Zulassung zur Fischerprüfung - Serviceportal Wuppertal

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Zulassung zur Fischerprüfung

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Kurzbeschreibung

Die Fischerprüfung 2024 findet im Zeitraum 30.09.-02.10.2024 statt. 

Alle Plätze sind vergeben. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Es werden keine weiteren Anfragen/Anträge auf anderem Weg (E-Mail, Post etc.) angenommen.

Bevor Sie die Fischerei ausüben dürfen, müssen Sie bei der unteren Fischereibehörde die Fischerprüfung ablegen und einen Fischereischein beantragen.

Beschreibung

Sofern Sie sich für die Fischerprüfung in einer benachbarten Stadt oder Kreis anmelden können, sollten Sie diese Möglichkeit nutzen. Beachten Sie die örtlich unterschiedlichen Anmeldeverfahren und -bedingungen. Beantragen Sie hier über das Serviceportal die Ausnahmegenehmigung zur Teilnahme der Fischerprüfung in entsprechender Nachbarstadt/-kreis. Den Antrag Ausnahmegenehmigung finden Sie hier unter "Verwandte Dienstleistungen". Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig und wird mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro berechnet (Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 7.2.2.2)

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Voraussetzungen

Um die Fischereiprüfung ablegen zu können, müssen Sie mindestens 13 Jahre alt sein (einen Fischereischein erhalten Sie aber trotzdem erst ab 14 Jahre).

Inhalte der Fischerprüfung

  1. Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde
  2. Gewässerkunde und Fischhege
  3. Natur- und Tierschutz
  4. Gerätekunde
  5. Gesetzeskunde
  6. Praktischer Teil (Fischerkennung/-Bestimmung und ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen sowie das weitere notwendige Zubehör hinzufügen)

Die bestandene Fischerprüfung ist unbefristet gültig.

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können.

Wenn Sie nicht in Wuppertal wohnen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Wechsel des Prüfungsortes von der Unteren Fischereibehörde Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihres Kreises im Antragsverfahren hochladen.

Bei der Wiederholung der praktischen Prüfung muss zusätzlich der Ablehnungsbescheid von der Unteren Fischereibehörde, wo Sie die erste Prüfung abgelegt haben, vorgelegt werden.

Werden die Unterlagen nicht vollständig hochgeladen, können Sie Ihren Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung nicht abschließen und bezahlen.

Am Prüfungstag müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass) vorlegen, um die Prüfung ablegen zu dürfen.

Downloads

106.01_EU_DS-GVO_Fischerpruefung

Fristen

Die Fischerprüfung wird zweimal jährlich abgenommen. Die Anmeldung muss spätestens 1 Monat vor dem ersten Prüfungstermin erfolgen. Die aktuellen Prüfungstermine können Sie hier einsehen.

Kosten

Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 Euro und kann innerhalb des Online-Formulars bezahlt werden. 

Zahlungsweisen

  • Lastschriftverfahren
  • Kreditkarten
  • giropay
  • Paypal

Weitere Informationen

Möchten Sie die Prüfung außerhalb von Wuppertal ablegen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Unteren Fischereibehörde Wuppertal für die Stadt oder den Kreis, in der Sie sich zur Prüfung anmelden möchten. Das entsprechende Formular kann ebenfalls online eingereicht werden: Ausnahmegenehmigung Fischerprüfung

und kann ebenfalls vollständig digital beantragt und bezahlt werden.

Sie werden unter „Mein Postkorb“ im Serviceportal über den Bearbeitungsstand informiert. Parallel werden Sie über Ihre angegebene E-Mail informiert, wenn neue Informationen vorliegen und gelangen über einen Link direkt zum Postkorb.

Verwandte Dienstleistungen

Ausnahmegenehmigung Fischerprüfung

Ausstellung/Verlängerung Fischereischein

Nachprüfung Fischerprüfung (praktischer Teil)



Zuständige Abteilung

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