Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. § 43 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
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Kurzbeschreibung
Sie beabsichtigen künftig in Ihrem Haushalt / in angemieteten Räumlichkeiten Tagespflegekinder zu betreuen.
Jeder, der ein Kind oder mehrere Kinder
- außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten
- während eines Teils des Tages
- mehr als 15 Stunden wöchentlich
- gegen Entgelt
- länger als drei Monate
betreuen will, bedarf einer Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII.
Sollten die o. g. Voraussetzungen auf Sie zutreffen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Unterlagen
Nachweise einfach hochladen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.
- Vordruck ärztliches Attest
- Einverständniserklärung BSD
- Einverständniserklärung Partner*in im gleichen Haushalt
Zudem noch folgende Nachweise in digitaler Form:
Erstantrag:
Pädagogisch ausgebildete Person (im U3 Bereich):
- Personalausweis/Reisepass
- Anerkennungsurkunde und des Ausbildungsabschlusszeugnisses bei Erzieher*innen, Diplom-Sozialpädagog*innen/ Sozialarbeiter*innen mit U3 Erfahrung, Kinderpfleger*innen (Abschluss ab 2011) und anderen in der pädagogischen Arbeit im U3 Bereich ausgebildeten Personen
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder (nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung über die Teilnahme an der 80-stündigen Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
- Nachweis über die Hygienebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (nicht älter als drei Monate)
- Ausgefüllter Vordruck „ärztliches Attest“
- Unterschriebene Einverständniserklärung zum Auskunftsersuchen beim Bezirkssozialdienst / Jugendamt
- Pädagogische Konzeption
- Grundrissplan der Betreuungsräume
- Mietvertrag, bzw. Nachweis über Eigentum
- Nachweis über mindestens 50 Fortbildungsstunden (Teilnahmebescheinigung)
Person mit (tätigkeitsvorbereitender) Qualifizierung nach dem QHB
- Personalausweis/Reisepasses
- Bescheinigung über die Teilnahme an der 164-stündigen tätigkeitsvorbereitenden Qualifizierung nach dem QHB und wenn bereits vorhanden Bescheinigung über die Teilnahme an der 140-stündigen tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung nach dem QHB
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder (nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis über die Hygienebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (nicht älter als drei Monate)
- Ausgefüllter Vordruck „ärztliches Attest“
- Unterschriebene Einverständniserklärung zum Auskunftsersuchen beim Bezirkssozialdienst / Jugendamt
- Pädagogische Konzeption
- Grundrissplan der Betreuungsräume
- Mietvertrag, bzw. Nachweis über Eigentum
Betreuung im Privathaushalt:
- Ausgefüllter Vordruck „ärztliches Attest“ für alle im Haushalt lebenden oder sich regelmäßig im Haushalt aufhaltenden volljährigen Personen
Betreuung in angemieteten Räumen
- Nutzungsänderung des Bauamtes
- Begehungsprotokoll des Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, wenn mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut werden sollen
- Ausgefüllter Vordruck „ärztliches Attest“ für alle sich regelmäßig in den Betreuungsräumen aufhaltenden Personen, die über keine Pflegeerlaubnis verfügen
- Unterschriebene Einverständniserklärung zum Auskunftsersuchen beim Jugendamt/Bezirkssozialdienst aller sich regelmäßig in den Räumen aufhaltenden Personen, die über keine Pflegeerlaubnis verfügen
Neuantrag:
- Personalausweis/Reisepass,
- Nachweise über die Teilnahme an den zweijährlichen Erste Hilfe Kursen für Säuglinge und Kleinkinder,
- Nachweis über zweijährig erfolgte Hygienebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Selbstbelehrungen),
- Ausgefüllter Vordruck „ärztliches Attest“,
- Unterschriebene Einverständniserklärung zum Auskunftsersuchen beim Bezirkssozialdienst / Jugendamt,
- aktuelle pädagogische Konzeption
Antrag bei Raumwechsel:
- Unterlagen zu den Räumlichkeiten
- Grundrissplan der Betreuungsräume,
- Mietvertrag, bzw. Nachweis über Eigentum
Betreuung im Privathaushalt:
- Ausgefüllter Vordruck „ärztliches Attest“ für alle im Haushalt lebenden oder sich regelmäßig im Haushalt aufhaltenden volljährigen Personen
Betreuung in angemieteten Räumen
- Nutzungsänderung des Bauamtes
- Begehungsprotokoll des Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, wenn mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut werden sollen
- Ausgefüllter Vordruck „ärztliches Attest“ für alle sich regelmäßig in den Betreuungsräumen aufhaltenden Personen, die über keine Pflegeerlaubnis verfügen
- Unterschriebene Einverständniserklärung zum Auskunftsersuchen beim Jugendamt/Bezirkssozialdienst aller sich regelmäßig in den Räumen aufhaltenden Personen, die über keine Pflegeerlaubnis verfügen
Downloads
202.12 DSGVO zum Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII
Hinweise und Besonderheiten
Beantragung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
Zur Beantragung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für Behörden gem. § 30 a Bundeszentralregistergesetztes benötigen Sie einen vom Stadtbetrieb Tageseinrichtungen für Kinder ausgestellten Anforderungsschein.
Bitte senden Sie eine E-Mail mit Ihrem Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift, Postleitzahl und Wohnort an kindertagespflege@stadt.wuppertal.de.
Bitte teilen Sie diese Daten ebenfalls für volljährige Haushaltsangehörige mit, sofern Sie die Kindertagespflege in Ihrem Privathaushalt anbieten möchten, bzw. für alle volljährigen Personen, die sich regelmäßig in den Betreuungsräumen aufhalten.
Hinweis Hygienebelehrung
Nähere Informationen sowie die Online-Terminvergabe finden Sie unter: Belehrung nach Infektionsschutzgesetz - Gültigkeit der Bescheinigung
Hinweise zu den Räumlichkeiten
Kindertagespflege kann entweder in der Wohnung der Kindertagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfinden.
Die Räumlichkeiten sind dann geeignet, wenn für die Kinder ausreichend Platz zum Spielen, Turnen, Experimentieren und Rückzug zur Verfügung steht.
Als Richtwert ist eine Spielfläche von mindestens 4 Quadratmetern pro Kind angemessen. Darüber hinaus müssen die Kinder die Möglichkeit haben, sich z.B. zum Schlafen zurückziehen zu können.
Die Räume sind kindgerecht, hygienisch einwandfrei und unfallverhütend auszustatten.
Vor der Anmietung von Betreuungsräumen erfolgt eine Prüfung auf pädagogische Geeignetheit durch die pädagogische Fachberatung.
Für die Betreuung in angemieteten Räumen ist grundsätzlich eine Nutzungsänderung erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Bürgerberatung Bauen.
Das Ergebnis der bauamtlichen Prüfung ist bei Antragstellung dem Stadtbetrieb 202 vorzulegen.
Sollen in den Räumen mehr als fünf fremde Kinder gleichzeitig betreut werden (Großtagespflegestelle gem. § 22 Abs. 3 und 4 Kinderbildungsgesetz) machen Sie bitte eine Meldung an das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt,
Dorper Str. 26, 42651 Solingen.
Beratung zum Thema Lebensmittelhygiene führen durch:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Zum Onlineverfahren
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.
Zuständige Abteilung
Kontakt
Sie beabsichtigen künftig in Ihrem Haushalt / in angemieteten Räumlichkeiten Tagespflegekinder zu betreuen.
Jeder, der ein Kind oder mehrere Kinder
- außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten
- während eines Teils des Tages
- mehr als 15 Stunden wöchentlich
- gegen Entgelt
- länger als drei Monate
betreuen will, bedarf einer Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII.
Sollten die o. g. Voraussetzungen auf Sie zutreffen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis.
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Nachweise einfach hochladen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.
- Vordruck ärztliches Attest
- Einverständniserklärung BSD
- Einverständniserklärung Partner*in im gleichen Haushalt
Zudem noch folgende Nachweise in digitaler Form:
Erstantrag:
Pädagogisch ausgebildete Person (im U3 Bereich):
- Personalausweis/Reisepass
- Anerkennungsurkunde und des Ausbildungsabschlusszeugnisses bei Erzieher*innen, Diplom-Sozialpädagog*innen/ Sozialarbeiter*innen mit U3 Erfahrung, Kinderpfleger*innen (Abschluss ab 2011) und anderen in der pädagogischen Arbeit im U3 Bereich ausgebildeten Personen
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder (nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung über die Teilnahme an der 80-stündigen Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
- Nachweis über die Hygienebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (nicht älter als drei Monate)
- Ausgefüllter Vordruck „ärztliches Attest“
- Unterschriebene Einverständniserklärung zum Auskunftsersuchen beim Bezirkssozialdienst / Jugendamt
- Pädagogische Konzeption
- Grundrissplan der Betreuungsräume
- Mietvertrag, bzw. Nachweis über Eigentum
- Nachweis über mindestens 50 Fortbildungsstunden (Teilnahmebescheinigung)
Person mit (tätigkeitsvorbereitender) Qualifizierung nach dem QHB
- Personalausweis/Reisepasses
- Bescheinigung über die Teilnahme an der 164-stündigen tätigkeitsvorbereitenden Qualifizierung nach dem QHB und wenn bereits vorhanden Bescheinigung über die Teilnahme an der 140-stündigen tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung nach dem QHB
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder (nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis über die Hygienebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (nicht älter als drei Monate)
- Ausgefüllter Vordruck „ärztliches Attest“
- Unterschriebene Einverständniserklärung zum Auskunftsersuchen beim Bezirkssozialdienst / Jugendamt
- Pädagogische Konzeption
- Grundrissplan der Betreuungsräume
- Mietvertrag, bzw. Nachweis über Eigentum
Betreuung im Privathaushalt:
- Ausgefüllter Vordruck „ärztliches Attest“ für alle im Haushalt lebenden oder sich regelmäßig im Haushalt aufhaltenden volljährigen Personen
Betreuung in angemieteten Räumen
- Nutzungsänderung des Bauamtes
- Begehungsprotokoll des Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, wenn mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut werden sollen
- Ausgefüllter Vordruck „ärztliches Attest“ für alle sich regelmäßig in den Betreuungsräumen aufhaltenden Personen, die über keine Pflegeerlaubnis verfügen
- Unterschriebene Einverständniserklärung zum Auskunftsersuchen beim Jugendamt/Bezirkssozialdienst aller sich regelmäßig in den Räumen aufhaltenden Personen, die über keine Pflegeerlaubnis verfügen
Neuantrag:
- Personalausweis/Reisepass,
- Nachweise über die Teilnahme an den zweijährlichen Erste Hilfe Kursen für Säuglinge und Kleinkinder,
- Nachweis über zweijährig erfolgte Hygienebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Selbstbelehrungen),
- Ausgefüllter Vordruck „ärztliches Attest“,
- Unterschriebene Einverständniserklärung zum Auskunftsersuchen beim Bezirkssozialdienst / Jugendamt,
- aktuelle pädagogische Konzeption
Antrag bei Raumwechsel:
- Unterlagen zu den Räumlichkeiten
- Grundrissplan der Betreuungsräume,
- Mietvertrag, bzw. Nachweis über Eigentum
Betreuung im Privathaushalt:
- Ausgefüllter Vordruck „ärztliches Attest“ für alle im Haushalt lebenden oder sich regelmäßig im Haushalt aufhaltenden volljährigen Personen
Betreuung in angemieteten Räumen
- Nutzungsänderung des Bauamtes
- Begehungsprotokoll des Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, wenn mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut werden sollen
- Ausgefüllter Vordruck „ärztliches Attest“ für alle sich regelmäßig in den Betreuungsräumen aufhaltenden Personen, die über keine Pflegeerlaubnis verfügen
- Unterschriebene Einverständniserklärung zum Auskunftsersuchen beim Jugendamt/Bezirkssozialdienst aller sich regelmäßig in den Räumen aufhaltenden Personen, die über keine Pflegeerlaubnis verfügen
Beantragung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
Zur Beantragung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für Behörden gem. § 30 a Bundeszentralregistergesetztes benötigen Sie einen vom Stadtbetrieb Tageseinrichtungen für Kinder ausgestellten Anforderungsschein.
Bitte senden Sie eine E-Mail mit Ihrem Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift, Postleitzahl und Wohnort an kindertagespflege@stadt.wuppertal.de.
Bitte teilen Sie diese Daten ebenfalls für volljährige Haushaltsangehörige mit, sofern Sie die Kindertagespflege in Ihrem Privathaushalt anbieten möchten, bzw. für alle volljährigen Personen, die sich regelmäßig in den Betreuungsräumen aufhalten.
Hinweis Hygienebelehrung
Nähere Informationen sowie die Online-Terminvergabe finden Sie unter: Belehrung nach Infektionsschutzgesetz - Gültigkeit der Bescheinigung
Hinweise zu den Räumlichkeiten
Kindertagespflege kann entweder in der Wohnung der Kindertagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfinden.
Die Räumlichkeiten sind dann geeignet, wenn für die Kinder ausreichend Platz zum Spielen, Turnen, Experimentieren und Rückzug zur Verfügung steht.
Als Richtwert ist eine Spielfläche von mindestens 4 Quadratmetern pro Kind angemessen. Darüber hinaus müssen die Kinder die Möglichkeit haben, sich z.B. zum Schlafen zurückziehen zu können.
Die Räume sind kindgerecht, hygienisch einwandfrei und unfallverhütend auszustatten.
Vor der Anmietung von Betreuungsräumen erfolgt eine Prüfung auf pädagogische Geeignetheit durch die pädagogische Fachberatung.
Für die Betreuung in angemieteten Räumen ist grundsätzlich eine Nutzungsänderung erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Bürgerberatung Bauen.
Das Ergebnis der bauamtlichen Prüfung ist bei Antragstellung dem Stadtbetrieb 202 vorzulegen.
Sollen in den Räumen mehr als fünf fremde Kinder gleichzeitig betreut werden (Großtagespflegestelle gem. § 22 Abs. 3 und 4 Kinderbildungsgesetz) machen Sie bitte eine Meldung an das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt,
Dorper Str. 26, 42651 Solingen.
Beratung zum Thema Lebensmittelhygiene führen durch:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
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