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Fragebogen für an Kindertagespflege interessierte Personen

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Kurzbeschreibung

Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson wird in der Regel als selbstständige Tätigkeit ausgeübt. 

Um als Kindertagespflegeperson tätig zu sein, ist seit dem 01.10.05 eine Erlaubnis gem. § 43 Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) erforderlich. 

Um Ihr Interesse zu bekunden, füllen Sie bitte den folgenden Fragebogen aus.

Die pädagogischen Fachberater*innen setzten sich mit Ihnen in Verbindung und laden Sie nach Sichtung zu einer Informationsveranstaltung ein. Danach können Sie bei weiterem Interesse einen Termin zu einem ca. zweistündigen Eignungsgespräch vereinbaren.

Gerne können Sie vorab auch telefonisch Kontakt mit den unten genannten Ansprechpersonen aufnehmen.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Unterlagen

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202,12 DSGVO Fragebogen für an Kindertagespflege interessierte Personen

Hinweise und Besonderheiten

Hinweis zum Rauchen: Gem. § 12 Abs. 4 Kinderbildungsgesetz ist das Rauchen in Räumen, in denen Kinder betreut werden, auch außerhalb der Betreuungszeiten untersagt. 

Hinweis, wenn Sie Kindertagespflege in Ihrem eigenen Haushalt anbieten möchten:

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Betreuung von Tagespflegekindern Auswirkungen auf die Privatsphäre Ihrer Familie hat. Eltern werden regelmäßig zur Besichtigung und zu Erstgesprächen, Entwicklungsgesprächen oder auch Konfliktgesprächen in Ihren Haushalt kommen.

Ihre eigenen Kinder haben ein Recht auf ihre Privatsphäre (Kinderzimmer, Spielzeug).

Die Betreuungsräume sollen kindgerecht gestaltet sein.

Es wird empfohlen, diese Aspekte im Vorfeld mit Ihrer Familie zu besprechen.

Bei Antragstellung auf Erteilung der Pflegeerlaubnis gem. § 43 Achtes Sozialgesetzbuch ist die Unterschrift der im Haushalt wohnenden Lebensperson erforderlich.

Verfahrensablauf

Zur Sicherung des Kindeswohls werden im Eignungsprüfungsverfahren bei Antragstellung, bzw. für das Praktikum u.a. folgende Unterlagen, die Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beibringen müssen, angefordert:

  • Ärztliche Atteste (inklusive ausreichendem Masernschutznachweis) von Ihnen und allen sich in den Betreuungsräumen regelmäßig aufhaltenden volljährigen Personen
  • Erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30 Bundeszentralregister
  • Einverständnis zur Einholung von Auskünften beim Bezirkssozialdienst/Jugendamt, ob dort ein Vorgang besteht.

Im Eignungsgespräch wird die Fachberaterin mit Ihnen besprechen, ob es diesbezüglich Bedenken geben könnte, die einer Erteilung der Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII entgegenstehen. 

Teilnahme an der Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach dem Kompetenzorientierten Qualitätshandbuch (QHB) umfasst 160 Stunden Tätigkeitsvorbereitung. Nach erfolgreicher Teilnahme kann eine Pflegeerlaubnis für zwei Jahre erteilt werden. Innerhalb dieser zwei Jahre ist die erfolgreiche Teilnahme an einer 140 stündigen tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung nach dem QHB nachzuweisen.

Wenn Sie pädagogische Fachkraft mit mindestens einjähriger Erfahrung in der Arbeit mit Kindern unter 3 Jahren sind, müssen Sie vor Erteilung der Pflegeerlaubnis an einer 80-stündigen Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson teilnehmen.

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Zuständige Abteilung

202 Tageseinrichtungen für Kinder - Jugendamt
Rathaus Elberfeld
Neumarkt 10
42103 Wuppertal
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Tagesmutter, Tagesvater, Tagespflegeperson, Antrag Pflegeerlaubnis, Pflegeerlaubnis, Antrag Kindertagespflege https://serviceportal.wuppertal.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1317780/show
202 Tageseinrichtungen für Kinder - Jugendamt
Neumarkt 10 42103 Wuppertal

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