Zum 01.07.2026 wird der Fischereischein digital.
Aus diesem Grund entfällt die Beantragung über das Serviceportal der Stadt Wuppertal mit sofortiger Wirkung.
Der bekannte blaue Fischereischein darf letztmalig am 30.06.2026 ausgestellt werden.
Ab dem 03.07.2026 kann der digitale Fischereischein beantragt werden.
Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei ihrer örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt) beantragen.
Personen, die ab dem 1. Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein künftig auf zwei Wegen beantragen. Der Antrag kann bei der örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde des Hauptwohnsitzes) gestellt werden. Alternativ ist eine Online-Beantragung über das NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw möglich; hierfür sind ein Login über die digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID) mittels eID-Funktion sowie die Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung.
Mit Wirkung zum 01.07.2026 entfällt der Jugendfischereischein. Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis einschließlich 15 Jahren benötigen ab dem 1. Juli keinen eigenen Jugendfischereischein mehr.
Die Beantragung ist bei der Unteren Fischereibehörde Wuppertal immer mittwochs in der Zeit von 09-11 und von 14-15 Uhr möglich.
+++ Am 8.7. entfällt die Vormittagssprechstunde +++
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Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Neubau 3. Etage
Raum C-372
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