Meldung artgeschützter Tiere
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Kurzbeschreibung
Die Haltung von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten ist gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) meldepflichtig.
Beschreibung
Anzuzeigen sind der Beginn der Haltung, jede Veränderung im Bestand (Zu- oder Abgang) und die Änderung Ihrer Anschrift, sowie des Standortes der Tiere.
Um eine Meldung eines artgeschützten Tieres vorzunehmen sind folgende Angaben notwendig:
- Zahl
- Art
- Alter
- Geschlecht
- Herkunft
- Verbleib
- Standort
- Verwendungszweck
- Kennzeichen der Tiere
- Beginn der Haltung
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit der Angaben und ergänzen diese, wenn erforderlich.
Um eine Meldung vorzunehmen, können Sie nach der Anmeldung folgende Formulare nutzen:
Mit dem Formular „Anmeldung artgeschützter Tiere" können Sie den Besitz bzw. Neuerwerb eines oder gleich mehrerer Tiere anzeigen.
Möchten Sie Nachzuchten aus Ihrem Bestand melden, nutzen Sie bitte das Formular "Anmeldung von Nachzuchten artgeschützter Tiere".
Möchten Sie Ihr Tier abmelden, nutzen Sie bitte das Formular "Abmeldung artgeschützter Tiere".
Rechtsgrundlagen
§ 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.
- Herkunftsnachweise/Cites-Bescheinigungen der Tiere
Downloads
106.14 DSG-VO Herkunftsnachweis Artenschutz
106.14 DSG-VO Meldeformular Artenschutz
Fristen
Die Haltung/Haltungsänderung artgeschützter Tiere muss unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
Hinweise und Besonderheiten
Wenn Sie bekanntgeben müssen, dass Sie und die gemeldeten Tiere umgezogen sind, schreiben Sie dies bitte mit Angabe der neuen Adresse an artenschutz@stadt.wuppertal.de. Sollte Tiere den Haltungsort wechseln, Ihr Wohnsitz aber bestehen bleiben, sind Sie auch zu einer formlosen schriftlichen Meldung verpflichtet und nutzen ebenfalls die angegebene E-Mail-Adresse. Bei Rückfragen im Vorhinein, steht Ihnen die Beratung am Telefon selbstverständlich zu den Dienstzeiten zur Verfügung.
Weitere Informationen
WISA - Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz
Bundesnaturschutzgesetz - Rechtsgrundlage
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Verordnung (EG) Nr. 338/97
FFH-Richtlinie
Zum Onlineverfahren
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Zuständige Abteilung
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Die Haltung von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten ist gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) meldepflichtig.
Anzuzeigen sind der Beginn der Haltung, jede Veränderung im Bestand (Zu- oder Abgang) und die Änderung Ihrer Anschrift, sowie des Standortes der Tiere.
Um eine Meldung eines artgeschützten Tieres vorzunehmen sind folgende Angaben notwendig:
- Zahl
- Art
- Alter
- Geschlecht
- Herkunft
- Verbleib
- Standort
- Verwendungszweck
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- Beginn der Haltung
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit der Angaben und ergänzen diese, wenn erforderlich.
Um eine Meldung vorzunehmen, können Sie nach der Anmeldung folgende Formulare nutzen:
Mit dem Formular „Anmeldung artgeschützter Tiere" können Sie den Besitz bzw. Neuerwerb eines oder gleich mehrerer Tiere anzeigen.
Möchten Sie Nachzuchten aus Ihrem Bestand melden, nutzen Sie bitte das Formular "Anmeldung von Nachzuchten artgeschützter Tiere".
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§ 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
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Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.
- Herkunftsnachweise/Cites-Bescheinigungen der Tiere
Die Haltung/Haltungsänderung artgeschützter Tiere muss unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
WISA - Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz
Bundesnaturschutzgesetz - Rechtsgrundlage
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Verordnung (EG) Nr. 338/97
FFH-Richtlinie
Wenn Sie bekanntgeben müssen, dass Sie und die gemeldeten Tiere umgezogen sind, schreiben Sie dies bitte mit Angabe der neuen Adresse an artenschutz@stadt.wuppertal.de. Sollte Tiere den Haltungsort wechseln, Ihr Wohnsitz aber bestehen bleiben, sind Sie auch zu einer formlosen schriftlichen Meldung verpflichtet und nutzen ebenfalls die angegebene E-Mail-Adresse. Bei Rückfragen im Vorhinein, steht Ihnen die Beratung am Telefon selbstverständlich zu den Dienstzeiten zur Verfügung.
https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11465/show