FAQ STVA-Portal - Serviceportal Wuppertal

Header

Asset-Herausgeber

FAQ STVA-Portal

FAQ / Häufig gestellte Fragen zum STVA-Portal

Wieso muss ich mich anmelden und identifizieren?

Zur eindeutigen Feststellung Ihrer Identität ist eine Online-Identifizierung erforderlich. Dies erfolgt über den neuen Personalausweis (nPA) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), sofern die Online-Funktion aktiviert ist. Sollte die Funktion deaktiviert sein, kann sie kostenfrei beim zuständigen Bürgeramt aktiviert werden.

 

Was tun, wenn ich mich nicht identifizieren kann?

Häufig liegt es daran, dass sich Ihr Ausweisgerät und Ihr Smartphone oder Computer nicht im selben WLAN befinden. Nutzen Sie bitte die Anleitung bzw. die Prozessgrafik zur Identitätsfeststellung.
Grafik zu Erläuterung der Anmeldung mit dem neuen Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel

Weitere Informationen zur Online-Identifizierung finden Sie auch auf dem Personalausweisportal.

 

Kann das STVA-Portal auch von Firmen und Institutionen genutzt werden?

Die Nutzung des STVA-Portals ist auch für juristische Personen möglich.

 

Was sind Sicherheitscodes?

Um die internetbasierte Kfz-Zulassung sicher zu machen, wurden seit 2015 sog. Sicherheitscodes eingeführt. Diese Codes befinden sich auf  den Zulassungsbescheinigungen (Teil I seit 2015, Teil II seit 2018), sowie auf den Kennzeichen. Sie müssen freigerubbelt und in das Online-Formular eingegeben werden. Achtung: Nach dem Freilegen ist das Dokument ungültig. Wurden Zulassungsdokumente vor 2015 ausgestellt, können Sie die internetbasierten Kfz-Zulassung nicht nutzen.

Hier finden Sie eine PDF-Datei mit einer Anleitung zum Freilegen der Codes.

 

Welche Sicherheitscodes werden für welchen Vorgang benötigt?

Im Online-Verfahren müssen die Sicherheitscodes von den Fahrzeugpapieren und den Kennzeichen eingegeben werden. Eine Übersicht finden Sie in der Tabelle auf der Website.

Tabelle zur Erläuterung benötigter Sicherheitscodes

Wichtiger Hinweis: Mit dem Entfernen der grünen Sicherheitsabdeckung und dem Freilegen des Codes ist die Zulassungsbescheinigung ungültig. Bitte stellen Sie vor Entfernung sicher, dass alle notwendigen Unterlagen zur Hand sind.

 Abbildung: Sicherheitscode mit Abdeckung

 

Mein Antrag wurde vom System abgelehnt – warum?

Gründe können offene KFZ-Steuern oder rückständige Verwaltungsgebühren sein. In diesem Fall ist eine Online-Zulassung nicht möglich. Für Steuern wenden Sie sich bitte an das Hauptzollamt, für Gebühren wenden Sie sich bitte an die Vollstreckung: Fibu.Vollstreckung@stadt.wuppertal.de

 

Kann ich nach Abschluss des Vorgangs sofort losfahren?

Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsnachweis, der sofort gültig ist. Er muss ausgedruckt im Fahrzeug mitgeführt und gut sichtbar in der Windschutzscheibe angebracht werden. Die endgültigen Unterlagen erhalten Sie per Post.

 

Kann ich ein finanziertes Fahrzeug online zulassen?

Nein. Da Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht besitzen, ist eine Online-Zulassung nicht möglich – außer bei Adressänderung, Abmeldung oder Wiederzulassung auf denselben Halter mit gleichem Kennzeichen.

 

Ab wann ist eine Außerbetriebsetzung wirksam?

Unmittelbar nach der Genehmigung durch das Online-Portal.

 

Kann ich ein Fahrzeug mit Auskunftssperre abmelden?

Nein. Die Auskunftssperre muss vorher durch das Straßenverkehrsamt aufgehoben werden.

 

Kann ich auch Fahrzeuge abmelden, die nicht in Wuppertal zugelassen sind?

Nein, es können nur Fahrzeuge abgemeldet werden, die in Wuppertal registriert sind.

 

Kann ich ein Fahrzeug, das außerhalb Wuppertals zugelassen ist, in Wuppertal ummelden?

Ja. Fahrzeuge, die außerhalb gekauft wurden, können online auf den neuen Halter in Wuppertal umgeschrieben werden.

 

Welche Kosten entstehen bei der Online-Zulassung?

Die Online-Zulassung ist gebührenpflichtig. Die genaue Gebühr wird Ihnen im Rahmen des Antragsverfahrens angezeigt und basiert auf der  Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

 

Wie kann ich die Gebühren bezahlen?

Die Zahlung erfolgt direkt online während des Antrags. Es stehen PayPal und Kreditkarte zur Verfügung.

 

Wann und wie erhalte ich meine Zulassungsunterlagen nach online Anmeldung?

Nach kompletter Bearbeitung Ihres Antrags verschickt das Straßenverkehrsamt Ihre Unterlagen per Standardbrief, ein Sendungsverfolgungslink bzw. eine Sendungsnummer existiert somit nicht.

 

Mein vorläufiger Zulassungsnachweis läuft ab – was kann ich tun?

Leider ist eine Verlängerung des vorläufigen Zulassungsnachweises nicht möglich. Bitte warten Sie den postalischen Erhalt der Bestätigung ab.

 

Kann ich ohne Siegel und Fahrzeugschein ins Ausland fahren?

Nein. Für Fahrten ins Ausland benötigen Sie stets die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die gesiegelten Kennzeichen. Ein entsprechender Vermerk im Zulassungsbescheid weist ausdrücklich darauf hin.

 

Ich habe die PIN für das Wunschkennzeichen nicht erhalten. Was kann ich tun?

Bitte schreiben Sie eine E-Mail, Strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de

 

Kann ich bei der Online-Zulassung direkt eine FSP beantragen?

Nein. Die FSP ist nicht Teil der Online-Zulassung. Sie müssen sie über das Service Portal, persönlich im SVA oder bei einem Drittanbieter beantragen.

 

Warum kann ich online nicht anmelden?

Mögliche Gründe sind, dass die Fahrzeugdaten vom Hersteller noch nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert oder Sie im Besitz alter Fahrzeugpapiere ohne Sicherheitscodes sind. Die Zulassung muss dann persönlich vor Ort erfolgen.

 

Mein Siegel ist beschädigt – Ich brauch neue Siegel.

Bei kaputtem Siegel müssen Sie unter Vorlage der alten und neuen Kennzeichen die Abstemplung der Kennzeichen vor Ort im Straßenverkehrsamt beantragen und zahlen.

 

Kennt das Straßenverkehrsamt die Codes der Siegel und kann diese bei beschädigten Siegeln mitteilen?

Das Straßenverkehrsamt hat keine Kenntnis über die Codes der Siegel. die Siegel beschädigt sind und der Code nicht mehr lesbar ist, können wir diese Codes daher nicht bereitstellen oder ersetzen.

 

Leichtkrafträder / zulassungsfreie Fahrzeuge – geht das online?

Nein. Für zulassungsfreie Fahrzeuge (z. B. Mopeds, Leichtkrafträder) ist die Online-Zulassung ausgeschlossen, selbst wenn eine ZB II vorhanden ist. Zulassung erfolgt nur vor Ort im SVA.

 

Gibt es telefonischen Support beim Online-Zulassungsprozess?

Nein. Das Straßenverkehrsamt kann während des Online-Antragsverfahrens keine direkte Unterstützung leisten, da keine technische Möglichkeit besteht, auf Ihren Vorgang zuzugreifen oder sich aufzuschalten. Das Online-Portal ist so gestaltet, dass es eigenständig genutzt werden kann.

 

Kennzeichen-Reservierung

Sie können online ein Kennzeichen im Voraus reservieren. Anschließend erhalten Sie automatisch die PIN, die für die Online-Zulassung benötigt wird.

 

Wer liefert mir die Kennzeichenschilder?

Das SVA versendet keine Schilder. Sie müssen die Schilder selbstständig bei einem Schilderdienstleister anfertigen lassen.

 

Was tun bei nicht angekommenem Brief?

Geben Sie dem Postweg zuerst 7 Werktage Zeit. Erfolgt keine Zustellung, so nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Straßenverkehrsamt auf.

 

Bearbeitung an Wochenenden/Feiertagen?

An Wochenenden und Feiertagen findet keine Bearbeitung von Online-Anträgen statt. Auch der Versand von Unterlagen erfolgt ausschließlich an Werktagen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihres Zulassungsvorgangs.

 

Was passiert bei Postrückläufern („Empfänger unbekannt“)?

Privatkunden: Sie werden unmittelbar per E-Mail informiert. Danach bitte persönlich ins SVA zur Klärung. Großkunden (z. B. Händler): Die Sendung wird an den Großkunden retourniert – dieser kontaktiert Sie dann.

 

Wie läuft der Post-Versand genau ab?

Der Versand erfolgt nicht direkt aus dem SVA: Die Unterlagen werden zum Frankierzentrum geschickt, dort verarbeitet und anschließend an Sie via Post zugestellt.

 

Kann ich meine Online-Zulassung stornieren?

Eine Stornierung nach Abschicken des Online-Antrags ist nicht möglich. Sobald der Antrag bearbeitet wurde, ist das Verfahren abgeschlossen – bei Fehlern bleibt nur der persönliche Weg ins SVA

 

Frage zum Serviceportal?

Bei Fragen zum STVA können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
Bergisches Servicecenter +49 202 563-0, servicecenter@stadt.wuppertal.de