Diese Dienstleistung ist nur relevant, wenn Sie bereits einen Antrag auf Auskunft über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten gestellt haben und eine positive Rückmeldung erhalten haben.
Bitte nutzen Sie für die Bezahlung außschließlich das Bezahlverfahren rechts oben auf dieser Seite. Andernfalls erhält Ihre sachbearbeitende Person keine Rückmeldung zur erfolgreichen Bezahlung.