Zulassung zur Fischerprüfung
Suche
Suche ...
Kurzbeschreibung
Die Fischerprüfung 2024 findet im Zeitraum 30.09.-02.10.2024 statt.
Alle Plätze sind vergeben. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.
Es werden keine weiteren Anfragen/Anträge auf anderem Weg (E-Mail, Post etc.) angenommen.
Bevor Sie die Fischerei ausüben dürfen, müssen Sie bei der unteren Fischereibehörde die Fischerprüfung ablegen und einen Fischereischein beantragen.
Beschreibung
Sofern Sie sich für die Fischerprüfung in einer benachbarten Stadt oder Kreis anmelden können, sollten Sie diese Möglichkeit nutzen. Beachten Sie die örtlich unterschiedlichen Anmeldeverfahren und -bedingungen. Beantragen Sie hier über das Serviceportal die Ausnahmegenehmigung zur Teilnahme der Fischerprüfung in entsprechender Nachbarstadt/-kreis. Den Antrag Ausnahmegenehmigung finden Sie hier unter "Verwandte Dienstleistungen". Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig und wird mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro berechnet (Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 7.2.2.2)
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Voraussetzungen
Um die Fischereiprüfung ablegen zu können, müssen Sie mindestens 13 Jahre alt sein (einen Fischereischein erhalten Sie aber trotzdem erst ab 14 Jahre).
Inhalte der Fischerprüfung
- Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde und Fischhege
- Natur- und Tierschutz
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
- Praktischer Teil (Fischerkennung/-Bestimmung und ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen sowie das weitere notwendige Zubehör hinzufügen)
Die bestandene Fischerprüfung ist unbefristet gültig.
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können.
- Vollmacht: Für Personen unter 18 Jahren muss eine Vollmacht der Gesetzlichen Vertretung unterschrieben vorliegen. Online Formular: Vollmacht/Einverständniserklärung Untere Jagd- und Fischereibehörde
Wenn Sie nicht in Wuppertal wohnen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Wechsel des Prüfungsortes von der Unteren Fischereibehörde Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihres Kreises im Antragsverfahren hochladen.
Bei der Wiederholung der praktischen Prüfung muss zusätzlich der Ablehnungsbescheid von der Unteren Fischereibehörde, wo Sie die erste Prüfung abgelegt haben, vorgelegt werden.
Werden die Unterlagen nicht vollständig hochgeladen, können Sie Ihren Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung nicht abschließen und bezahlen.
Am Prüfungstag müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass) vorlegen, um die Prüfung ablegen zu dürfen.
Downloads
106.01_EU_DS-GVO_Fischerpruefung
Fristen
Die Fischerprüfung wird zweimal jährlich abgenommen. Die Anmeldung muss spätestens 1 Monat vor dem ersten Prüfungstermin erfolgen. Die aktuellen Prüfungstermine können Sie hier einsehen.
Kosten
Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 Euro und kann innerhalb des Online-Formulars bezahlt werden.
Zahlungsweisen
- Lastschriftverfahren
- Kreditkarten
- giropay
- Paypal
Weitere Informationen
Möchten Sie die Prüfung außerhalb von Wuppertal ablegen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Unteren Fischereibehörde Wuppertal für die Stadt oder den Kreis, in der Sie sich zur Prüfung anmelden möchten. Das entsprechende Formular kann ebenfalls online eingereicht werden: Ausnahmegenehmigung Fischerprüfung
und kann ebenfalls vollständig digital beantragt und bezahlt werden.
Sie werden unter „Mein Postkorb“ im Serviceportal über den Bearbeitungsstand informiert. Parallel werden Sie über Ihre angegebene E-Mail informiert, wenn neue Informationen vorliegen und gelangen über einen Link direkt zum Postkorb.
Verwandte Dienstleistungen
Ausnahmegenehmigung Fischerprüfung
Zuständige Abteilung
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
E-Mail: fischereibehoerde@stadt.wuppertal.de
Die Fischerprüfung 2024 findet im Zeitraum 30.09.-02.10.2024 statt.
Alle Plätze sind vergeben. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.
Es werden keine weiteren Anfragen/Anträge auf anderem Weg (E-Mail, Post etc.) angenommen.
Bevor Sie die Fischerei ausüben dürfen, müssen Sie bei der unteren Fischereibehörde die Fischerprüfung ablegen und einen Fischereischein beantragen.
Sofern Sie sich für die Fischerprüfung in einer benachbarten Stadt oder Kreis anmelden können, sollten Sie diese Möglichkeit nutzen. Beachten Sie die örtlich unterschiedlichen Anmeldeverfahren und -bedingungen. Beantragen Sie hier über das Serviceportal die Ausnahmegenehmigung zur Teilnahme der Fischerprüfung in entsprechender Nachbarstadt/-kreis. Den Antrag Ausnahmegenehmigung finden Sie hier unter "Verwandte Dienstleistungen". Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig und wird mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro berechnet (Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 7.2.2.2)
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können.
- Vollmacht: Für Personen unter 18 Jahren muss eine Vollmacht der Gesetzlichen Vertretung unterschrieben vorliegen. Online Formular: Vollmacht/Einverständniserklärung Untere Jagd- und Fischereibehörde
Wenn Sie nicht in Wuppertal wohnen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Wechsel des Prüfungsortes von der Unteren Fischereibehörde Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihres Kreises im Antragsverfahren hochladen.
Bei der Wiederholung der praktischen Prüfung muss zusätzlich der Ablehnungsbescheid von der Unteren Fischereibehörde, wo Sie die erste Prüfung abgelegt haben, vorgelegt werden.
Werden die Unterlagen nicht vollständig hochgeladen, können Sie Ihren Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung nicht abschließen und bezahlen.
Am Prüfungstag müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass) vorlegen, um die Prüfung ablegen zu dürfen.
Um die Fischereiprüfung ablegen zu können, müssen Sie mindestens 13 Jahre alt sein (einen Fischereischein erhalten Sie aber trotzdem erst ab 14 Jahre).
Inhalte der Fischerprüfung
- Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde und Fischhege
- Natur- und Tierschutz
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
- Praktischer Teil (Fischerkennung/-Bestimmung und ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen sowie das weitere notwendige Zubehör hinzufügen)
Die bestandene Fischerprüfung ist unbefristet gültig.
Die Fischerprüfung wird zweimal jährlich abgenommen. Die Anmeldung muss spätestens 1 Monat vor dem ersten Prüfungstermin erfolgen. Die aktuellen Prüfungstermine können Sie hier einsehen.
Möchten Sie die Prüfung außerhalb von Wuppertal ablegen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Unteren Fischereibehörde Wuppertal für die Stadt oder den Kreis, in der Sie sich zur Prüfung anmelden möchten. Das entsprechende Formular kann ebenfalls online eingereicht werden: Ausnahmegenehmigung Fischerprüfung
und kann ebenfalls vollständig digital beantragt und bezahlt werden.
Sie werden unter „Mein Postkorb“ im Serviceportal über den Bearbeitungsstand informiert. Parallel werden Sie über Ihre angegebene E-Mail informiert, wenn neue Informationen vorliegen und gelangen über einen Link direkt zum Postkorb.