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Meldung artgeschützter Tiere

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Kurzbeschreibung

Die Haltung von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten ist gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) meldepflichtig.

Beschreibung

Anzuzeigen sind der Beginn der Haltung, jede Veränderung im Bestand (Zu- oder Abgang) und die Änderung Ihrer Anschrift, sowie des Standortes der Tiere.

Um eine Meldung eines artgeschützten Tieres vorzunehmen sind folgende Angaben notwendig:

  • Zahl
  • Art
  • Alter
  • Geschlecht
  • Herkunft
  • Verbleib
  • Standort
  • Verwendungszweck
  • Kennzeichen der Tiere
  • Beginn der Haltung

Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit der Angaben und ergänzen diese, wenn erforderlich.

Um eine Meldung vorzunehmen, können Sie nach der Anmeldung folgende Formulare nutzen:

Mit dem Formular „Anmeldung artgeschützter Tiere" können Sie den Besitz bzw. Neuerwerb eines oder gleich mehrerer Tiere anzeigen.

Möchten Sie Nachzuchten aus Ihrem Bestand melden, nutzen Sie bitte das Formular "Anmeldung von Nachzuchten artgeschützter Tiere".

Möchten Sie Ihr Tier abmelden, nutzen Sie bitte das Formular "Abmeldung artgeschützter Tiere".

Rechtsgrundlagen

§ 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.

  • Herkunftsnachweise/Cites-Bescheinigungen der Tiere

Downloads

106.14 DSG-VO Herkunftsnachweis Artenschutz

106.14 DSG-VO Meldeformular Artenschutz

Fristen

Die Haltung/Haltungsänderung artgeschützter Tiere muss unverzüglich schriftlich angezeigt werden.

Hinweise und Besonderheiten

Wenn Sie bekanntgeben müssen, dass Sie und die gemeldeten Tiere umgezogen sind, schreiben Sie dies bitte mit Angabe der neuen Adresse an artenschutz@stadt.wuppertal.de. Sollte Tiere den Haltungsort wechseln, Ihr Wohnsitz aber bestehen bleiben, sind Sie auch zu einer formlosen schriftlichen Meldung verpflichtet und nutzen ebenfalls die angegebene E-Mail-Adresse. Bei Rückfragen im Vorhinein, steht Ihnen die Beratung am Telefon selbstverständlich zu den Dienstzeiten zur Verfügung.

Weitere Informationen

WISA - Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz
Bundesnaturschutzgesetz - Rechtsgrundlage 
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Verordnung (EG) Nr. 338/97
FFH-Richtlinie

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Zuständige Abteilung

106.14 Umweltberatung & Artenschutz, Untere Naturschutzbehörde
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal

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