ-Steuerrückständen sowie rückständiger Verwaltungsgebühren:

Im Rahmen Ihrer Antragstellung wird das System automatisiert prüfen, ob zu Ihrer Person KFZ-Steuerrückstände und / oder rückständige Gebühren aus Verwaltungsvorgängen gespeichert sind. Sollte dies der Fall sein, wird der Antrag abgelehnt.

Bei Gebührenrückständen ist eine persönliche Vorsprache notwendig. Termin beim Straßenverkehrsamt buchen

In Bezug auf KFZ-Steuerrückstände ist ausschließlich Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt aufzunehmen.

 

Noch nicht gespeicherte Fahrzeugdaten

Die Fahrzeugdaten wurden vom Hersteller noch nicht beim Kraftfahrtbundesamt gespeichert

 

Kann ich nach Abschluss des Vorganges sofort losfahren?

Nach erfolgreicher Zulassung und Bezahlung, ist es möglich sofort loszufahren. Sie erhalten einen automatisierten Zulassungsbescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis, diese Unterlagen müssen Sie innerhalb von 30 Minuten herunterladen und ausdrucken. Der Zulassungsbescheid ist im Fahrzeug mitzuführen, wobei der Zulassungsnachweis zwingend, bis zur postalischen Zustellung der Zulassungsunterlagen, längstens jedoch für 10 Tage, gut lesbar in der Frontscheibe des Fahrzeuges liegen muss.  Auch müssen die ungestempelten Kennzeichen am Fahrzeug angebraucht sein. Die Zulassungsunterlagen, samt Plakettenträger, werden Ihnen nach Antragsbearbeitung schnellstmöglich postalisch zugestellt.

 

Kann ich ein finanziertes Fahrzeug online zulassen?

Nein, da Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorliegen haben. Es sei denn es handelt sich um eine Adressänderung, eine Abmeldung oder eine reine Wiederzulassung auf den gleichen Halter, unter Beibehaltung des gleichen Kennzeichens.

 

Ab wann ist die Außerbetriebsetzung wirksam?

Sie ist nach Antragsstellung und direkt folgender Genehmigung durch das Portal, wirksam. 

 

Kann ich ein Fahrzeug mit Auskunftssperre außerbetrieb setzen?

Nein, dafür muss die Auskunftssperre erst vom Straßenverkehrsamt rausgenommen werden. 

 

Ist es möglich auch Fahrzeuge abzumelden die nicht in Wuppertal zugelassen sind?

Nein, es können nur Fahrzeuge abgemeldet werden, die in Wuppertal registriert sind.

 

Ist es möglich ein Fahrzeug, welches nicht in Wuppertal angemeldet ist, nach Wuppertal umzumelden?

Ja, wenn Sie beispielsweise ein Fahrzeug außerhalb Wuppertals erworben haben, können Sie das Fahrzeug online auf sich ummelden.

 

Entstehen mir Kosten?

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, den fälligen Gesamtbetrag ausweist.

 

Wie kann ich den Vorgang bezahlen?

Die Bezahlung erfolgt direkt innerhalb des Vorgangs. Als Bezahlmöglichkeiten stehen PayPal, Kreditkarte, Giropay und Paydirekt zur Verfügung.

 

Frage zum Serviceportal?

Bei Fragen zum STVA können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
Bergisches Servicecenter +49 202 563-0, servicecenter@stadt.wuppertal.de