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Ersatzausstellung/Zweitschrift Jägerprüfungszeugnis

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Kurzbeschreibung

Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift des Jägerprüfungszeugnis.

Beschreibung

Um einen verlorenen Jagdschein erneut ausstellen zu lassen, benötigen Sie eine Bestätigung, dass Sie die Jägerprüfung erfolgreich bestanden haben. Liegt Ihnen dieser Nachweis nicht mehr vor, müssen Sie sich an die Institution wenden, bei dem Sie damals die Prüfung abgelegt haben. Wenn dies bei der Stadt Wuppertal (Untere Jagdbehörde) der Fall war, können Sie hier einen Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift stellen.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

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106.01 DSGVO - Jaegerpruefung

Kosten

Die Gebühr beträgt - wenn Informationen vorliegen - 35,00 Euro.  Liegen keine Informationen zu Ihrer Jägerprüfung vor, so wird keine Gebühr erhoben. Zum Ausgang Ihrer Anfrage und der anfallenden Gebühren werden Sie über dieses Portal informiert. 

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Zuständige Abteilung



Kontakt

Frau Ursula Nölle
Tel: 0202 563-5560
Ersatzausstellung/Zweitschrift Jägerprüfungszeugnis

Um einen verlorenen Jagdschein erneut ausstellen zu lassen, benötigen Sie eine Bestätigung, dass Sie die Jägerprüfung erfolgreich bestanden haben. Liegt Ihnen dieser Nachweis nicht mehr vor, müssen Sie sich an die Institution wenden, bei dem Sie damals die Prüfung abgelegt haben. Wenn dies bei der Stadt Wuppertal (Untere Jagdbehörde) der Fall war, können Sie hier einen Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift stellen.

Die Gebühr beträgt - wenn Informationen vorliegen - 35,00 Euro.  Liegen keine Informationen zu Ihrer Jägerprüfung vor, so wird keine Gebühr erhoben. Zum Ausgang Ihrer Anfrage und der anfallenden Gebühren werden Sie über dieses Portal informiert. 

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106.01 Ressortmanagement, Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Untere Jagdbehörde
Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal

Frau

Ursula

Nölle

Sachbearbeiterin

C-372

0202 563-5560

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